Anzeige wegen leichter Körperverletzung? Was kann jetzt passieren?

4 Antworten

Du könntest z.b. per Kleinanzeige oder Aushang im Einkaufszentrum einen Zeugenaufruf starten. Vielleicht meldet sich der Mensch, der dazwischengegangen ist, oder jemand anders, der den Vorfall beobachtet hat.

Ich vermute, dass die Sache sich im Sande verlaufen wird.

Die Polizei wird eventuell mit einem Aufruf in der Zeitung nach dem Mann suchen. Vielleicht meldet er sich sogar.

Aber ich denke das Ganze wird dann eingestellt.

Dann bleibt der Frau noch der Weg der Zivilklage. Jedoch wird das ebenfalls schwierig, da sie ihre Aussage nicht beweisen kann und du ja in Notwehr gehandelt hast.

Also, mach dir eher keinen großen Kopf!

Paaloomaa 
Fragesteller
 09.08.2019, 23:19

Ich habe gerade wichtige Klausuren und echt anderes im Kopf. Das stresst mich total. ICH werde angegriffen und dann werde ICH noch angezeigt.

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catchan  09.08.2019, 23:21
@Paaloomaa

Lass dich nicht stressen. Du machst bei der Polizei deine Zeugenaussage, verweist auf den Mann, der dir geholfen hat.

Du musst ihn nicht suchen. Das ist Aufgabe der Polizei.

Evtl. gibt es auch Kameras oder ähnliches, die das Ganze gefilmt haben.

Erstatte ruhig auch Gegenanzeige. Immerhin wurdest du tätlich angegriffen.

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Das wird von der Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verwiesen und das war es in der Regel.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Paaloomaa 
Fragesteller
 09.08.2019, 23:13

Wird das irgendwo vermerkt? Auch, wenn ich nicht verurteilt werde oder was auch immer? Ich möchte absolut gar nichts damit zutun haben. Ich habe nichts getan!

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Paaloomaa 
Fragesteller
 09.08.2019, 23:15
@Dachtichsmir

Okay. Und die Kratzer und die kaputte Brille zählen auch nicht als Beweis? Ich habe zugegeben, ihre Brille abgezogen zu haben, aber ich habe abgestritten, sie kaputt gemacht zu haben. Was auch den Tatsachen entspricht. Sie hatte diese hässliche Brille unversehrt wieder auf, als ich gegangen bin. Wo sie die Kratzer her hat weiß ich nicht.

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Dachtichsmir  09.08.2019, 23:17
@Paaloomaa

Strafrechtlich ist das vollkommen egal. Ob da noch ein zivilrechtliches Verfahren draus wird, muss man abwarten.

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Paaloomaa 
Fragesteller
 09.08.2019, 23:18
@Dachtichsmir

Inwiefern ist das strafrechtlich vollkommen egal? Einfach weil es Aussage gegen Aussage steht oder wie ist das gemeint?

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Dachtichsmir  09.08.2019, 23:20
@Paaloomaa

Die Staatsanwaltschaft stellt ein und verweist auf den Privatklageweg, den niemand vernünftigerweise bestreitet.

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Paaloomaa 
Fragesteller
 09.08.2019, 23:21
@Dachtichsmir

Aus welchem Grund stellen sie das ein? Wegen Geringfügigkeit? Auch, wenn sie da 'ne kaputte Brille vorgezeigt hat?

Oh man, das ist so lächerlich, wirklich.

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Dachtichsmir  09.08.2019, 23:24
@Paaloomaa

Mit solchen Bagatellen im privaten Bereich gibt sich eine Staatsanwaltschaft nicht ab. Die haben wirklich Besseres zu tun.

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peti12314  10.08.2019, 00:15
@Dachtichsmir

Es wird notiert, auch wenn es eingestellt wird. Das stellt aber an sich kein Problem dar, jedenfalls wenn es eingestellt wurde weil keine Straftat bewiesen werden konnte. Damit kann man auch noch zur Polizei, hauptsache man gibt solche Sachen auch bei der Bewerbung an.

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peti12314  10.08.2019, 00:16
@Paaloomaa

Hi, entspann dich :)

Ich war mal in einer ähnlichen Situation.

Wann war den dieser Vorfall? Besteht noch die Möglichkeit die Videoaufzeichnungen im Einkaufszentrum zu sichern?

Wenn es so war wie du geschrieben hast, dann hast du in meinen Augen nichts falsch gemacht. Ich sehe hier eine Notwehrhandlung.

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Paaloomaa 
Fragesteller
 10.08.2019, 09:09
@peti12314

Hey, Peti.

Also ich habe gestern sogar den Polizisten am Telefon gefragt, ob das notiert wird und er meinte nur intern im System und es wird nach einigen Monaten wieder gelöscht, wenn es nicht zu einer Verurteilung kam.

Das ganze war am Donnerstagabend.

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Warte ab, was passiert. Wenn du geladen wirst, mache deine Aussage und benenne den Ehemann als Zeugen. Zeige diejenige wegen falscher Verdächtigung an.

Gibt es in dem Laden ggf. Videoüberwachung?

Paaloomaa 
Fragesteller
 10.08.2019, 09:10

Also soll ich nicht direkt heute selbst zur Polizei und sie anzeigen? Ich bin mir echt unschlüssig, was ich tun soll.

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furbo  10.08.2019, 09:12
@Paaloomaa

Zunächst: Woher weisst du, dass sie dich angezeigt hat?

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Paaloomaa 
Fragesteller
 10.08.2019, 10:11
@furbo

Ich wurde von der Polizei angerufen. Die Frau hat dort meine Handynummer angegeben (meine Handynummer hat sie, weil sie ihrem Mann das Handy abgenommen hatte) und ich wurde von der Polizei auf meinem Handy angerufen und dann gefragt, wie die Situation sich aus meiner SIcht zugetragen hat.

Klingt irgendwie komisch, oder? Aber das war wirklich die Polizeidienststelle, die mich da angerufen hat. Zuerst hat mich eine Frau angerufen, dann wurde ich später von ihrem Kollegen noch mal zurpckgerufen. War alles ganz merkwürdig.

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furbo  10.08.2019, 11:30
@Paaloomaa

Ziemlich seltsam. Die Befragung per Telefon könnte schon als Vernehmung im Strafverfahren gelten - wobei deine Aussage nicht verwertet werden dürfte, da sie offenbar ohne die zwingend vorgeschriebene Belehrung stattfand.

Ich würde mir an deiner Stelle ein paar Eckdaten aufschreiben, Zeit und Ort des Geschehens, evtl. Zeugen (auch der Ehemann ist ein Zeuge) und kurz skizzieren, was sich ereignet hat. Und dann ganz ruhig abwarten was kommt.

Kommt es tstsächlich zu einer offiziellen Ladung, dann würde ich eine Gegenanzeige erstatten.

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Paaloomaa 
Fragesteller
 11.08.2019, 06:58
@furbo

Ich habe es mir anders überlegt. Dieser ganze Vorfall belastet mich enorm und ich wurde ja tatsächlich angegriffen. Ich werde jetzt zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.

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furbo  11.08.2019, 07:27
@Paaloomaa

Verstehe ich gut, untätiges Warten ist für jemanden, der in solch ein für ihn unbekanntes Terrain gestoßen wird, sehr belastend. Denke dran, dass du wegen der KV einen Strafantrag stellen solltest. Ich wünsche dir jedenfalls, dass du dann deine innere Ruhe wiederfindest und deine Klausuren mit freiem Kopf schreibst.

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Paaloomaa 
Fragesteller
 11.08.2019, 09:10
@furbo

Danke.

Ich war da, es ist eine gegenseitige Anzeige wegen Körperverletzung. Der Polizist meint, er ist sich sicher, dass es dann von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.

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