Frage wegen Aufenthaltserlaubnis nach Scheidung?

4 Antworten

Falls sie wieder kommt und dann ihren Lebensunterhalt völlig allein bestreitet, kann ihr Aufenthalt trotzdem verlängert werden. Das sind oft nicht vorhersagbare Einzelfallentscheidungen.

Warum hast du sie denn gleich den Behörden gemeldet?

FLN9e3 
Fragesteller
 25.08.2019, 10:33

Weil sie mich bestohlen hat.

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musso  25.08.2019, 10:36
@FLN9e3

Was hat die Ausländerbehörde damit zu tun?

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Liesche  11.09.2019, 22:22
@FLN9e3

In der Ehe in Deutschland gibt es keinen Diebstahl!

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LouPing  11.09.2019, 22:50
@Liesche

Was zusammen erworben wurde gehört beiden - soweit klar.

Was er mit in die Ehe bringt gehört auch nach Eheschließung ihm. Persönliches Eigentum wechselt nach der Heirat nicht automatisch den Besitzer.

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FLN9e3 
Fragesteller
 11.09.2019, 22:54
@LouPing

Die sachen sind auch unter meinen Namen und die kaufbelege noch bevor sie in Deutschland war

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LouPing  11.09.2019, 23:00
@FLN9e3

Anzeige bei der Polizei. Die Sachen die du VOR der Ehe erworben hast bleiben dein Eigentum.

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FLN9e3 
Fragesteller
 11.09.2019, 23:07
@LouPing

Alles schon gemacht Verfahren ist jetzt bei der Staatsanwaltschaft aber da sie im Ausland ist bezweifle ich das da was unternommen wird.

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LouPing  11.09.2019, 23:12
@FLN9e3

Sollte sie wieder einreisen kann es sehr unangenehm für sie werden.

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Sie wird ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren, da sie sie ja nur wegen der Familienzusammenführung bekommen hat.

Wenn der Aufenthalt in Deutschland bis zur Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft weniger als 3 Jahre gedauert hat, wird das Visum nicht verlängert. Es wird sogar das vorhandene 3-Jahres-Visum entzogen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
FLN9e3 
Fragesteller
 26.08.2019, 10:48

Guten Tag,

danke erstmal für die Antwort das Scheidungsverfahren läuft schon im Ausland unter anderem hat meine Anwältin beim Gericht geschrieben das sie nur auf den Deutschen Aufenthalt aus war meine Frage ist jetzt sie ist noch in ihren Heimatort seit 2 Monaten sollte sie zurück kommen hat sie nach der Scheidung irgendwelche Möglichkeiten den Aufenthalt weiter zu bekommen wenn sie z.B ihren Lebensunterhalt allein bestreitet ? Danke im Voraus

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  1. Der Aufenthaltstitel wird ungueltig, wenn man unangemeldet mehr als 6 Monate am Stueck aus der EU draussen bleibt.
  2. Eine Verlaengerung nach Ablauf der Gueltigkeit wird es nicht geben - ausser sie heiratet bis dahin einen anderen EU-Buerger / Deutschen und beantragt einen neuen AT.
  3. Eine Strafanzeige kannst Du stellen, wenn Du Anhaltspunkte hast, dass sie sich den AT erschlichen hat und daher in Absicht einer Scheinehe nach Deutschland gekommen ist.