Normale Vergütung trotz Aufhebungsvertrag oder nicht?

2 Antworten

das meine Vorgesetzte,den Kooperationsvertrag aufheben möchte.

Aufheben wollen = noch nicht aufgehoben.

Solange der Vertrag nicht aufgehoben/beendet ist besteht er fort.

Wird der Vertag aufgehoben (ist keine Kündigung sondern eine Vereinbarung), steht auch drin zu welchem Datum der Vertrag enden wird. Bis dahin stehen Dir alle Leistungen aus dem Kooperationsvertrag zu.

Wildfuchs65 
Fragesteller
 20.02.2024, 23:26

Meine Leistungen bekomme ich ja vom Bildungswerk(Arbeitgeber),der Kooperationsbetrieb hat mich nicht bezahlt.

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GutenTag2003  20.02.2024, 23:27
@Wildfuchs65

Dann hat Dein Arbeitgeber(Bildungswerk) die vertragliche Vereinbarung mit Dir zu erfüllen.

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GutenTag2003  20.02.2024, 23:31
@Wildfuchs65
Dann hat Dein Arbeitgeber(Bildungswerk) die vertragliche Vereinbarung mit Dir zu erfüllen.

Du schreibst

Meine Leistungen bekomme ich ja vom Bildungswerk(Arbeitgeber),
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Ob sie kündigt oder einen Aufhebungsvertrag möchte, macht schon einen Unterschied aus. Beim Aufhebungsvertrag braucht man Deine Zustimmung, die Kündigung erfolgt hingegen einseitig gestaltend.

Wie viel Du erhältst, müsste davon abhängen, wie die Vergütung geregelt ist und wann der Vertrag beendet ist.

Wildfuchs65 
Fragesteller
 20.02.2024, 23:28

Meinen Lohn bekam ich immer vom Bildungswerk und nicht von ihr. Das Bildungswerk ist mein Arbeitgeber und sucht auch bereits nach einem neuen Betrieb. Demnach müsste ich ja trotzdem meine 490€ bekommen oder nicht?

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xxHistoryxx  20.02.2024, 23:32
@Wildfuchs65

Deine Vorgesetzte ist aber vom Bildungswerk, verstehe ich das richtig? Dann solltest Du einen Aufhebungsvertrag nur unter der Bedingung zustimmen, dass Du vorher die Vergütung erhältst.

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Wildfuchs65 
Fragesteller
 20.02.2024, 23:31

Vertraglich sind 620€ Bruttp geregelt. Davon kriege ich 490€.

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