Wie viel zieht jobcenter ab?

2 Antworten

Kommt darauf an ob die 700 € Brutto oder Netto sind die du dann auf dein Konto bekommst !

Ab dem 15 Lebensjahr stehen dir auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll Freibeträge zu, diese betragen zunächst 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % Freibetrag.

Würden diese 700 € Netto sein, dann solltest du bei angenommen 900 € Brutto einen Freibetrag von 260 € haben, diese würden dann theoretisch von deinen 700 € Netto abgezogen und würden ca.440 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen ergeben.

Diese ca.440 € würden dann deinen Eltern zusätzlich von deinem Bedarf abgezogen, denn das Kindergeld wurde ja vorher schon als dein Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet.

Du müsstest dann deinen Eltern diese ca.440 € von deinen 700 € Netto selber zahlen bzw.kannst du dich mit deinen Eltern selber auf einen monatlichen Betrag einigen.

Wenn du mit deinem gesamten anrechenbaren Einkommen deinen Bedarf bei deinen Eltern decken kannst, dann würdest du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft) deiner Eltern raus sein.

Nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest würde wieder zum Einkommen von Mutter oder Vater, je nachdem wer das Kindergeld bekommt.

Hätte derjenige dann außer dem Kindergeld kein weiteres Einkommen, auf das schon Freibeträge berücksichtigt würden, könnten min.30 € Versicherungspauschale geltend gemacht werden, der Rest würde dann auf die übrige BG - angerechnet.

Dann müsste man allerdings wissen wie viel du von den 204 € Kindergeld selber noch zur Deckung deines Bedarfs benötigen würdest, denn diesen Teil des Kindergeldes müssten deine Eltern dann weiter für deinen Bedarf einsetzen und du müsstest dann weniger an sie zahlen.

Bei den angenommenen 440 € + 204 € Kindergeld würde das ein anrechenbares Gesamteinkommen von angenommen 644 € ergeben.

Von diesen ca.644 € ginge dann zunächst dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 322 € ( 14 - 17 ) ab, würdest du zwischen 18 - 24 sein würden es derzeit 339 € sein.

Es blieben dann derzeit von den ca.644 € nach Abzug der 322 € Regelbedarf noch etwa 322 € übrig und davon würde dann dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) abgezogen, die Warmmiete muss also durch die Personen im Haushalt geteilt werden.

Angenommen du würdest mit deinen Eltern alleine leben und die Warmmiete läge bei 600 €, dann läge der Kopfanteil bei jeweils 200 € und dein Bedarf bei min.522 € pro Monat.

Von diesen ca.322 € würden nach Abzug der 200 € Kopfanteil noch 122 € bleiben, diese würden dann deinem Kindergeld zugerechnet, weil du diesen Teil dann nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Du wärst dann aus der BG - deiner Eltern raus, wenn deine Mutter z.B. das Kindergeld bekäme und kein anderes Einkommen hätte, dann würden von den angenommenen 122 € max.92 € ( 122 € - 30 € ) auf den Rest der BG - angerechnet und die Leistungen dementsprechend gekürzt.

Zur Deckung deines eigenen Bedarfs würdest du dann noch 82 € vom Kindergeld selber benötigen ( 122 € + 82 € = 204 € ), müsstest deinen Eltern dann von deinen 700 € Netto nur noch den Differenzbetrag von 118 € für den Kopfanteil von angenommen 200 € zahlen.

Dann käme noch der Kopfanteil für den Haushaltsstrom usw.dazu und dann müsstest du dich mit ihnen über ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung / Versorgung einigen oder das dann selber übernehmen und was dann noch von den 700 € bleibt ist deine.

Google mal "Freibetrag".

Soweit ich weiß, dir bleiben 100€+20% von Rest(also von 600€). Also 100€+120€=220€, die dir von 700€ bleiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe Insgesamt 12 Jahren H4 bezogen, bzw aufgestockt.
isomatte  31.10.2019, 05:00

Deine Berechnung wäre aber nur dann korrekt, wenn es sich bei diesen 700 € um die Brutto Vergütung handeln würde.

Denn die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll werden aus dem Brutto ermittelt, theoretisch vom Netto abgezogen und ergeben dann das voraussichtliche anrechenbare Erwerbseinkommen.

Würden die 700 € Netto sein, dann würde der Freibetrag etwas höher und das anrechenbare Erwerbseinkommen etwas geringer ausfallen.

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