Plagiat Verkauft, Käufer wusste Bescheid?

5 Antworten

Der Käufer geht da kein Risiko ein, da er anders als in anderen Staaten Europas (z.b. Italien oder Frankreich) keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten hat. Geht er zur Polizei kann er höchstens damit rechnen das die gefakten Niketreter beschlagnahmt werden.

Eine Anzeige wegen Betruges wirst Du da sicher nicht bekommen, aber die anderen Konsequenzen sind Dir ja aus Deiner vorherigen Frage bekannt.

https://www.gutefrage.net/frage/gefaelschte-markenware-verkaufen-wenn-sie-verzollt-ist

Die AGB von Kleiderkreisel hast Du übrigens auch ignoriert...

https://www.kleiderkreisel.de/terms_and_conditions

Punkt 4.1 Einstellen von Angeboten

...Es ist untersagt, Angebote einzustellen, die gegen das geltende Recht, unsere AGB, Rechte Dritter – insbesondere Marken- und Urheberrechte – oder gegen gute Sitten verstoßen....

Da würde ich dann im eigenen Interessen zusehen das Du den Verkauf rückabwickelst, wenn der Käufer Dir den Weg noch offen läßt...

Auf einen Verkauf kannst Du jedenfalls nicht bestehen bleiben und dies versuchen durchzusetzen.

Ggf. suchst Du dann auch einmal einen Fachanwalt auf, anstatt ein Laienforum zu konsultieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)

Über welche Plattform fand der Verkauf statt und wie hat der Käufer bezahlt?

MaQuestion 
Fragesteller
 07.08.2019, 16:56

Kleiderkreisel, Banküberweisung

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NoName08154711  07.08.2019, 17:00
@MaQuestion

Dann kann er sich das Geld schonmal nicht zurückholen, bei PP-Zahlung wäre das anders.

Eine Anzeige halte ich auch für aus der Luft gegriffen, da wird wohl nichts kommen.

Und zum Thema Plagiatverkauf schreibe ich mal besser nichts, das war Dir hoffentlich eine Lehre.

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NoName08154711  07.08.2019, 17:08
@NoName08154711

Nachtrag:

...aber macht er sich mit dem absichtlichen erwerben von Plagiaten nicht auch strafbar?

Nein, nur der Verkauf von Plagiaten ist strafbar, der Kauf dagegen nicht.

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Die Rechtslage ist eindeutig

Wenn dem Käufer bei Vertragsschluss Mängel bekannt waren, kann er sich nicht auf die gesetzliche Sachmangelhaftung berufen.

Er kann also auch keinen Schadenersatz geltend machen.

Schließlich hat er ja auch keinen Nike Schuh gekauft.

Aus dem Schneider bist du deshalb aber noch nicht.

Schließlich hast du die Blender ja mit der Absicht erworben, sie gewinnbringend weiter verkaufen zu können.

Um als gewerblicher Händler eingestuft zu werden, kommt es nicht darauf an, ob und wie viel du verkauft hast.

Die Absicht Gewinne erzielen zu wollen reicht bereits aus.

Ich gehe zwar nicht davon aus, aber Nike hätte das Recht gegen dich vorzugehen und Schadenersatz zu verlangen.

Schließlich hast du bewusst Plagiate in Umlauf gebracht.

Selbst eine Unterlassungserklärung ist erfahrungsgemäß mit Kosten im 4-stelligen Bereich verbunden.

Wahrscheinlich passiert gar nichts. Trotzdem sollte dir diese Sache eine Lehre gewesen sein.

macht er sich mit dem absichtlichen erwerben von Plagiaten nicht auch strafbar

Jain. Strafrechtlich nein. Zivilrechtlich evtl. Da passiert nur was wenn man den Markeninhaber informiert und der sich regt. Aber wegen einem Paar Schuhe unter Privatleuten, da würde ich keine Hoffnungen haben dass da was passiert.

Beim Verkauf von Fälschungen wird idR der Kunde betrogen, der erwartet ja ein Original. Da der Käufer hier nachweislich wusste dass es eine Fälschung ist, fällt der Betrug flach. Also die Polizei ist der falsche Ansprechpartner, er wurde ja nicht betrogen. Wenn er dich wo anschwärzen will, dann beim Markeninhaber.

Er hat sich durch das Wissen und speziellen Gesuch danach, auch strafbar gemacht. Das weiß er auch. Er wird gar nichts machen, da ihm das viel zu riskant ist und sehr dumm. Das ist nur heiße Luft da ihm die Schuhe sicherlich nicht gefallen will er nur mit diesem Trick versuchen sein Geld zurück zu bekommen.

MaQuestion 
Fragesteller
 07.08.2019, 16:57

Danke für die Antwort, in der Diskussion darüber,dass er mich anzeigen möchte, räumte er ein dass er fakes wollte. Aber ich denke das ist mehr oder weniger egal, wenn ich alle Screenshots und Chats habe oder?

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Yetanotherpage  07.08.2019, 17:10

Der Kauf ist nicht strafbar (allenfalls zivilrechtlich relevant wenn es den Markeninhaber überhaupt interessiert... der wäre aber auch primär an den Verkäufer interessiert), der Verkauf aber. Die Polizei würde den Käufer nicht interessieren.

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