Stromkostenerstattung zu niedrig?
Guten Tag,
wir hatten hier im November einen Wasserschaden in der Mietwohnung. Nach dem die Wand geöffnet wurde und das Rohr ausgetauscht wurden, bekamen wir einen Bautrockner der zwei Wochen anbleiben sollte, an unserem Stromnetz.
Es wurde zu Beginn der Zählerstand von den Handwerkern am Gerät abfotografiert (im November) und der Endstand bei Abholung (im Januar).
Im März bekamen wir unsere Abbrechnung vom Strom-Gas-Anbieter und ich sendete den Teil über den Stromverbrauch der Hausverwaltung zu (siehe Bilder).
Nach Nachfragung meinerseits nach dem Bearbeitungsstand, bekam ich nun diese Mail von unserer Hausverwaltung (Ausschnitte):
"Das Trocknungsgerät hat 220 kWh im Zeitraum vom 15.11.24-30.01.25 verbraucht. Dies entspricht 77 Tage. Wir haben somit einen Tagesverbrauch von 2,86 kWh.
15.11.2024-31.12.2024 = 47 Tage x 2,86 kWh = 134,42 kWh
01.01.2025-30.01.2025 = 30 Tage x 2,86 kWh = 85,8 kWh
[Der Stromanbieter] hatte eine Preiserhöhung zum 01.01.2025:
134,42 kWh x 7,73 ct/ kWh = 10,39 EUR
85,08 kWh x 8,87 ct/ kWh = 7,61 EUR
Demnach bekommen Sie eine Erstattung von 18,00 EUR."
Meine Fragen dazu:
1. Der Bautrockner war nur (wie mit dem Handwerker abgesprochen), zwei Wochen, also 14 Tage, im Betrieb, keine 77 Tage. Ich weiß aber nicht, wie relevant das für die Berechnung ist??
Denn 2. wundere ich mich über die geringe Kostenerstattung:
Die Dame von der Hausverwaltung hat zur Berechnung die Zahlen von Seite 4 von 10 genommen (Preis für Netznutzung: Arbeitspreis 2024 7,73 ct/kWh (netto) / Arbeitspreis 2025 8,87 ct/kWh (netto))
Sind das überhaupt die richtigen Zahlen, die da zur Berechnung verwendet wurden? Müsste nicht eher der Preis von Seite 3 von 10 (Informationen zu Ihren Produkten: Arbeispreis (ct/kWh) im Jahr 2024/25: 34,12 (brutto)) für die Berechnung genommen werden??
Ich danke schon einmal für die Antworten!
Seite 3 von 10:
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3 Antworten
Wieso so kompliziert?
Alter Zählerstand Minus Neuem Zählerstand = Verbrauchte KW Stunden
Verbrauchte KW Stunden mal dem zum Zeitpunkt gültigen Stompreis = Eure Erstattung.
Da durch das Gerät 220 Kw Verbraucht wurden zu je 34,12 Cent ( Das ist doch der KW Preis richtig?) sind es eher 75,06 Euro die euch zurück gezahlt werden müßen.
Edit: sogar mehr wenn Sich der Preis zwischendurch erhoeht hat.
Danke für die Antwort! So hatte ich das eigentlich auch berechnet!
Laut den Unterlagen (Seite 3, unten), ist der Preis bei 34,12 ct/kWh in beiden Jahren (von März 2024 bis März 2025) gleich geblieben. Eine Erhöhung (zumindest aus den Unterlagen ersichtlich) sehe ich nicht.
Ich werde der Hausverwaltung die fehlerhafte Berechnung melden und um Korrektur bitten.
Eine Erstattung von nur 18 € oder eigentlich fast 80 € ist ja dann doch schon ein großer Unterschied. 🥴
Ich verstehe diese ganze komplizierte Berechnung nicht. Der Bautrockner hat 220 kWh verbraucht. Das mit dem aktuellen Strompreis multipliziert ergibt das, was ihr erstattet bekommen müsstet.
Ja richtig. Die euch entstandenen Kosten müßen ersetzt werden und das ist der komplette KW/h Preis.
Oh man 🙄
Muss der Grundpreis/Jahr von 131,55 € (Seite 3, letzte Zeile) eigentlich auch noch in der Rechnung berücksichtig werden?
Wenn Ihr einen hoeheren Grundpreis dadurch habt, dann ja . Ansonsten läuft die Anlage ja sowieso.
Achso. Ne der Grundpreis ist ja nicht gestiegen, weil das Gerät mit an war (gehe ich nicht von aus, zumindest ist es mir aus den Unterlagen nicht ersichtlich).
Es wurde der Preis für das Netzentgelt für die Berechnung benutzt. Das ist nur ein Teil des Strompreises! Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die für die "Irreführung" auch aufgelistet sind.
Die Berechnung ist falsch.
Ja, sie hat die Nettopreise von Seite 4 genommen und da die halt unterschiedlich sind (2024: 7,73 ct/kWh und 2025: 8,87 ct/kWh), kommt es dann zu dieser Berechnung.
Aber mal abgesehen, dass in diesem Jahr das Gerät nicht an war: Sie hat die Nettopreise genommen. Sie müsste doch eigentlich den Bruttopreis von Seite 3 (2024/25: 34,12 ct/kWh) für die Berechnung nehmen??!