Ausbildung gekündigt/Kündigung?

5 Antworten

Unwahrscheinlich!

Für ALG1 haben sie noch nicht lange genug eingezahlt. Und beim Bürgergeld gibt es wegen der Eigenkündigung erst mal 12 Wochen Sperrzeit.

Kein Alg I, aber für 3 Monate 30 % gekürztes Bürgergeld.

Bei Eigenkündigung komplett gesperrt werden kann nur Alg I, 70 % Bürgergeld gibt es immer.

Der Mythos, dass man bei Eigenkündigung 3 Monate mit 0 € da steht, ist irgendwie nicht tot zu kriegen.

Nein, du musst die letzten 2 Jahren 12 Monate gearbeitet, dann stehen dir 6 Monate Arbeitslosengeld zu.

Vielleicht, wenn die Leute schon eine eigene Wohnung haben (dann gibt es aber erst mal bis zu 3 Monaten Sperre, wenn du selber gekündigt hast). Leben die Leute noch bei den Eltern, dann nein.