Aus einer Wohngemeinschaft ausziehen?

4 Antworten

Eine Wohngemeinschaft ist keine Wohnung. Wenn du mit deinem Mietpartner einen gemeinsamen Mietvertrag inne hast, kannst du zwar ausziehen, aber nicht allein kündigen. Daher kann dich der Vermieter bis zum wirksamen Mietende zur Zahlung der Gesamtmiete heranziehen, auch wenn du nicht mehr in der Wohnung wohnst.

Damit hätte sich auch die Frage nach der Übernahme der Miete durch das JC erledigt.

wenn´s dumm läuft muss er ausziehen weil die Wohnung für ihn alleine zu gross ist. oder er zahlt den Rest aus eigener Tasche -

ob dein Anteil mit übernommen wird, muss eingehend geprüft werden

Max260236234 
Fragesteller
 23.11.2019, 16:11

Danke für die schnelle Antwort :)

0

Musst du denn keine Kündigungsfrist einhalten ?

Denn in dieser würdest du weiterhin zur Zahlung deiner Miete verpflichtet sein, nach deinem Auszug würde das Jobcenter auch die dann evtl.unangemessene KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) erst einmal weiter zahlen müssen.

In der Regel würde diese dann für eine Übergangszeit von bis zu 6 Monaten weiter gezahlt bzw.bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigt.

Er müsste dann im schlimmsten Fall selber kündigen und in eine angemessene Wohnung ziehen, wenn er keinen Nachmieter findet bzw.es einen Nachmieter gibt.

Wenn die Wohnung dann für die restliche BG zu groß ist, wird sie aufgefordert innerhalb von 6 Monaten die Kosten zu reduzieren. Wie sie das macht bleibt ihr überlassen. (Man könnte ja dein frei gewordenes Zimmer neu vermieten.)