Stromkostenerstattung zu niedrig?

3 Antworten

Wieso so kompliziert?

Alter Zählerstand Minus Neuem Zählerstand = Verbrauchte KW Stunden

Verbrauchte KW Stunden mal dem zum Zeitpunkt gültigen Stompreis = Eure Erstattung.

Da durch das Gerät 220 Kw Verbraucht wurden zu je 34,12 Cent ( Das ist doch der KW Preis richtig?) sind es eher 75,06 Euro die euch zurück gezahlt werden müßen.

Edit: sogar mehr wenn Sich der Preis zwischendurch erhoeht hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vermiete Selber.

Maueschen96 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 14:49

Danke für die Antwort! So hatte ich das eigentlich auch berechnet!

Laut den Unterlagen (Seite 3, unten), ist der Preis bei 34,12 ct/kWh in beiden Jahren (von März 2024 bis März 2025) gleich geblieben. Eine Erhöhung (zumindest aus den Unterlagen ersichtlich) sehe ich nicht.

Ich werde der Hausverwaltung die fehlerhafte Berechnung melden und um Korrektur bitten.

Eine Erstattung von nur 18 € oder eigentlich fast 80 € ist ja dann doch schon ein großer Unterschied. 🥴

Ich verstehe diese ganze komplizierte Berechnung nicht. Der Bautrockner hat 220 kWh verbraucht. Das mit dem aktuellen Strompreis multipliziert ergibt das, was ihr erstattet bekommen müsstet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Maueschen96 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 14:33

Ja, sie hat die Nettopreise von Seite 4 genommen und da die halt unterschiedlich sind (2024: 7,73 ct/kWh und 2025: 8,87 ct/kWh), kommt es dann zu dieser Berechnung.

Aber mal abgesehen, dass in diesem Jahr das Gerät nicht an war: Sie hat die Nettopreise genommen. Sie müsste doch eigentlich den Bruttopreis von Seite 3 (2024/25: 34,12 ct/kWh) für die Berechnung nehmen??!

Christiangt  29.05.2025, 14:34
@Maueschen96

Ja richtig. Die euch entstandenen Kosten müßen ersetzt werden und das ist der komplette KW/h Preis.

Maueschen96 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 14:37
@Christiangt

Oh man 🙄

Muss der Grundpreis/Jahr von 131,55 € (Seite 3, letzte Zeile) eigentlich auch noch in der Rechnung berücksichtig werden?

Christiangt  29.05.2025, 14:42
@Maueschen96

Wenn Ihr einen hoeheren Grundpreis dadurch habt, dann ja . Ansonsten läuft die Anlage ja sowieso.

Maueschen96 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 14:43
@Christiangt

Achso. Ne der Grundpreis ist ja nicht gestiegen, weil das Gerät mit an war (gehe ich nicht von aus, zumindest ist es mir aus den Unterlagen nicht ersichtlich).

Es wurde der Preis für das Netzentgelt für die Berechnung benutzt. Das ist nur ein Teil des Strompreises! Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die für die "Irreführung" auch aufgelistet sind.

Die Berechnung ist falsch.