Kann das Jobcenter mich dennoch zu einer Maßnahmen zwingen?
Hey Leute,
gestern habe ich Post vom jobcenter bekommen. Die wollen mich jetzt ab 02.12.2019 in eine Maßnahme stecken. Dieses Seminar wie es heißt ist absolut uninteressant für mich, deshalb habe ich meiner Sachbearbeiterin gestern eine E-Mail geschrieben und abgelehnt. Wahrscheinlich werden deshalb meine Leistungen gekürzt, ist mir in dem Fall egal. Es stand auch drin, dass ich mich während dieses Seminars/Maßnahme weiter bewerben soll.
Meine Frage, wenn ich jetzt vor dem 02.12. einen Job finde und selbst wenn es nur zustellen von Tageszeitungen ist, kann sie doch nichts mehr wollen. Dann gehe ich ja arbeiten.
Wie seht ihr das?
Beste Grüße
10 Antworten
Solange du Leistungen vom JC beziehst und eine Maßnahme zumutbar ist geht das. Du kannst aber den Verwaltungsakt auf Rechtsmäßigkeit überprüfen lassen und bei rechtswidrigen Bestandteilen anfechten.
Das JC darf das. Schließlich unterstützen sie dich.
Ja! Und zwar zigfach! Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist ein Teil des sozialen Sicherungssystems und gehört mit zum Generationenvertrag
Das sehe ich auch so .. in Zukunft werden immer weniger aktive Einzahler immer mehr "Bedürftige" finanzieren müssen, wird hier nicht bald konsequenter gehandelt reichen die Gelder nicht mal ansatzweise. Die Regierung greift dann zu allererst und wiederholt in die Rentenkasse.
Vielen Transfairleistungsbezieher fänden das BgE nur dann gerecht wenn sie es bekämen, das bedingungslos aber heißt "für alle" kapieren viele nicht.
sofern es sich um eine Stelle handelt die genug einbringt um nicht weiter von H4 zu leben, wirst du vom Amt nicht weiter belästigt...
Ich glaube das wird dann mit diesem Freibetrag zusammenhängen
ja, auch... so eine Maßnahme hat allerdings unabhängig vom Inhalt noch andere positive Seiten...du bist dadurch gezwungen mal wieder einer regelmäßigen Tätigkeit nach zu gehen und kannst dich mit anderen austauschen...auch wenn es für dich vielleicht im Moment nicht sinnvoll erscheint, ist es für viele andere doch ein erster Schritt zurück in den Job...
Wen Du einen Wirklich guten Grund hast Dan kanst du nicht sanktioniert wird Du musst einfach nur die unterschrift verweigern . Deswegen kannst du nicht betsraft werden nicht bei einem guten Grund! Nicht Alles ist sinnvoll was da gemacht werden soll! Aber es kommt auch darauf an was in deiner EGV sthet!
Dann gehe ich ja arbeiten.
....und bekommst dann auch kein Harzt4 mehr und hast mit dem jobcenter nichts mehr zu tun
schließlich hat man dafür vorher Beiträge bezahlt....