Steuern werden nicht anfallen aber die Abgaben zu den Sozialversicherungen (KV/RV/PV), jetzt ohne wirklich genau nachzurechnen, du wirst etwas über 600€ netto raus haben.

Mach die Arbeit Spass? Kannst/Willst du die Zeit aufwenden? Bei den 6 Wo./Std. wirst du um die 360€+ haben, sofern du auf die Rentenversicherung verzichtest.(Deine Wahl)

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erstes Lehrjahr mit 22 abbrechen 22 Jahre alt, Ausbildungsgehalt 168€ pro Monat?

Hi, ich verdiene in meiner Ausbildung 168€ pro Monat. Richtig gelesen. Ich bin 22 Jahre alt und verdiene nur 168€ pro Monat.

Die Ausbildung ist eine schulische (!) Ausbildung, mit nur - im ersten Lehrjahr - einem Tag in der Woche im Betrieb.

Die Ausbildung ist Handwerklich und es lohnt sich nicht für den Betrieb, wenn es nur 1 Tag in der Woche ist. Ich bekomme eine pauschale von 80€ und pro Arbeitstag 20€. Manche bekommen 50 Euro etc. Jedoch bekommt man in dieser Ausbildung so wenig, weil sie 1. Schulisch ist, und 2. Es seitens Betrieb auch keinen Sinn macht, wenn man nur 1 Tag i.d Woche da ist.

Auf der anderen Seite bekomme ich volle Unterstützung, z.B darf ich in der Wohnung des Partners meiner Familie wohnen, ohne Miete zu zahlen, Ich bekomme dazu von Oma und Opa auch Finanzielle Unterstützung, (100€). Ich mache die Ausbildung im ersten Jahr und bekomme wirklich alles( von der Familienseite aus). Ebenso hat es sich in der ganzen (!) Familie(!); auch bei Familienmitglieder, die ich selbst nicht kenne), rumgesprochen.

Nun steht der Umzug vor der Tür in eine Wohnung, in die ich Seitens meiner Familie einziehen darf, welche i.d Nähe des Ausbildungsbetriebes ist. Oma und Opa haben volle Hoffnung in mich, jedoch mache ich das nur wegen meiner Mutter und wegen Oma und Opa.

Das Ding ist, ich bin 22 Jahre alt und verdiene "nur" 168 Euro. Ich weiß noch nichtmal, wie ich mich bedanken soll mit mehr Geld könnte ich Sie einladen zu einem Essen, etc. Soll ich einfach den Partner meiner Mutter und Sie, (wem die Wohnung gehört) in ein Restaurant einladen zum Essen? Sie wissen aber, dass ich kein Geld habe.

Da ich 22 bin, ist es mir unheimlich peinlich, dass ich alles bekomme und nicht auf eigenen Beinen stehe. Es ist falsch.

Führerschein habe ich auch noch nicht fertig, bin aber gerade dabei ihn zu machen, Ansonsten könnte ich weiter weg ziehen.

Dazu kommt, dass die Ausbildung mir keinen Spaß macht und auf längere Sicht macht es auch kein Sinn, wenn es nicht das ist, was ich später machen möchte (Soll ich 37 Jahre lang einer Arbeit nachgehen, die ich schon seit Tag 1 nicht mag, nur damit ich was "in den Händen hab"? es ist auch in einem Dorf (Stadt, wo ich aufgrund meiner Vergangenheit ein extrem(!) schlechten Ruf (Frauenschläger) habe. (bitte bei den Antworten auf das Thema rational bleiben, es geht hier um die Ausbildung, nicht um das Thema Frauenschläger, darauf muss man bei der Antwort nicht eingehen.)

oder soll ich die Initiative ergreifen und ausziehen, und eine Ausbildung wo anders machen?

Bedenkt, das heißt, es sind wieder(!) 3 volle Jahre, und ich habe dann wieder(!) ein Berufsjahr verloren.

Ich könnte mein Führerschein machen, ein Minijob suchen und dann ausziehen, bzw. die Ausbildung woanders machen, wo auch mein Ruf besser ist. (bin relativ bekannt in der Gegend, wo ich jetzt hinziehen soll, leider)

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Hi, dein Ausbildung ansich ist eine Gute und zukunftsfähige. Nun ist deine Vergütung im ersten Jahr wirklich sehr gering aber für Schulbesuch bekommt man kein Geld bzw. ggfs. Bafög und bei einer geförderten Ausbildung eben ein Taschengeld.

Das Kindergeld für dich bekommt irgendwer? Könnten die Personen sein, die auch Unterhalt für dich leisten. Kinder in Ausbildung werden von ihren Familien unterhalten, klar, nun bist du schon etwas älter als "normal" aber nicht zu alt. Kindergeld gibt es bis zum 25. Geburtstag.

Könntest du "gut" sein in deinem Job? Abbrechen ohne Alternative solltest du nicht. Damit würdest du ganz bestimmt deine Leute enttäuschen.

Mit einem Minijob oder auch einer Ausbildungsvergütung kann man nicht vollständig unabhängig leben, das ist noch zu wenig Geld.

Du könntest versuchen dir während der Schulzeit oder einem Tag am WE etwas Geld dazu verdienen, Minijob oder evtl. auch im Ausbildungsbetrieb, nur gegen Extra Bezahlung.

Wenn du diesen Beruf abgeschlossen hast, musst du nicht immer in diesem Beruf arbeiten bzw. im Handwerksbetrieb. Mit etwas Berufserfahrung wärst du ein begehrter Bewerber als Hausmeister in Schulen, bei größeren Unternehmen/Banken/Hausverwaltungen, im öffentlichen Dienst beim Bauhof von Stadt/Gemeinde.

Solltest du dann immer noch lieber in einem anderem Bereich arbeiten wollen, kannst du eine weitere Ausbildung machen und könntest dir mit deiner abgeschlossenen Berufsausbildung Geld dazu verdienen. Ist kein leichter Weg, sondern eine doppelte Belastung.

Da du jetzt noch im 1. Lj. bist (du musst 4 Jahre oder?), könntest du auch noch im 2. Lj. abbrechen wenn du deine Wunschausbildung gefunden hast. Kurz vor Schluss sollte man nicht mehr abbrechen.

Mit nur Aushilfsjobs und Minijobs auf ein besseres Leben oder die Wunschausbildung zu hoffen ist illusorisch.

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Stromkostenerstattung zu niedrig?

Guten Tag,

wir hatten hier im November einen Wasserschaden in der Mietwohnung. Nach dem die Wand geöffnet wurde und das Rohr ausgetauscht wurden, bekamen wir einen Bautrockner der zwei Wochen anbleiben sollte, an unserem Stromnetz.

Es wurde zu Beginn der Zählerstand von den Handwerkern am Gerät abfotografiert (im November) und der Endstand bei Abholung (im Januar).

Im März bekamen wir unsere Abbrechnung vom Strom-Gas-Anbieter und ich sendete den Teil über den Stromverbrauch der Hausverwaltung zu (siehe Bilder).

Nach Nachfragung meinerseits nach dem Bearbeitungsstand, bekam ich nun diese Mail von unserer Hausverwaltung (Ausschnitte):

"Das Trocknungsgerät hat 220 kWh im Zeitraum vom 15.11.24-30.01.25 verbraucht. Dies entspricht 77 Tage. Wir haben somit einen Tagesverbrauch von 2,86 kWh.

15.11.2024-31.12.2024 = 47 Tage x 2,86 kWh = 134,42 kWh

01.01.2025-30.01.2025 = 30 Tage x 2,86 kWh = 85,8 kWh

[Der Stromanbieter] hatte eine Preiserhöhung zum 01.01.2025:

134,42 kWh x 7,73 ct/ kWh = 10,39 EUR

85,08 kWh x 8,87 ct/ kWh = 7,61 EUR

Demnach bekommen Sie eine Erstattung von 18,00 EUR."

Meine Fragen dazu:

1. Der Bautrockner war nur (wie mit dem Handwerker abgesprochen), zwei Wochen, also 14 Tage, im Betrieb, keine 77 Tage. Ich weiß aber nicht, wie relevant das für die Berechnung ist??

Denn 2. wundere ich mich über die geringe Kostenerstattung:

Die Dame von der Hausverwaltung hat zur Berechnung die Zahlen von Seite 4 von 10 genommen (Preis für Netznutzung: Arbeitspreis 2024 7,73 ct/kWh (netto) / Arbeitspreis 2025 8,87 ct/kWh (netto))

Sind das überhaupt die richtigen Zahlen, die da zur Berechnung verwendet wurden? Müsste nicht eher der Preis von Seite 3 von 10 (Informationen zu Ihren Produkten: Arbeispreis (ct/kWh) im Jahr 2024/25: 34,12 (brutto)) für die Berechnung genommen werden??

Ich danke schon einmal für die Antworten!

Seite 3 von 10:

Seite 4 von 10:

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Es wurde der Preis für das Netzentgelt für die Berechnung benutzt. Das ist nur ein Teil des Strompreises! Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die für die "Irreführung" auch aufgelistet sind.

Die Berechnung ist falsch.

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Könnte sein, dein Urlaubsanspruch muß dann auch einer 6-Tage-Woche entsprechen.

Mindesturlaub bei einer 5-Tage-Woche = 20 Tage und bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage.

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Hi, am ehesten würdest du wohl bei deiner Arbeit Geld bekommen können d.h. ggfs. wirklich Kollegen fragen oder um einen Vorschuss bitten.

Ansonsten, Pfandflaschen, -dosen, ggfs. mal 1€ im Einkaufswagen der vergessen wurde

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Hi, bei vielleicht nur 200€ mehr aber doppelt so viel Arbeit und Belastung, bleib zu Hause.

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Natürlich hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf bezahlte Krankheit und da du das jetzt auch eingefordet hast, trietzt man dich.

Nachfragen, ich lach mit Tod, die wissen ganz genau das Minijobber reguläre Arbeitnehmer sind.

Was kannst du tun? Korrekt arbeiten und ggfs. einen anderen Job suchen. Du arbeitest als Aushilfe und wenn du am Tag nur 5 Stunden Zeit hast, entweder braucht er dich oder nicht.

Du arbeitest um Geld zu verdienen, nicht um dem Chef einen gefallen zu tun.

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Unbedingt melden, ALG1 ist eine Versicherungsleistung d.h. du hast dafür auch eingezahlt.

Man muß sich unverzüglich arbeitssuchend melden, wenn man weiß das man gekündigt wird. Wenn das aktuelle Arbeitsverhältnis beendet ist, meldet man sich arbeitslos und beantragt das ALG1.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/

Schau mal in den Link, dort ist der Ablauf erklärt.

Du hast schon einen Job, da wird sicherlich nichts weiter passieren.

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Mit einem Nettoeinkommen von 1100€ während der Ausbildung bekommst du keine Zuschüsse mehr.

Wenn du nicht mehr in der elterlichen Whg. gemeldet bist, kannst du dein Kindergeld für dich beanspruchen.

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Forderungung Sozialamt bei Heimunterbringung aufgrund verschenktem Eigentum?

Sehr geehrte Community-Mitglieder,

 

folgende Situation:

 

Wir wohnen in einem Mehrgenerationenhaus. Es ist auf dem Namen meiner Schwiegermutter eingetragen. Sie wohnt mit ihrem Ehemann im Erdgeschoss und nutzen zusätzlich einen Sozialraum, einen Lagerraum und Garagen; insgesamt vielleicht 60 m2 Wohnfläche und 80 m2 sonstige Fläche. Wir, also meine Frau, unsere 2 minderjährigen Töchter und ich, wohnen auf der 2. und 3. Etage. Insgesamt ca. 150 m2 Wohnfläche. Wir zahlen aktuell keine Miete.

 

Alles steht auf einem relativ großen Grundstück.

 

Das Ziel ist nun, dass im Falle einer Pflegebedürftigkeit und einer damit verbundenen sozialhilferechtlichen Rückgriffsmöglichkeit auf das Vermögen, das Haus im Vorfeld an ein Familienmitglied übertragen werden soll. Und zwar auf meine Ehefrau. Ein lebenslanges Wohnrecht für die Schwiegereltern ist ebenfalls vereinbart.

 

Schwiegervater bekommt eine relativ akzeptable Rente und meine Schwiegermutter, da sie lange selbstständig war, eine sehr kleine Rente.

 

Gehen wir nun davon aus, dass das Haus am 01.07.2025 übertragen wurde und Schwiegermutter muss in 3 Jahren in ein Pflegeheim. Die monatlichen Kosten für die Unterbringung können meine Schwiegereltern nach Zeitpunkt x nicht mehr aufbringen (wie lassen jetzt außer Acht, dass wir ggf. auch unterstützen können).

 

Nun haben wir folgende Fragen:

 

Welche Konsequenz hätte dies für das Haus und für uns? Ich möchte gerne verstehen, wann und wie dies zeitlich genau ablaufen würde.

 

Was ich bisher nach Rücksprache mit 2 Rechtsanwälten (und Chat GPT) verstanden habe:

 

Ab dem Zeitpunkt, an dem wir den Antrag auf "Hilfe zur Pflege" nach dem Sozialgesetzbuch XII stellen, hat der Anwalt für Sozialrecht gesagt, dass die Schenkung rückgängig gemacht wird, wenn die Kosten nicht anderweitig gedeckt werden können. Und er sagte mir auch, dass wir, als Beschenkte, unter Umständen einen Kredit aufnehmen müssen, um für die Heimunterbringung aufzukommen. Jetzt frage ich mich warum wir den Kredit aufnehmen müssten, wenn die Schenkung doch rückgängig gemacht wird. Auch Chat GPT spricht davon.

 

Die entscheidenden Fragen lauten:

 

Was wenn wir nicht in der Lage wären, einen Kredit aufzunehmen?

 

Wie stark genau werden wir finanziell (monatlich) belastet?

 

Kann es passieren kann, dass das Haus zwangsverkauft wird, wenn die Kosten partout nicht an das Sozialamt gezahlt werden können?

 

Und warum müsste nicht meine Schwiegermutter und/oder Schwiegervater den Kredit aufnehmen, bzw. die Immobilie, nach Rückabwicklung der Übertragung / Schenkung, zu Geld verwerten?

 

Auf diese Frage druckste der Anwalt etwas rum, und sprach davon, daß es etwas kompliziert sei, da wir auch darin wohnen, und man könne nicht so einfach jemanden zwingen einen Kredit aufzunehmen usw.. Er meinte, ich sollte doch mal jemandem von zuständigen Sozialamt dazu befragen. Das würde ich zeitnah auch versuchen.

 

Jetzt hoffe ich, dass ich ggf. in diesem Forum jemanden finde, der Erfahrung damit gemacht hat und berichten kann oder jemanden, der ebenfalls sich bestens mit Sozialrecht auskennt.

 

Meiner Frau und mir geht es im Grunde nur darum, dass wir uns nicht zu stark verschulden müssen und möchten auch keine Schulden unseren Kindern hinterlassen. Und wir möchten wissen, inwieweit jetzt eine Übertragung tatsächlich Sinn macht. Wenn wir davon ausgehen, dass in 3 Jahren die Heimunterbringungskosten nicht abgedeckt werden können. Wir möchten unbedingt dieses worst case Szenario von A-Z gedanklich durchspielen.

 

Das Haus ist relativ alt, d.h. es ist nicht unwahrscheinlich, dass man mit der Zeit auch noch einiges an Geld reinstecken muss. Also es sein kann, dass wir für Instandhaltungsmaßnahmen bereits ein Kredit aufnehmen müssen. Zudem bin bei mir selbst, aufgrund meiner gesundheitlichen Verfassung, nicht sicher wie lange ich überhaupt als Hauptverdiener gelten kann.

 

So viel Unsicherheit, so viel Unwissenheit.

 

Vielen Dank demjenigen, der sich die Zeit genommen hat, sich alles durchzulesen (und vielleicht etwas Licht ins Dunkle bringen kann). 

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Ggfs. wird die Schenkung rückgängig gemacht und dann das Vermögen (Haus) verwertet oder ihr nehmt ggfs. einen Kredit auf und zahlt den Fehlbetrag für die Eltern/Schwiegereltern. Immerhin, ihr bekommt ein Haus geschenkt.

Man müsste den Wert der Liegenschaft feststellen und jedes Jahr schmilzt 10% der Schenkung weg. D.h. nach 10 Jahren gibt es keine Rückforderung mehr, nach 3 Jahren z.B. wäre der Wertanspruch noch 70% (für das Sozialamt).

Man hat mehrere Möglichkeiten: Die Wohnung der Eltern wird vermietet und der Erlös geht auch an die Eltern. Ihr kauft das Haus, zum Markwert, und die Wohnung der Eltern ist mit Wohnrecht belegt (macht es günstiger).

Vermögen verschenken und dann vom Sozialamt leben, ist so eigentlich nicht gewollt, außer wenn dann 10 Jahr um sind.

Man bedenke auch die Einkünfte der Eltern/Schwiegereltern, die aktzeptable Rente und wenn ein Pflegeheim notwendig wird, Pflegegeld. Gibt es vielleicht auch noch weitere Ersparnisse.

Wenn es einem wirklich schlecht geht, lebt man auch nicht mehr 5-10 Jahre im Pflegeheim.

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Hi, wichtig ist der Preis für die Einheit Strom, also Preis je kwh und dann dein tatsächlicher Verbrauch. Schau dir den Zählerstand wöchentlich an bzw. notiere ihn. Dann kannst du ausrechnen ob es hinkommt.

Mann kann 28Ct. je kwh zahlen oder 40Ct. , ist schon ein Unterschied.

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Mit deinem Einkommen musst du deinen Unterhalt zahlen d.h. eben auch Geld an die Mutter zahlen. Würdest du alleine wohnen....

Wenn die 400€ nicht reichen, musst du eben mehr geben. Dein Einkommen ist nicht nur dein "Taschengeld".

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Hi, wie die anderen schon schrieben, du brauchst ein Pfändungsschutzkonto.

Desweiteren schreibst du von Frau und Kind, dann ist der Pfändungsfreibetrag u.U. auch höher.

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Ist es überhaupt schon von deinem Bankkonto herunter?

Ich würde es im Auge behalten. Vor 4 Tagen war noch Wochenende und eine gewisse Bearbeitungszeit...

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U23 kannst du zurück in die Familienversicherung. Also welche KK haben deine Eltern?

Du hast dich nicht gekümmert, also wird auch der Höchstbetrag berechnet. Auch da könnte man noch was machen. Das billigste wäre aber die Familienversicherung, nämlich beitragsfrei und das sollte auch rückwirkend möglich sein.

Keine Familienversicherung möglich? Dann dein Einkommen nachweisen und Mindestbetrag berechnet bekommen.

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Hi, m.E. ist das rechtens. Das bedeutet für sie, das sie sich ggfs. auch das sie sich nicht nur die 2 Tage wo sie arbeiten sollte krank schreiben lässt, sondern evtl. auch noch 2 weitere Tage. Für die 2 weiteren Tage sollte sie dann auch durchschnittlich entlohnt werden.

Ebenso Urlaub, sie wird Urlaubstage für eine 6-Tage Woche (mind. 24 Tage) haben und wenn sie eine Woche Urlaub (bezahlt) haben will, muss sie 6 Tage Urlaub nehmen.

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Hi, ich verstehe es so das eine Aufstellung gewünscht ist, wann diese Person vor Ort war, z.b. 10.01.2025 8 Uhr bis 12 Uhr = 4 Std. - vielleicht noch Angabe der Tätigkeit (Wäsche waschen, Hilfe bei... ) 4x15,- = 60,- usw. usw.

Als Art Tabelle und unten dann die Summe, evtl. auch noch von der Person unterzeichnen lassen.

Von Lohnabrechnung steht dort nichts.

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