Greift private Haftpflichtversicherung bei Schäden durch Haustier?
Im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes in dem von mir bewohnten Mehrfam.miethaus musste die Katze des Mieters, der einen Whg.brand hatte, gerettet werden. Die Katze sprang bei dem Feuerwehreinsatz in Panik aus dem Fenster im 4. Stock der Brandwohnung direkt auf mein Außenfensterbrett im 2. Stock u. blieb da unverletzt sitzen. Sie musste dann durch den Tierbesitzer von dort eingefangen werden, um sie wieder in Sicherheit zu bringen. Beim Fluchtversuch der völlig verängstigten Katze raste diese durch mein Schlafzimmer, sprang auf das Kopfteil meines neuen(!) Polsterbettes (Kunstleder) und hinterließ dort mit ihren Krallen mehrere Beschädigungen (Kratzspuren, Löcher) an dem Kunstlederbezug.
Das Bett ist gerade mal 5 Wochen alt. Ich muss nun das Kopfteil wegen dieser optischen Beschädigungen austauschen. Andere Teile des Bettes sind nicht betroffen. Ich bin gerade dabei, beim Möbelhändler ein neues Kopfteil zu ordern u. warte nun auf die Antwort des Händlers, ob der Hersteller des Bettes überhaupt dieses Einzelteil als „Ersatzteil“ liefern würde. Normalerweise kommt so etwas von Seiten des Herstellers gar nicht in Betracht, sondern im Gegenteil – Hersteller liefert an den Möbelhändler nur ein komplett neues Bett, das ich kaufen müsste (Preis ca. 900,- €). Es kommt nun auf die Kulanz des Herstellers an, ob er „nur“ ein Kopfteil liefern würde (Preis unbekannt, da es normalerweise nicht separat verkauft wird).
Natürlich habe ich jetzt einen mat. Schaden erlitten, der zu ersetzen ist – aber von wem? Greift hier die priv. Haftpflichtversicherung des Tierbesitzers? Oder könnte diese Versicherung die Regulierung ablehnen mit Verweis auf eine Tierhaftpflichtversicherung? Ob der Tierhalter aber überhaupt eine Versicherung hat (welche auch immer), ist noch nicht mal geklärt (er weiß es nach eigener Aussage selbst nicht). Sollte er weder eine priv. Haftpflichtversich. noch eine Tierhaftpflichtvers. haben, muss ich ihn logischerweise persönlich für den mir entstandenen mat. Schaden in Anspruch nehmen.
Sollte der Schädiger eine priv. Haftpflichtvers. haben, könnte diese die Regulierung ablehnen? Hat hier jemand Erfahrung mit einem ähnlich gelagerten Fall?