Probezeit nicht bestanden: Kann ich dagegen Beschwerde einreichen?
Habe 2 wochen Probe gearbeitet und eine Absage bekommen. Mir wurde der Job zugesagt vorher. Wie ist die recht Situation? Abzocke ist das. Habe mir nichts zu schulden kommen lassen.
Ohne Mündliche zusage hätte ich nicht da gearbeitet.
Zur Ergänzung ich habe Kein Vertrag schriftlich abgeschlossen und auch KEINE vergütung bekommen. Stehe jetzt ohne Job und gehalt hier. Ich finde das ist Abzocke.
10 Antworten
Habe 2 wochen Probe gearbeitet ...
Wenn das eine unbezahlte Probearbeit war, sind 2 Wochen schon mehr als nur grenzwertig. Eine Klage beim Arbeitsgericht duerfte sehr hohe Erfolgschancen haben.
Zudem duerfte durch diese 2 Wochen bereits ein muendlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen sein, der der gesetzlichen Kuendigungsfrist von 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende unterliegt (eine Probezeit wurde ja anscheinend nicht vereinbart). Dann kann das Arbeitsverhaeltnis auch nur schriftlich gekuendigt werden und du kannst innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung eine Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Im Ergebnis wird dir der Arbeitgeber dann die 2 Wochen plus die Zeit bis zur korrekten Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses bezahlen muessen (Kuendigungsfrist!). Die Klagefrist von 3 Wochen ist unbedingt einzuhalten!
Das kannst du auch ohne Anwalt machen. Nimmst du dir aber dennoch einen, musst du den auch dann selbst bezahlen, wenn du das Verfahren gewinnst (was du hier mit aeusserst hoher Wahrscheinlichkeit auch wirst).
Hier kannst du mal nachlesen, welche Fallstricke so ein "Probearbeitsverhaeltnis" fuer den Arbeitgeber bereithaelt und warum aus deinem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit laengst ein Arbeitsverhaeltnis geworden ist: https://www.personio.de/hr-lexikon/probearbeiten/
Verbuche das unter Erfahrung und Learning.
Niemals im Arbeitsleben mache etwas aufgrund einer lapidaren, mündlichen Zusage.
Das nächste Mal zeige mehr Mut und Selbstbewusstsein und bestehe auf eine schriftliche Zusage.
Dieser Arbeitgeber versuchte die harte Tour mit Dir.
Jetzt kannst du aber noch was tun:
Eine unbezahlte Probezeit von zwei Wochen ist arbeitsrechtlich nicht zulässig. Gemäß § 622 Abs. 3 BGB beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen, und es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitnehmer für diese Zeit bezahlt wird. Eine unbezahlte Probezeit ist eine Form von Ausbeutung und widerspricht dem Arbeitsrecht.
Also wende Dich ans Gericht und lass die das einschätzen und übernehmen.
Was da mit Dir passiert ist musst Du Dir nicht gefallen lassen. So weit meine Meinung dazu.
Nein, nur der Lohn für die 2 Wochen steht Dir zu.
Wer arbeitet denn 2 Wochen Probe ohne Geld ??
Sowas muss schriftlich vereinbart werden, und auch Probearbeit, die länger als einen Tag geht, würde ich ohne Bezahlung gar nicht machen!
Probezeit ist normal. Wurde das nach Mindestlohn bezahlt?
Du kannst selber was ans Arbeitsgericht schicken. Formuliere eine Klageschrift. Der Richter wird einen Gütetermin vereinbaren. Anwaltszwang gibt es bei so geringen Streitwerten nicht.
Da musst du dann alles mündlich erklären. Sag, du willst den Mindestlohn und erkläre deine Arbeitszeit, und was du da so alles gemacht hast.
Nein war es nicht. Manche behaupten er muss mich nicht bezahlen.
Jugendliche unter 18 Jahre ohne Berufsabschluss sind vom Mindestlohn ausgenommen. Langzeitarbeitslose (zwölf Monate oder länger) können für die ersten sechs Monate abweichend vom Mindestlohn beschäftigt werden. Ehrenämter müssen nicht mit Mindestlohn vergütet werden.
Vielen Dank für deine Antwort. Die waren unbezahlt, da ich ja den Job haben wollte, hatte ich mir keine gedanken darüber gemacht.