Auszug vollj. Kind einer Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft?
Mein 20-jähr. Sohn lebt nach Scheidung beim Kindesvater u. unser 24-jähr. Sohn bei mir. Mein 62-jähr. gesch. Mann ist Hartz IV-Empfänger, und unser Sohn will nach jetzt abgeschlossener Berufsausbildung und Start ins Erwerbsleben (unbefristeter Arbeitsvertrag seit Aug. 2019) mit einem Nettogehalt von 1.900,- € nun aus dem väterlichen Haushalt ausziehen in eine eigene Wohnung.
Ich habe mal gehört, dass gesetzlich geregelt ist, dass das Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, das Arbeitseinkommen bezieht, vor Ablauf des 25. Lebensjahres NICHT bei den Eltern (in unserem Fall beim Vater) ausziehen darf. Was wäre das für ein Schwachsinn?! Das würde ja bedeuten, dass das vollj. Kind gesetzlich verdonnert ist, weiterhin beim Vater zu leben und diesen aus seinem Arbeitseinkommen wirtschaftlich zu finanzieren, und zwar so lange, bis der Junge 25 ist. Gerecht ist das nicht...
Kann mir zu dem Thema jemand was sagen?