Amtsarzt Hartzvier?
Ich soll zum Amtsarzt wegen einer Reha massnahme. Ich habe nen Schwerbehindertenausweis und da wurden bereis Diagnosen gestellt, jetzt meine Frage ,kann der Amtsarzt vom Jobcenter meine Diagnosen, - alle die bereis gestellt worden einsehen?
Oder kann er nur Diagnosen Anfragen, wofür ich die Erlaubnis gegeben habe - schweigepflichtsentbindung.
Und muss der Rehaantrag übers Jobcenter laufen oder kann ich den selber stellen?
Das ding ist, ich habe mich jetzt erst über eine eingleiderungsvereinbarung informiert und da sagen viele z.b das wenn man später selbständig werden wil, aber schon ein summa sumarium an diagnosen bei einem amtsarzt liegen hat, kann es schwierig werden mit privaten Rentenversicherungen usw.
Also inwiefern kann der Amtsarzt vom Jobcenter auf welche Diagnosen zugreifen?
1 Antwort
Normalerweise braucht der Amtsarzt alle Befunde (Diagnosen) für sein Gutachten.
Meines Wissens nach muß sich die zu begutachtende Person darum kümmern, daß diese Unterlagen zum Begutachtungstermin vorliegen.
Wenn Du Deine Dich behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden hast, dann kann der Amtsarzt sicherlich auch von sich aus diese Informationen einholen. Vorausgesetzt, daß er weiß, von welchen Ärzten Du behandelt wirst/wurdest. Ob diese Informationen heutzutage schon elektronisch abrufbar sind, ist mir nicht bekannt.
Naja die hben mir gesagt ich soll die adressen angeben und ne schseigepflichtsentbindung unterschreiben für die adressen. Aber das waren die vom amt direkt.
Die geben das an den arzt weiter
Aber häte ich gewusst, das ich die diagnosen mitbringen kann, hätte och das selber gemacht! Kann ich das im nachhinein widerrufen? Und die diafnosen selber mitbringen?