Autofahrer dürfen auf dem Beschleunigungsstreifen von Autobahnen schneller fahren als auf der danebenliegenden durchgehenden Fahrspur (§ 7a Absatz 2 StVO).

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Die Bußgelder für eine verbotene Nutzung der Busspur reichen von 15 Euro für das Befahren des Sonderstreifens bis hin zu 170 Euro plus einen Punkt in Flensburg und einen Monat Fahrverbot, wenn es beim Abbiegen über eine Busspur zu einem Unfall kommt. Zweiteres hätte entsprechende Auswirkungen auf die Probezeit.

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Wie gehe ich mit einem solchen Arbeitgeber um?

Ich habe trotz Autismus den Personenbeförderungsschein bekommen ( mit viel drum herum und gegen ankämpfen ).

Die Taxizentrale, der AG, äußert Bedenken, schließlich würde eine große Verantwortung getragen werden für die Fahrgäste, sogar auch Kinder würden teilweise befördert werden ( Schultaxi, Familien mit Kindern ... ). Ob da ein Mensch mit einer solchen Erkrankung geeignet ist.

Man äußert Bedenken, zudem kenne man sich mit dem Krankheitsbild gar nicht aus. Man hätte bisher keinen Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung gehabt und müsste jetzt auch extra einen anderen, neuen Vertrag aufsetzen ( in der aktuellen Vorlage steht drin das keine Schwerbehinderung vorliegt und keine gesundheitlichen Einschränkungen ).

Dies müsste erst abgeklärt werden mit seinem Steuerberater. Keiner von denen wusste überhaupt von den Rechten bescheid ( Anspruch auf 1 Woche Sonderurlaub, besonderer Kündigungsschutz nach Probezeit .. ), erst als ich es ihnen gesagt habe meinten diese, sie informieren sich darüber nochmal sie kennen sich damit nicht aus.

Ich finde das absolut lächerlich das jetzt wieder seitens des AG Theater gemacht wird. Das hatte ich schon 2 Monate lang mit der Behörde das Theater . Da der Facharzt letztlich bescheinigt hat, das keine gesundheitlichen Bedenken bestehen im Rahmen der Fahrgastbeförderung und auch die Sicherheit der Fahrgäste verantwortet werden könne, wurde der P-Schein - verspätet - ausgestellt.

Erst sollte auch das nicht reichen und es wurden verkehrsmedizinische Gutachten gefordert, das war aber dann hinfällig und der P-Schein wurde ohne diese Gutachten nur mit der ärztlichen Bescheinigung, trotzdem ausgestellt, weil das dann so entschieden wurde wieder von einer anderen oberen Stelle im Amt.

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Erstmals abwarten wie die sich entscheiden. Der Arbeitgeber darf Bewerber und Bewerberinnen, die eine Behinderung haben, im Bewerbungsprozess aber nicht diskriminieren. Das heißt, dass er entsprechend der Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einen schwerbehinderten Bewerber und andere Bewerber nur aus sachlichen Gründen unterschiedlich behandeln darf, nicht aber aus Gründen der Behinderung. Eine Ablehnung darf also nicht wegen der Schwerbehinderung erfolgen. Falls es zu einer Ablehnung kommen sollte würde ich auf jeden Fall einen Fachanwalt einschalten, der hier mal mögliche Schadensersatzansprüche prüft.

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Realistisch gesehen hat man da sowieso irgendwann keinen Einfluss mehr. Es kann nur darum gehen die möglichen Perspektiven fortlaufend realistisch aufzuzeigen. Mein 12jähriger Sohn möchte auch gerne ein reicher Influencer werden, er darf das auch gerne versuchen, so lange er sich in der Schule engagiert (was er tut) oder später auch andere berufliche Alternativen verfolgt. Solche Dinge aber pauschal zu unterbinden ist pädagogisch immer kontraproduktiv.

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Hmmm, (eigne Option)

Der Begriff klingt mir etwas zu esoterisch, ich glaube aber, dass es Menschen gibt die extrem ähnliche / gleiche Denk- und Sichtweisen sowie Wertevorstellungen haben und man sich in solchen Fällen entsprechend sehr verbunden fühlt. Wie man das nennen will ist ja auch eher unerheblich.

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Etwas seltsame Fragestellung, jeder der etwas im Thema steckt weiß, dass die Umsetzung eine absolute Vollkatstrophe ist und das alle Experten das im Vorfeld auch genau so haben kommen sehen- man kann die Inklusion nämlich nicht einfach mal politisch beschließen, sondern muss auch die Rahmenbedingungen vor Ort anpassen, was aber zumindest politisch gesteuert nicht geschehen ist. Aktuell leiden alle unter der Situation- Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte.

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Beruflich qualifizierte : Möglichkeiten des Hochschulzugangs?

Guten Tag liebe gutefrage-Mitglieder,

Ich Bewerbe mich derzeit an Universitäten. An manchen Universitäten müssen die Zeugnisse eingeschickt werden um den allgemeinen Hochschulzugang zu bescheinigen. Diese Bescheinigung gilt nur an dieser Universität.

Meine Frage: Gibt es eine möglichkeit seine Zeugnisse (Meisterprüfung in meinem Fall) irgendwo einzuschicken um Bundesweit die bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für den Hochschulzugang zu erhalten ?

Normalerweise kann man sich für Zulassungsfreie Studiengänge, bis kurz vor dem Semesterstart einschreiben. Bei beruflich qualifizierten wird eine Frist weit vor dem Semesterstart gesetzt. Ich denke mal, diese Zeit wird benötigt um die erfüllung der voraussetzungen zu überprüfen. In manchen fällen reden wir hier von einer Frist bis zum 01. Okt 2023 für das Sommersemester 2024 was im April anfängt.

Mit einer solchen, in der Frage erwähnten, Bescheinigung, erhoffe ich mir, dass man diese Bearbeitungszeit nur einmalig hat und man diese Bescheinigung an jeder Uni als allgemeinen Hochschulzugang vorweisen kann. So entfallen sowohl die bearbeitungszeiten an allen Universitäten als auch die Kontrolle des Studierenden jeder möglichen Universität, ob eine kontrolle über die erfüllung der Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.

Ich hoffe ich konnte mein Problem verständlich schildern und ich freue mich auf eure Antworten.

Lieben Gruß

Martin

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Ich denke eher nicht das es das in irgendeiner Form gibt, mit absoluter Sicherheit kann ich auf jeden Fall sagen, dass es nichts gibt, was bundesweit Gültigkeit hat, da Bildung immer Ländersache ist und die Zugangsvoraussetzungen je nach Bundesland auch variieren bzw. in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen verankert sind.

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Ziemlich genau in deinem Alter hatte ich das gleiche Erlebnis und seitdem direkt mit dieser dämlichen Böllerei aufgehört. Wenn sich morgen nichts gebessert hat solltest du spätestens dann zum HNO-Arzt- im Regelfall kann man bei einem Knalltrauma aber nicht viel behandeln. Bei mir ist damals zum Glück schnell verschwunden, schlimmstenfalls kann man durch diesen Mist aber auch einen dauerhaften Hörschaden behalten, ich drücke dir die Daumen.

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Worauf beziehst du dich denn? Ich habe noch in keiner seriösen Quelle gelesen, dass all dies unnötig wäre und die Fakten hast du ja auch selber genannt. Oder beziehst du dich auf irgendwelche Foren wo solche Aussagen getätigt werden? Das ein Großteil der Menschheit sich nicht auf wissenschaftliche Fakten bezieht dürfte ja hinlänglich bekannt sein, wie diejenigen aber zu ihren Erkenntnissen gelangen dürfte eine bunte Mischung von völliger Dummheit bis hin zur völligen Ignoranz dieses Themas darstellen.

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Kommt meines Erachtens auf die finanziellen Möglichkeiten deiner Eltern an. Wenn mein Sohn dies in ein paar Jahren möchte werde ich es ihm komplett bezahlen, unter der Voraussetzung, dass er es regelmäßig nutzt. Bei uns bekommt man aktuell aber auch schon Monatsverträge ab 25 Euro. Für viele Familien sind 39 Euro aber schon eine hohe Ausgabe, sich Beiträge zu teilen oder aufs Taschengeld zu verweisen ist dann auch in Ordnung. In deinem Alter kann man ja auch über einen Nebenjob nachdenken.

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Auch private Fachschulen werden staatlich refinanziert wenn man an diesen staatliche (Berufs-) Abschlüsse erwerben kann. Ich bin zwar selber auch Beirat an einem privaten Berufskolleg für pädagogische Ausbildungsberufe, weiß aber dennoch nicht welche Summe dort pro Schüler oder Klasse genau fließt. Gerade die privaten Fachschulen sind aber entsprechend darauf angewiesen möglichst viele Schüler zu haben, damit sie sich finanzieren können. Die staatlichen Schulen haben lediglich das Problem, dass ihnen die Lehrkräfte für andere Schulen abgezogen werden, wenn sie nicht genügend Schüler haben, für die privaten ist das aber eher existenzbedrohend.

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Realschule

Als jemand der beruflich sehr viel an Schulen unterwegs war und auch jetzt noch einiges mit Schulen zu tun hat musste ich leider erfahren, dass zumindest die Hauptschulen in Großstädten oder großen Ballungsräumen die absolute Katastrophe geworden sind. Richtiges Lernen findet dort kaum noch statt, die Lehrer betreiben mehr Schadensbegrenzung als sich mit Lerninhalten zu befassen. Sicherlich wird es auch noch die ein oder andere Hauptschule geben wo es nicht ganz so dramatisch ist, dennoch gibt es da eine eindeutige Tendenz. Wenn es z.B. um meinen Sohn ginge würde ich den auch alternativ eine Stunde fahren lassen. Allerdings entwickeln sich die Realschulen zunehmend auch immer mehr in eine problematische Richtung, weshalb wir uns z.B. bewusst für ein Gymnasium entschieden haben- gar nicht wegen den Lerninhalten, sondern weil dort schlichtweg noch die besten Lernbedingungen bestehen. Wer in unserem tollen Schulsystem da aber nicht ganz mithalten kann hat leider die Arschkarte gezogen.

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Die Durchsetzung des Rechtsanspruchs obliegt dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, sprich der Stadt. Du musst also im Zweifelsfall bei deiner Stadt den Rechtsanspruch geltend machen, AWO und Diakonie sind freie bzw. kirchliche Träger, die teilweise mit den Städten aber auch Verträge haben den Rechtsanspruch zu erfüllen- dennoch musst du dich immer an die Stadt wenden oder im Zweifelsfall auch klagen, da viele Städte es nicht mehr schaffen den Rechtsanspruch zu erfüllen.

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Tatsächlich frage ich mich das auch häufiger und als Sozialarbeiter habe ich auch schon viele Negativbeispiele erlebt. Eine ganz einfache Antwort dürfte es da aber nicht geben. Zum einen ticken nicht alle Arbeitslosen und Geringverdiener gleich. Tendenziell findet man da schon auch Mal eher die Leute die nicht die größten intellektuellen Ressourcen haben und komplett ohne nachzudenken an die Sache rangehen. Aber auch die durchschnittlich intelligenten Geringverdiener und Arbeitslosen haben einfach oft einen starken Kinderwunsch und finanzielle Sorgen stehen dann eben nicht im Vordergrund. Ich persönlich könnte mir aber nicht vorstellen in einer solchen Situation Kinder in die Welt zu setzen. Als reicher Sozialstaat müssen wir aber auch Mal fragen warum es bei uns so viele arme Kinder gibt, wären Dinge wie Zoos, Schwimmbàder, Klassenfahrten, Schulbücher, Busfahrten usw. für alle Kinder kostenlos könnten auch arme Menschen besser Kinder in die Welt setzen.

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Als Bereichsleiter für städtische Kitas kann ich dir zum einen versichern, dass nur einschlägige Vorstrafen zum Ausschluss führen, bedeutet, dass nur Straftaten gegen Kinder im Führungszeugnis relevant wären. Darüber hinaus war ich auch lange im Bereich Jugendgerichtshilfe tätig und kann dir des weiteren auch versichern, dass die Nichterfüllung der Schulpflicht bzw. die Verurteilung (wahrscheinlich war es nicht mal ein Urteil sondern eine Auflage mit Einstellung) auch überhaupt nicht im Führungszeugnis auftaucht.

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Mehr Allgemeinwissen als wer? Generell ist das Lesen der Tageszeitung eine Möglichkeit sich gewisse Wissensbereiche anzueignen, aber es gibt auch zahlreiche andere Möglichkeiten. In jedem Fall dürfte der Zeitungsleser über mehr Allgemeinwissen verfügen wie diejenigen, die sich überhaupt nicht mit Lesen und Wissensaneignung beschäftigen.

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nur noch in einer Übergangsfrist, danach nicht mehr, siehe:

https://www.ifs-essen.de/aus-weiterbildung/ausbildung-psychotherapie/informationen-zur-neu-verabschiedung-des-psychotherapeutengesetzes-und-zur-psychotherapeutischen-ausbildung/

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Der Arbeitgeber hat hier keine Informationspflichten, sehr wohl aber die infizierte Person. Die genauen Verordnungen variieren ja von Bundesland zu Bundesland, in der Regel besagen diese aber mittlerweile, dass nicht mehr die Gesundheitsämter die Kontaktpersonen ermitteln bzw. informieren müssen, sondern die infizierten Personen selber. Ich glaube jedoch nicht, dass dies alle Personen tun und letztendlich kann es ja auch keiner nachvollziehen bzw. kontrollieren. Insofern kannst du beim Fehlen von Kollegen keineswegs davon ausgehen, dass diese nicht doch Corona haben, selbst wenn sie dich nicht informiert haben.

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Sehr unwahrscheinlich, in der Probezeit kann dir der Arbeitgeber ja ohne Angaben von Gründen ganz kurzfristig kündigen. Warum sollte er dich also ermahnen, wenn er dir auch direkt kündigen kann? Für mich bedeutet das sehr klar, dass er dir noch eine Chance geben will, die du auch nutzen solltest.

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