diebstahl.. was wird die strafe sein?
hallo meine lieben :)
also hier ist erstmal eine kleine Zusammenfassung damit ihr es eventuell besser versteht:
stellt euch vor person x (16 jahre alt) hat das erste mal in einem laden geklaut . der wert der ware war 7 euro . die person x bekam nur eine polizeiliche vorladung und ist dort auch erschienen . bei dem laden hat sie sich persönlich entschuldigt und als strafe 1 jahr hausverbot bekommen . dummerweise hat person x 2 monate später in einem anderen laden wider geklaut . derr warenwert war wohl 4.95 euro . nun hat sie ein gerichtstermin ,was könnte die strafe sein? sie hat bisher "nur" 2 mal eine strafe begangen (die 2 genannten diebstähle)
1.was wird die strafe sein?
2.kann man beim gericht videoaufnahmen vom laden zeigen?
danke im vorraus
lg
7 Antworten
Wäre es bei dem 1. Vorfall geblieben, so wäre vermutlich das Verfahren eingestellt bzw. erst gar nicht eröffnet worden. Aber nachdem hier ja erkennbar jemand unblehrbar ist - wird es jetzt wohl zu einer Verhandlung kommen ( müssen ) und daraus resultierend hoffentlich ein Sack voller Sozialstunden - vielleicht hilft das ja.
sie hat bisher "nur" 2 mal eine strafe begangen (die 2 genannten diebstähle)
Du meinst eher, sie (also in Wirklichkeit Du) ist nur zweimal erwischt worden, richtig?
Das wird wohl auf Sozialstunden hinauslaufen, könnte aber auch einen Wochenendarrest geben, wenn sie Dich als Wiederholungstäterin einstufen.
Das sagt Dir Google ganz ausführlich, such mal nach Freizeitarrest.
Du bleibst über das Wochenende in einer Jugendarrestanstalt
Ich bevorzuge es, wenn der Fragesteller zu seinen Untaten steht. Ich mag diese durchschaubare Anonymisierung nicht. Es ist hier jedem klar, dass Du den Ladendiebstahl begangen hast.
Warum das wichtig ist? Durch Mr. X distanzierst Du Dich von deinen Taten. Warum sollen wir Dir helfen, wenn Du nicht dazu stehst? Reue sieht anders aus. Und wer glaubt die Behauptung, dass es nur diese zwei mal waren?
Hier die Antwort:
Du wirst mit einer Bestrafung rechnen müssen. (Und ich hoffe das auch) Du wirst nicht ins Gefängnis gehen.
Was soll die Frage nach den Videoaufnahmen?
Ui, und mein Bruder ist "Tante Y"! Vielleicht kennen sich die beiden ja?! 😉
Es kommt drauf an wen laden Diebstahl kann es 165 bis 800 Euro und hausverbot
Bei Wiederholungstätern bleiben die Samthandschuhe eingepackt. Rechne mal mit einem Paket Sozialstunden.
Beim nächsten Mal könnte es dann durchaus auch mal ein Wochenendarrest sein.
Antworte für einen Freund.
was ist wochenendarrest wenn ich mal so fragen darf
§ 16 JGG. Da darf man sozusagen schon mal an schwedischen Gardinen (nein, nix mit IKEA) schnuppern.
meine schwester ist gemeint :) was ist wochenendarrest wenn ich fragen darf