Gehaltsverhandlung in der Verwaltung nach TVöD möglich?

7 Antworten

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Ich hab schon mehrfach zwischen dem ÖD und anderen Arbeitgebern gewechselt, zudem ist meine Frau Beamtin und ich behaupte mal, mich da ganz gut auszukennen. Die Grundaussage von PissedOfGengar ist zwar erstmal richtig, dass du bei der Entgeltgruppe nicht verhandeln kannst, bei der Entgeltstufe ist das aber pauschal nicht ausgeschlossen. Hier ist meine Erfahrung, dass das je nach wirtschaftlicher Lage der Kommune und je nach genauem Personalbedarf auch durchaus flexibler gehandhabt wird. Ich bin ohne Vorerfahrung im ÖD bei meiner ersten ÖD-Stelle auch direkt in Entgeltgruppe 2 gekommen und ich kenne jemanden, der mit viel beruflicher Vorerfahrung (aber nicht im ÖD) direkt in Stufe 4 gekommen ist. Kommunen denen es finanziell sehr schlecht geht schließen so etwas zum Teil aber aus- nur ist es eben nicht überall so. Darüber hinaus kann man auch im laufenden Arbeitsverhältnis eine Stellenbewertung beantragen, dann wird geprüft ob deine ausgeführten Tätigkeiten ggf. höher vergütet werden müssen. Die spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist hier in aller Regel ausgeschlossen, dafür musst du direkt einen solchen Ausbildungsweg wählen oder ein abgeschlossenes Studium haben, was dir den Zugang zum höheren Dienst ermöglicht.

Tatsächlich kann es da Spielraum geben.

Ich hab mich schon öfter auf ÖD beworben und 2x waren eine Ansiedlng 2 Stufen höher möglich gewesen, da meine Ausbildung und Berufserfahrung das eben ergaben.

Waren jeweils Stellen an einer Uni. Verwaltung. Da spielte auch mit rein, dass ich sowohl eine Ausbildung hab als auch ein Studium.

Der Arbeitgeber (auch in der öffentlichen Hand) hat durchaus auch einen Spielraum, wie er Bewerber in das Tarifgefüge des bestehenden Tarifvertrages erstmalig einstuft.

Auch ist ein Wechsel innerhalb der Tarifstufen mit einer sachlichen Begründung möglich.

Da gibt es als Verhandlungsmöglichkeit einiges.

Guck mal hier

https://www.oeffentlichen-dienst.de/entgelttabelle/vka.html

PissedOfGengar  07.10.2019, 08:15

Mal kleine Anmerkung.... Da geht als Verhandlungsmöglichkeit gar nichts... Die Eingruppierung ergibt sich aus der Tätigkeit und der Berufserfahrung in Jahren.

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nurlinkehaende  07.10.2019, 09:53
@PissedOfGengar

Die Eingruppierung hat erfahrungsgemäß Spielräume über mehr als eine Stufe, auch der Vorgriff auf Altersstufen und Erfahrung. Es war zumindest im BAT so. Hatte selber mal BAT xx und als ich gegangen bin wurde ich gefragt, ob man da mit einer (deutlich) höheren Einstufung noch was machen könnte.

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Zunächst kann ich dir sagen, dass dein Verhandlungsspielraum gleich 0 beträgt.

Die Tätigkeit auf die du dich bewirbst wurde schon mit der Entgeltgruppe 6 bewertet. Da kann nicht mehr dran gerüttelt werden.

Die tatsächliche Vergütung, auch höher, erfolgt in Abhängigkeit von den persönlichen Voraussetzungen.

Das bezieht sich auf die Entgeltstufe in der Entgeltgruppe 6. Von diesen Stufen gibt es sechs. Normalerweise startest du auf Stufe 1. Hast du bereits in der Vergangenheit im öffentlichen Dienst gearbeitet, kann dies Anerkannt werden und du beginnst in der Entgeltgruppe 6 in einer höheren Stufe.

Warst du ein Jahr im öffentlich Dienst kann man dich gleich auf Stufe 2 setzen, bei 3 Jahren auf Stufe 3 und bei 6 Jahren in Stufe 4.

Das mit dem Wechsel vom TVöD ins Beamtenverhältnis solltest du dir gut überlegen! Auch als Angestellter im öffentlichen Dienst bist du so gut wie unkündbar. Denn der öffentliche Dienst kann in der Regel nicht aus wirtschaftlichen Gründen kündigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
wikinger66  08.10.2019, 10:57

Soweit richtig, aber die "Berufserfahrung" betieht sich nicht nur auf eine Tätigkeit im ÖD, auch gleichartige Tätigkeiten in der freien Wirtschaft können berücksichtigt werden-

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PissedOfGengar  08.10.2019, 11:33
@wikinger66

Das wäre mir neu, ich kenne keine Behörde in unserem Landkreis, die für die Festlegung der Entgeltstufe in einer Entgeltgruppe Berufszeiten anerkennt, die nicht unter dem TVöD standen.

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wikinger66  08.10.2019, 11:44
@PissedOfGengar

Unabhängig von den Regeleinstufungen kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist (§ 16 Abs. 2 S. 3 TVöD-Bund).

Schließlich kann Beschäftigten zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung 1 bis zu 2 Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden (§ 16 Abs. 6 TVöD-Bund).

Berufserfahrung wurde vom BAG für die wesentlich inhaltsgleiche Regelung des § 16 Abs. 2 TV-L gebilligt.

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PissedOfGengar  08.10.2019, 11:56
@wikinger66

Ah ok danke.... Ich hatte mich hierauf versteift:

(2) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Absatz 2 Satz 3 bleibt unberührt.

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