wenn ich eine E-Mail an das Jobcenter sende, kann ich davon ausgehen dass sie auch gelesen wird?
ich musste eine information an das Jobcenter weitergeben, ans telefon geht da ja eh nie jemand und so habe ich jetzt an die E-Mail andresse, die auf der Seite der Homepage steht, eine E-mail versendet. Werden die da zu 100% gelesen und gelten auch als entsprechende "Mitwirkung"?? ich weiss.. ich ne merkwürdige frage aber ich wollt nur sichergehen, dass die E-Mail auch gelesen wird, vllt hat ja jemand schonmal eine E-Mail an das Jobcenter gerichtet :)
4 Antworten
Du kannst eine Lesebestätigung anfordern, dann ahst du Gewissheit.
Möchtest du dir absolut sicher sein, dann geh persönlich hin.
Eine Garantie kann dir hierfür keiner geben. Die haben ein Filtersystem und manche Mails werden auch sofort gelöscht.
Wenn was wichtiges ist, mache es schriftlich. Kopiere dieses Schreiben. Gehe persönlich vorbei gib es ab und lasse dir die Abgabe auf der Kopie bestätigen.
Deine email wird elektronisch in deine Akte eingefügt.
daher kannst du dir sicher sein das diese gelesen und bearbeitet wird.
wenn ich etwas fürs Jobcenter hatte , hab ich dies immer per email getan.
( erwarte keine Antwort per email. Das Jobcenter meldet sich immer per Post. )
Ja. Das hat mir mein Anwalt geraten. Dann kann JC nicht mehr behaupten, dass du etwas nicht geschickt hast.