Allein der Vermieter ist hier der richtige Ansprechpartner, nicht diese Nachbarin, die das Problem verursacht. Du hattest sie ja bereits erfolglos angesprochen. Teile dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung dieses Problem mit. Die sind dann gehalten, sich bei Beschwerden deinerseits (und/oder anderer Mieter) mit dem Verursacher des Problems in Verbindung zu setzen, um dieses vertragswidrige Verhalten zu unterbinden. Das ist dein gutes Recht als Mieter! Das hat auch gar nichts zu tun mit etwa Nachbarschaftsstreit, den du provozieren willst - im Gegenteil! Mieter in einem Mehrfamilienhaus haben sich ausnahmslos alle an Regeln zu halten! Wenn permanent die Fenster im Treppenhaus geöffnet sind, so dass dadurch Kälte in eure Wohnung zieht, solltest du das definitiv der Hausverwaltung melden, damit diese die betreffende Mieterin zur Unterlassung auffordert. Manche Mieter reagieren quasi überhaupt nicht auf solche Hinweise/Beschwerden von Nachbarn, sondern müssen erst durch den Eigentümer/die Hausverwaltung gemahnt werden. Das dürfte dann wirken!
isomatte,
ich habe mich jetzt NICHT weiter krankschreiben lassen. Wegen der Corona-Situation (und nur deswegen) starte ich jetzt einen Arbeits"versuch" (und zwar unter 15 Std./Woche). Das Rentenantragsverfahren läuft natürlich weiter. Denn es ist bei mir ja nicht plötzlich eine "Wunderheilung" eingetreten, so dass ich nach 2 1/2 Jahren nahtloser AU nun plötzlich wieder 40 Std./Woche arbeiten könnte. Mein AG gibt mir die Möglichkeit, einen leidensgerechten (also meinem GdB entsprechenden) Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, ich mache nur noch leichte Tätigkeit stundenweise, ohne Verantwortung, ohne Termindruck u. Stress. Die Frage war also: Könnte sich das Arbeitsamt, das bislang ALG I zahlte, es problematisch sehen, dass mein AG nun Kurzarbeitergeld für mich beantragt hat.
Midgarden, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Und genau diese hatte ich schon befürchtet. Von Gesetz her ist das, moralisch gesehen, natürlich ziemlich ungerecht. Vater hat sein Kind nie gekannt, es trägt nicht mal mehr seinen "korrekten" Geburtsnamen(!), da dieser ja in der Geburtsurkunde damals auf Veranlassung der Kindesmutter geändert wurde, aber wenn der Vater stirbt, erbt dieses Kind trotzdem seinen Pflichtteilsanspruch... von einem Vater, den er nie kannte u. den er auch später nie gesucht hatte. Wie ungerecht!
Wer ist denn gestorben? Das hast Du hier nicht gesagt. Stirbt Mutter oder Vater, müssen deren Kinder die Beerdigungskosten tragen. Du bist nur die Schwiegertochter? Dann musst Du für diese Kosten natürlich nicht aufkommen. Niemand kann Dich fin. dafür in Anspruch nehmen - egal, ob Du mit einem Sohn des/der Versorbenen nun verheiratet bist oder nur in einer Lebensgemeinschaft lebst. Die Kosten der Beerdigung tagen allein die Kinder des/der Verstorbenen. Wenn diese die Kosten nicht stämmen können, weil sie keiner geregelten (angemeldeten, offiziellen) Arbeit nachgehen, also kein offizielles Einkommen besitzen, das die Kosten der Beerdigung decken könnte, dann kommt nur ein sog. Sozialbegräbnis in Frage - aber selbst DAS kostet eine kleine Stange Geld (ca. 1.000,- €).
Kattarina, Du scheinst nicht von dieser Welt! Eigentlich sollte es doch reichen, wenn einer das Geld verdient??? Wer, bitte, hat Dir denn diesen Schwachsinn erzählt? Deine Eltern scheinen Dich nicht gut erzogen zu haben, denn sonst würdest Du nicht so eine realitätsfremde Einstellung zum Leben haben!
Ihr habt als 2-Personen-Haushalt 85 m²?! Das ist ein "Palast", meine Liebe! Wie kamt Ihr nur auf die Idee, dass man sich eine derart große Whg. leisten kann, wenn nur ein Verdiener vorhanden ist (der im Übrigen ein nicht gerade üppiges Einkommen hat)? Wieso arbeitest Du nicht??? Du sagst, Du machst viel im Internet u. hältst die Bude sauber - verdienst Du auch nur einen Cent damit? Was für ein Schwachsinn! Wieso bürdest Du Deinem Partner auf, allein arbeiten zu gehen, währenddessen Du Dich den lieben langen Tag im Internet tummelst, ohne irgendwas zum Familieneinkommen beizutragen?! Dein Kerl tut mir leid! Der rackert sich ab, während Du Deiner fragwürdigen Freizeit fönst! Ich hoffe, er schnallt es irgendwann, dass Du ein faules Miststück bist, das keinerlei Ambitionen hat, arbeiten zu gehen, sondern dreisterweise noch die Frage stellt, ob denn der Staat Euch Wohngeld zahlen muss.
Schaff als erstes mal den Köter ab! Der ist ein Mitfresser, den Ihr Euch mitnichten leisten könnt! Und kommt jetzt bloß nicht mit dem Thema Tierliebe! Tierliebe musst Du Dir auch leisten können! Du bist aber ein Nichtsnutz der Gesellschaft u. bittest den Staat um Hilfe - wie krank ist DAS denn?!
Hi, was du schreibst, ist ganz verständlich u. auch völlig normal. Ihr spürt beide, dass ihr "mehr" als nur Freundschaft wollt. Du scheinst aber schon sex. Erfahrung zu haben (was ich zwar sehr früh finde für dein Alter, aber ok). Sie hat noch keine. Wenn ihr euch tatsächlich so gut versteht, könntest du mit ihr darüber reden. Es wird ihr nicht helfen oder gar gut gehen wohl bei eurem sog. "ersten Mal", wenn sie gar nicht weiß, was da auf sie zukommt. In diesem Alter haben Mädchen noch regelrecht Angst vor dem ersten Mal. Sprich doch einfach mit ihr, dass du diese "Gefühle" auch schon früher mal hattest und deswegen auch schon mal Sex ausprobiert hattest vor eurer Zeit. Wenn sie nicht ganz verborht ist, wird sie das sicher verstehen. Auf jeden Fall solltest du sie nicht bedrängen, sondern besser abwarten, was sie zulässt. Das kann am Anfang sehr wenig sein, aber für sie mag es in dem Moment schon viel sein. Warte es einfach ab und lasse sie bestimmen, wie weit genau ihr nun gehen wollt. Auf jeden Fall solltest du aber ein Kondom parat haben.... für den Fall aller Fälle. Das ist mega wichtig! Ich wünsch dir Glück :-).
Der Gläubiger hat dein Kto. gepfändet, da du deine Kto.verbindung in der EV ja angegeben hast (wozu du gesetzlich verpflichtet bist). Die abgegebene EV schützt dich als Schuldner NICHT davor, dass ein Gläubiger danach nun eine Kto.pfändung veranlasst. Denn schließlich gibt es auch zahlreiche Schuldner, die eine EV abgeben, obwohl sie eigentlich zahlungsfähig wären (sie wollen nur nicht...). Und dass eine falsche EV strafbar ist, interessiert sie nicht die Bohne! Also checkt der Gläubiger dies, indem er eine Kto.pfändung beantragt. Das kann er jederzeit! Die abgegebene EV schützt dich davor also nicht.
ABER: Solltest du tatsächlich nur Sozialleistungen (Hartz IV) beziehen u. keine anderen Einkünfte/Geldeingänge auf deinem Kto. haben, musst du bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts einen entsprechenden Antrag stellen (die Freigabe des Kto. beantragen) unter Beifügung von Nachweisunterlagen (den aktuellen Hartz IV-Bewilligungsbescheid). Das Gericht entscheidet dann binnen kürzester Zeit (nur Stunden oder 1-2 Tage) durch Beschluss, dass dein Kto. ab sofort wieder freigegeben ist. Der Beschluss wird dem Gläubiger u. dem Schuldner zugestellt (dem Drittschuldner, also der Bank, wohl auch). Damit ist die Pfändung dann unwirksam u. dein Kto. wieder freigegeben.
Du solltest vorsorglich (für etwaig zukünftig noch zu erwartenden Kontopfändungen) das sog. neue P-Konto bei deiner Bank beantragen! Das können alle Bankkunden, die verschuldet sind, aber nur Sozialleistungen beziehen, um nicht ständig erneut (!) den Antrag auf Vollstreckungsschutz beim Gericht stellen müssen, wenn sie mit einer Kto.pfändung überzogen werden. Musst mal googeln, was du zu dem Thema findest.
Falls es dir wichtig sein sollte, irgendwann wieder aus deinen Schulden rauszukommen, solltest du dennoch (trotz der EV) beim Gläubiger Ratenzahlung beantragen (auch wenn es nur 10,- € mtl. sind). Der Gläubiger wird nichts anderes machen können, als dem zuzustimmen, da man einem "nackten Mann nicht in die Tasche fassen kann"! Ich weiß ja nicht, wie hoch deine Schulden sind u. ob es mehrere Gläubiger als nur einen gibt. Falls die Forderung überschaubar ist, dann macht Ratenzahlung einen Sinn. Falls du aber sehr hoch verschuldet sein solltest (mehrere tausend Euro), dann wird es dir vermutlich egal sein, ob du das je tilgen kannst (was auch verständlich ist).
PS: Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte u. habe täglich mit Vollstreckungen zu tun. Falls du noch Fragen haben solltest - helfe gern.