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Jobcenter lehnt Kaution Antrag ab. Obdachlosigkeit droht, ist das rechtens?

Zu mir: ich bin 21 ex obdachlos und psychisch vorbelastet. Bei meinem ersten Antrag auf Arbeitslosengeld wurde abgelegt mit der Begründung sie seien keine Obdachlosen auffangstation.

Nachdem mein Freund mich begleitete sah alles anders aus und der Antrag wurde bewilligt. > Mein Problem jetzt: zum 30.09.19 wurde mein altes Mietverhältnis gekündigt. Dies teilte ich dem Jobcenter am 26.09.19 mit. Ich hatte viele Wohnungsbesichtigung und hab wirklich nur Absagen bekommen und war am verzweifeln, da ich zwar kurzzeitig bei meinem Freund und seiner Familie wohnen konnte, aber nicht auf längere zeit. Im Oktober habe ich ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft gefunden und bin mit dem dummerweise schon von mir unterschriebenen Mietvertrag zum Jobcenter.Dort wurde ich gefragt ob ich dann auch ein Darlehen benötigen würde, was Ich DUMMERWEISE verneinte. Der Mietvertrag lief auf den 15.10.19 was falsch war da ich erst zum 01.11.19 einziehen konnte. Hab dann beim JC angerufen und meiner zuständigen Beraterin der Leistungsabteilung bescheid gesagt dass der Mietvertrag falsch ist und dass der Vermieter mir nochmal einen mit dem richtigen Datum ausstellt. Sie meinte dass das in Ordnung ist und dass ich den neuen Mietvertrag dann einreichen soll. Ausserdem würde ich noch Post bekomme wegen einer Überzahlung was mit meinem Geld dann verrechnet wird. Da mir das Geld für den 15.10 überwiesen wurde. Soweit so gut. Es gab nie einen Ablehnungsbescheid oder sonstiges. Habe den neuen Mietvertrag dann eingereicht und 2 mal angerufen und gefragt ob ich ein Darlehen bekommen könnte, da ich sonst die Gefahr sehe erneut gekündigt zu werden..Und obdachlos zu werden. Da ich meine 2 Rate der Kaution für die neue Wohnung nicht zahlen kann. Ich hab die Umzugskosten und die Ratenzahlung meiner alten Mietschulden bzw Nebenkosten Nachzahlung + sonstige kosten zum leben ziemlich unterschätzt. Dies wurde aber abgelehnt mit der Begründung ich hätte den Mietvertrag davor schon unterschrieben..

Ich Weiss nicht was ich machen soll es würde ja nichts abgelehnt und die Kosten sind angemessen

Recht, Jobcenter

Jobcenter verarscht mich doch?

Im Jahr 2015 bekam ich von der Argentur für Arbeit einen Brief, dass ich HARTZ IV in Höhe von knapp 270€ zurück zahlen sollte. Woraufhin ich mitteilte, dass ich nie Hartz IV empfangen hätte. 

Daraufhin bekam ich keine Antwort. Es vergingen Monate und die Selbe Forderung kam. Von mir dann das gleiche vorgehen wie beim mal zuvor. 

Daraufhin kam das Inkasso-Büro auf mich zu. Am telefon konnte mir keine Auskunft geben. So schrieb ich an die "Klärungs - Email-Adresse" Auch von hier bekam ich keine Antwort.

Irgendwann kam dann auch der Vollstreckungsbescheid, der sich dann nach meiner Email jedoch "erledigt zu sein" schien,,

Zitat aus dem Schreiben:

„Sehr geehrter Herr xxxxx,

zu oben angeführter Angelegenheit bestätige ich Ihnen, dass das Vollstreckungsverfahren hier erledigt wurde.

Zahlen Sie zukünftig bitte direkt an das/die Bundesagentur für Arbeit“

Nach einigen Wochen kam jedoch erneut der Vollstreckungsbescheid.

Daraufhin habe ich dann an alle drei Behörden geschrieben und einen Widerspruch eingelegt.

Mir wurde dann in einem schreiben versichert, dass man dies an entsprechende Stelle weitergeleitet hat und diese sich mit mir in Verbindung setzen werden, was allerdings nicht passiert ist.

Und dann habe ich von meiner Bank erfahren, das eine Kontopfändung vorliegt. Ich konnte weder Geld Überweisen, noch abheben etc.

Ich kann mich weder an das Inkasso unternehmen der Agentur für Arbeit wenden, noch an die Agentur für Arbeit selbst. Niemand Gibt mir eine Antwort. Egal ob auf Brief, E-Mail, oder Telefon.

Am Telefon, sagte man mir, es liegen keine Informationen vor. (Wie auch?!) Weiterleitung an entsprechende Stelle versicherte man mir am Telefon.

Dass ich nicht lache.

Seit 2015 geht der Mist und niemand kann mir helfen. Bzw. werde ich von allen Ignoriert.

Ich weiß echt nicht was ich noch machen soll… Die Forderung musste ich leider über meine Bank freigeben, damit ich wieder an mein Konto komme. Die 270€ Tun mir auch nicht wirklich weh, aber ich finde es geht hier einfach ums Prinzip.

Habt ihr vielleicht Tips die mir helfen könnten?

Recht, Agentur für Arbeit, ALG II, Hartz IV, Jobcenter

Wäre es gerechtfertigt, wegen einer Epilepsie in einer Behindertenwerkstatt arbeiten zu müssen?

Gehen wir mal von folgender Ausgangssituation aus:

Ein 23-Jähriger leidet unter eine Epilepsie (vor allem Absencen). Aufgrund der Krankheit war es ihm nicht möglich, einen guten Schulabschluss zu machen. Er hat durch Absencen vieles verpasst und bekam dann lediglich ein schlechtes Zeugnis im 3er-Bereich der Noten.

Eine Ausbildung zu finden ist gescheitert und er ist nun von Anbeginn arbeitslos. Aber das Jobcenter ist eingesprungen und versucht jetzt, ihn irgendwie zu beschäftigen - derzeit mit dem Versuch, ihn in eine Behindertenwerkstatt vermitteln zu wollen.

Wohlgemerkt: Er ist nicht behindert und hat keine Intelligenzminderung. Sein IQ liegt bei über 100 und er könnte auch normal arbeiten, insofern der Arbeitgeber auf seine Bedürfnisse eingehen würde und er eine passende Tätigkeit hätte. Der Haken wäre nur, dass er maximal 20-25 Stunden wöchetnlich arbeiten kann.

Das Problem in einer Behindertenwerkstatt wäre u.a. auch der niedrige Lohn von nicht einmal 100€ monatlich. Man bekäme nur ein kleines Taschengeld.

Da er aber auch von etwas leben muss, ist fraglich wie es weitergehen soll? Zumindest wäre eine Arbeit am 1. Arbeitsmarkt nötig für mindestens 80 Stunden/Monat, damit wenigstens (nach Mindestlohn) eine kleine Wohnung gemietet werden kann.

Zumindest wäre die Obdachosigkeit mit einer Beschäftigung in einer Behindertenwerkstatt unumgänglich. Wenn man nur 60, 70€ Taschengeld bekommt, kann man sich keine Wohnung leisten.

Leben, Schule, Miete, Geld, Ausbildung, Epilepsie, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro, Werkstatt für behinderte Menschen

Kann ich mit diesen Gründen mit u25 Hartz VI empfangen und ausziehen?

Ich bin 21 Jahre alt, lebe bei meinen Eltern und würde gerne Arbeitslosengeld 2 beantragen und ausziehen. Ich habe gelesen dass wenn man unter 25 ist, Hartz4 bezieht und bei den Eltern lebt, keinen Anspruch darauf hat auszuziehen. Jedoch gibt es ein paar Ausnahmen die das bewilligen. Ich schildere mal meine persönliche Situation: 2018 haben meine Schwester und ihr Mann ein Haus gebaut. Sie wohnen mit ihren Kindern in der Erdgeschosswohnung und meine Eltern wohnen als Untermieter in der Dachbodenwohnung die nur aus 2 Zimmern besteht. Die Besitzer des Hauses und meine Eltern haben mich nur vorrübergehend bei sich wohnen lassen, bis ich einen Arbeitsplatz gefunden habe und ausziehen kann.

Da ich seit 7 Monaten immernoch arbeitslos bin und keine Miete zahle, wollen sie mich nun raus schmeißen. Sind meine Gründe ausreichend genug, damit mir eine eigene Bleibe bezahlt wird? Zum einen ist es der Platzmangel, da ich ja kein eigenes Zimmer habe in der Wohnung, zum anderen machen sie mich immer fertig (ich würde nur zuhause sitzen und auf deren Kosten leben) wodurch ich psychisch leide und es nicht mehr aushalte hier zu wohnen, was ich ja sowieso nicht mehr darf. Teilweise kam es sogar schon zu körperlichen Auseinandersetzungen und Drohungen, ich würde bald auf der Straße sitzen. Ich kann nicht mehr unter dieser ständigen Angst hier weiter leben. Ich muss unbedingt ausziehen. Meine Eltern sind zwar keine H4-Empfänger, jedoch verdienen sie nicht gut genug um mich selbst finanzieren zu können. Denkt ihr das Jobcenter wird mir einen Umzug in eine eigene Wohnung genehmigen? (Und noch so nebenbei darf man unter 25 den Antrag auf Hartz4 selbst beim Jobcenter stellen oder müssen die Eltern dabei sein? Die wollen das nämlich nicht für mich machen.)
Danke für eure Antworten.

Familie, Recht, Hartz IV, Jobcenter, Jobcenter Wohnung

Nicht beworben auf Vermittlungsvorschläge des Jobcenters?

Ich habe beim letzten Jobcenter Termin zwei Vermittlungsvorschläge mitbekommen. Habe mich aber nicht darauf beworben. Ich hätte die Rückmeldung zum Vermittlungsvorschlag auch bis zum 31.10. zurücksenden sollen. Beides habe ich nicht gemacht. Wenn das Jobcenter mich fragt ob ich mich beworben habe, soll ich dann sagen ich habe keine Vermittlungsvorschläge bekommen? Das Jobcenter muss mir doch nachweisen das sie mir diese gegeben haben?

Oder soll ich bei Vermittlungsvorschlägen noch anrufen und so tun als ob ich mich dort beworben habe und nachfragen wie das Ergebnis aussieht, ob sie mich nun einstellen? Dann könnte ich sie bitten mir eine Absage zu senden, damit ich was für das Jobcenter habe als Nachweis?

Es ist aber nicht nur so das ich mich dann zu spät beworben hätte, sondern die Rückmeldung ans Jobcenter hätte auch bis zum 31.10. geschehen sollen, dann würde ich vllt Sanktionen bekommen. Hat mein Sachbearbeiter da Spielraum, also kann er sagen ich bekomme keine Sanktionen, da es das erste mal bei mir ist?

Mir hat mal mein Bewerbungstagebuch für einen Monat gefehlt (schon halbes Jahr her, es gab aber keine Sanktionen). Auf die Vermittlungsvorschläge habe ich mich bis auf diesmal immer beworben.

Soll ich einfach sagen ich habe keine Vermittlungsvorschläge bekommen? Ich weiss nicht mehr ob ich da was unterschrieben habe, das ich diese ausgehändigt bekommen habe, muss man da was unterschreiben wenn man die bei einem Termin mitbekommt?

Danke für Eure Hilfe

Bewerbung, Arbeitslosengeld II, Jobcenter, vermittlungsvorschlag

Jobcenter Schikane hilfe?

Hallo an alle,

ich kenne mich leider nicht bzgl. Jobcenter aus. Es geht um meinen älteren Nachbarn (62) den ich seid meiner Kindheit kenne und daher hier Hilfe suche.

Er hatte Leistungen vom Jobcenter bezogen weil er arbeitslos war. Dann wurde er schwer krank (Krebs) und hat nun wegen der Folgen einen Schwerbehinderten Ausweis erhalten weil er einfach körperlich eingeschränkt ist. Seit Sommer hat ihm das Amt keinen Cent mehr gezahlt bzw. Alles gestrichen.

Der Herr bekommt derzeit von keinem Amt Hilfe. Seine Frau hat nur eine Rente i.H von ca. 1000€ diese Decken grade die Miete und Telefonkosten. Und die haben einen Enkel bei sich wohnen der aber auch kein Einkommen aus Arbeit oder ähnlichem hat.

Die Rentenversicherung kann ihm keine vorzeitige Rente gewähren weil wohl paar Monate Beiträge fehlen.

Die sagen, wenn das Jobcenter möchte, könnten die nachzahlen und den Fall uns abgeben.

Das Sozialamt zahlt auch nicht, weil die auch sagen, das Jobcenter muss den Mann erst ablehnen und dann muss es dem Sozialamt übergeben Werden damit die tätig werden können.

d.h. Alles liegt am Jobcenter und diese tun nichts. Verlangen immer wieder nur Unterlagen (die dann immer nie bei den ankommen ) oder verlangen Geld zurück.

hat jemand Erfahrung hier oder im Bereich recht ?

Die Familie lebt wirklich am existenzminimum. Ich unterstütze die teilweise weil der ältere Mann auch ein guter Freund meines Vaters war und für mich wie ein Onkel und der ältere Sohn macht die Einkäufe sonst würden die wirklich nichts haben. Wie soll man den auch mit 1000€ Rente zu 3. leben wenn die Miete 800€ ist ?? Ich möchte aktiv werden und helfen, das Ehepaar ist sowieso stark traumatisiert wegen der Erkrankung vom Mann. Der hat wirklich die größte op laut Arzt bekommen die man am Menschen machen kann.. er kann nicht mehr essen wie früher ..weil die Organe entfernt oder verändert wurden. Und in dem Zustand sich mit sowas rumzuschlagen müssen, bringt mich zur Weißglut. Daher bitte ich hier um Hilfe.

oder weiß jemand wo man evtl. noch Unterstützung bekommen könnte ? Von welchem Amt oder ähnlichem?

Rechtsanwalt, Recht, Krankheit, Gesetz, Jobcenter, Jura, Krebs, Sozialamt, Sozialhilfe

ALG 2 und Unterhaltsvorschuss, bitte um Hilfe?

Also ich habe 2 Kinder (10 Jahre und 16 Monate). Ich beziehe Alg 2, für beide Kinder bekomme ich Kindergeld, für meinen 10 jährigen Sohn Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, für meine 16 Monate alte Tochter bekomme ich bis zum 2. Lebensjahr 150€ Elterngeld. Soweit ich das verstanden habe wird das angerechnet an den Mehrbedarf, den ich für sie bekommen sollte. Nach der Geburt meiner Tochter forderte das Jobcenter mich auf, Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Im Jugendamt habe ich dann angegeben, dass der leibliche Vater (gebürtig aus Ghana) meiner Tochter noch in England ohne gültige Papiere ist und ich somit keinen festen Wohnsitz und andere Angaben angeben kann. Dies wurde schriftlich aufgenommen, damit ich es dem Jobcenter vorlegen kann. Daraufhin wurde nichts weiter unternommen. Mittlerweile ist der leibliche Vater meiner Tochter und auch noch immer mein Partner in Deutschland und hat auch einen Aufenthaltstitel. Er bezieht nun fürs Erste ebenfalls Alg 2 und ist mit seinem Integrationskurs angefangen. Mir wurde von mehreren Leuten gesagt, dass wenn das Jugendamt keinen Unterhaltsvorschuss zahlt, dafür das Jobcenter einspringt. Ich bekomme allerdings gar nichts vom Jobcenter für meine Tochter, lediglich meinen monatlichen Unterhalt von 393€. Vielleicht kann mir jemand sagen, ob das so richtig ist bzw. welchen Anspruch ich/ meine Tochter hat. Zum Jugendamt wg. Unterhaltsvorschuss bin ich nun noch nicht wieder gegangen, da ich ja noch mit dem leiblichen Vater zusammen bin, wir allerdings getrennt leben, sprich jeder hat seine eigene Wohnung. Bei meinem ersten Sohn wurde mir damals vor 9 Jahren der Unterhaltsvorschuss verweigert, weil der Vater und ich das Kind gemeinsam betreut hätten, obwohl mein Sohn ausschließlich bei mir gelebt hat und der Vater auch immer nur zu Besuch kam. Bitte um Info

Familie, Recht, Jobcenter, Kinder und Erziehung, Unterhaltsvorschuss

Warum will das Jobcenter, dass ich Bafög beantrage?

Ich laufe jetzt seit Wochen rum, um Dokumente zu besorgen oder anzufordern, weil ich Bafög anfordern muss und dem Jobcenter eine Bestätigung schicken muss, dass ich dies getan habe. Nun ist morgen der letztmögliche Tag zum Bafög-Antrag.

Die eigentliche Schwierigkeit sind meine Eltern, Dokumente, die wir eigentlich zu Hause haben müssten, sind nicht da, und sie haben immense Schwierigkeiten mit dem Bafög-Formblatt 3, da sie aus dem Ausland stammen und leider deutsch nicht gut genug beherrschen. Mein Vater, der hauptsächlich für das Ausfüllen des Formblattes zuständig ist, scheint sich aber noch nicht mal Mühe gemacht zu haben, den Inhalt zu verstehen, da noch nicht einmal die schulischen Daten meiner kleinen Schwester, das Datum seiner Hochzeit oder die Art seiner Rente angegeben sind. Dabei habe ich ihm das Blatt vor etwa einem Monat gegeben.

Ich bin wirklich am Verzweifeln hier, ich werde morgen noch versuchen, mit ihm das Finanzamt zu besuchen, damit die mir meine letzten Fragen hoffentlich beantworten können und um die Einkommensteuerbescheide von 2017 und 2019 zu bestellen, und danach direkt zum Bafög-Amt zu gehen um alles abzugeben, aber ich gehe nicht davon aus, das Bafög noch rechtzeitig beantragen zu können.

Warum will das Jobcenter, dass ich Bafög beantrage? Warum muss ich das tun? Kann ich es irgendwie nicht tun, mit der Akzeptanz des Jobcenters? Würde das Jobcenter Verständnis zeigen, wenn ich denen erkläre, warum ich das Bafög nicht rechtzeitig beantragen konnte, und von jeglichen möglichen Konsequenzen absehen?

Studium, Vater, Eltern, BAföG, Finanzamt, Jobcenter, Zeit, zeitlimit, Ausbildung und Studium

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