Normale Vergütung trotz Aufhebungsvertrag oder nicht?
Hallo,
Habe bis Samstag in einen Kooperationsbetrieb gearbeitet und heute teilte mir meine Pädagogin vom Bildungswerk mit,das meine Vorgesetzte,den Kooperationsvertrag aufheben möchte. Was ich mich nun frage,kriege ich nächste Woche wie gehabt die 490€ von meiner Vergütung? Oder weniger da mir ja indirekt gekündigt wurde.
PS: war noch in der Probezeit und die Ausbildung läuft über eine Maßnahme.
2 Antworten
das meine Vorgesetzte,den Kooperationsvertrag aufheben möchte.
Aufheben wollen = noch nicht aufgehoben.
Solange der Vertrag nicht aufgehoben/beendet ist besteht er fort.
Wird der Vertag aufgehoben (ist keine Kündigung sondern eine Vereinbarung), steht auch drin zu welchem Datum der Vertrag enden wird. Bis dahin stehen Dir alle Leistungen aus dem Kooperationsvertrag zu.
Dann hat Dein Arbeitgeber(Bildungswerk) die vertragliche Vereinbarung mit Dir zu erfüllen.
Dann hat Dein Arbeitgeber(Bildungswerk) die vertragliche Vereinbarung mit Dir zu erfüllen.
Du schreibst
Meine Leistungen bekomme ich ja vom Bildungswerk(Arbeitgeber),
Ob sie kündigt oder einen Aufhebungsvertrag möchte, macht schon einen Unterschied aus. Beim Aufhebungsvertrag braucht man Deine Zustimmung, die Kündigung erfolgt hingegen einseitig gestaltend.
Wie viel Du erhältst, müsste davon abhängen, wie die Vergütung geregelt ist und wann der Vertrag beendet ist.
Meinen Lohn bekam ich immer vom Bildungswerk und nicht von ihr. Das Bildungswerk ist mein Arbeitgeber und sucht auch bereits nach einem neuen Betrieb. Demnach müsste ich ja trotzdem meine 490€ bekommen oder nicht?
Deine Vorgesetzte ist aber vom Bildungswerk, verstehe ich das richtig? Dann solltest Du einen Aufhebungsvertrag nur unter der Bedingung zustimmen, dass Du vorher die Vergütung erhältst.
Vertraglich sind 620€ Bruttp geregelt. Davon kriege ich 490€.
Ja, dann sagst Du das so: 490 € oder kein Aufhebungsvertrag.
Meine Leistungen bekomme ich ja vom Bildungswerk(Arbeitgeber),der Kooperationsbetrieb hat mich nicht bezahlt.