100% Sanktion von Jobcenter?
Ich war in einer Bewerbungsmaßnahme , dort habe ich Bewerbungstrainung gehabt , wenn ich einen termin nicht wahrnehmen konnte habe ich bei dem Maßnahmeträger angerufen ,und mich entschuldigt , und um einen anderen termin gebeten , das war dann kein problem . Bis dahin hat die Maßnahme super geklappt. Doch dann habe ich einen brief vom jobcenter bekommen , weil ich einen termin beim berwerbungtrainng unetschuldigt gefehlt habe , das heißt nicht telefonisch entschuldigt angerufen habe und deshalb wollen sie mir jetzt für 3 monate 100 % kürzen Geld kürzen . Weil ich den termin nicht telefonisch vorher entschuldigt habe , hat das jobcenter die maßnahme abgebrochen und weil sie die maßnahme deswegen abgebrochen haben , wollen sie mir auch noch das geld für drei monate auf 100 % kürzen . ISt das in ordung , was soll ich tun ??
6 Antworten
100%-Kürzung... davor muss erst mal anders sanktioniert werden, das geht in mehreren Schritten. Ist das deine erste Sanktion?
Eine Entschuldigung telefonisch reicht rein rechtlich nicht aus. Wenn doch ist das reine Kulanz deines Maßnahmenträgers, das die dann aber gegenüber der Agentur verantworten müssen. Du musst das schriftlich begründen meist mit Attest, denn es gelten die selben Regeln wie bei normalen Arbeitnehmern: Krankheit, Todesfälle in der nahen Familie, Geburt eines Kindes etc.
Aber reiche erst mal Widerspruch ein, wenn du das nicht innerhalb von 14 Tagen nach Verkündung der Sanktion machst, ist sie gültig, auch wenn der Grund nicht dazu berechtigt hätte.
danke für die vielen schnellen antworten , bisher habe ich keine sanktion bekommen und auch nix verplannt , nur dieses eine mal hab ich nicht bei der maßnahme telefonisch angerufen und mich entschuldigt , das ich zu dem termin nicht kommen kann , daraufhin wurde die maßnahme direkt abgebrochen und ich habe eine einladung vom jobcenter bekommen dort hat der sachbearbeiter mir gesagt , weil ich mich dort nicht telefonisch entschuldigt habe , wurde die maßnahme abgebrochen und ich bekomme 100 % sanktion für 3 monate . Und ein verhörungsschreiben habe ich auch bekommen . Dort habe ich rein geschrrieben das ich nicht zu dem termin gekommen bin auch weil ich an dem tag beim standesamt war . Ich werde nochmal wiederspruch einlegen . aber verstanden habe ich garnix
Die Kürzung ,beim ersten Verfehlen darf nur 30 Prozent betragen an Kürzung.
Wiederspruch einreichen.
Die dürfen wenn überhaupt nur 30% kürzen.