Verbuche das unter Erfahrung und Learning.
Niemals im Arbeitsleben mache etwas aufgrund einer lapidaren, mündlichen Zusage.
Das nächste Mal zeige mehr Mut und Selbstbewusstsein und bestehe auf eine schriftliche Zusage.
Dieser Arbeitgeber versuchte die harte Tour mit Dir.
Jetzt kannst du aber noch was tun:
Eine unbezahlte Probezeit von zwei Wochen ist arbeitsrechtlich nicht zulässig. Gemäß § 622 Abs. 3 BGB beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen, und es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitnehmer für diese Zeit bezahlt wird. Eine unbezahlte Probezeit ist eine Form von Ausbeutung und widerspricht dem Arbeitsrecht.
Also wende Dich ans Gericht und lass die das einschätzen und übernehmen.
Was da mit Dir passiert ist musst Du Dir nicht gefallen lassen. So weit meine Meinung dazu.