Kontopfändung trotz Ev?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ja die können pfänden. lass dein konto in ein pfändungsschutzkonto umwandeln und alles bleibt so wie es ist ohne dass gepfändet werden kann.

gubbi86 
Fragesteller
 18.02.2011, 23:28

ja aber dann kann ich auch kein online-banking machen wegen den überweisungen und wie gesagt es ist keine bank in meiner nähe und ich kann nicht einmal dann mehr gucken ob geld da ist!!! ich kann meine karte jetzt nicht mehr benutzen da mein konto ja gesperrt ist

Streetcat666  18.02.2011, 23:30
@gubbi86

achso, ich dachte es ist noch nicht gepfändet. jetzt geht das nicht mehr... aber du kannst zum amtsgericht gehen und das wieder freigeben lassen. das sollte nicht länger als ein paar stunden dauern bis du wieder zugriff auf das konto hast.

gubbi86 
Fragesteller
 18.02.2011, 23:33
@Streetcat666

aha das geht ja ich habe am freitag schon ein fax an das amtsgericht geschickt mit bescheid was ich zum leben habe und mit der bitte mein konto zu öffen und der kopie der ev... meinst du das reicht oder muss ich was bestimmtes beachten?

Streetcat666  18.02.2011, 23:36
@gubbi86

das müsste reichen, aber ruf da morgen früh noch mal an! ich hab das selbst noch nicht durch, ich weiß das alles weil ich mal bei ner kreditvermittlung gearbeitet hab. deshalb wäre es besser du rufst da an und fragst nochmal genau nach was die brauchen und wie lange es dauert, dass du zugriff zum konto bekommst. es kann auch sein, dass die dir ein schreiben mitgeben für die bank. deshalb nachfragen. viel glück!!!

Streetcat666  18.02.2011, 23:39
@Streetcat666

sorry morgen ist ja samstag.... mist.. dann montag auf alle fälle!

gubbi86 
Fragesteller
 18.02.2011, 23:44
@Streetcat666

danke warst aber eine super hilfe dann rufe ich da morgen nochmal an

Streetcat666  18.02.2011, 23:51
@gubbi86

gerne, danke fürs sternchen:)

Der Gläubiger hat dein Kto. gepfändet, da du deine Kto.verbindung in der EV ja angegeben hast (wozu du gesetzlich verpflichtet bist). Die abgegebene EV schützt dich als Schuldner NICHT davor, dass ein Gläubiger danach nun eine Kto.pfändung veranlasst. Denn schließlich gibt es auch zahlreiche Schuldner, die eine EV abgeben, obwohl sie eigentlich zahlungsfähig wären (sie wollen nur nicht...). Und dass eine falsche EV strafbar ist, interessiert sie nicht die Bohne! Also checkt der Gläubiger dies, indem er eine Kto.pfändung beantragt. Das kann er jederzeit! Die abgegebene EV schützt dich davor also nicht.

ABER: Solltest du tatsächlich nur Sozialleistungen (Hartz IV) beziehen u. keine anderen Einkünfte/Geldeingänge auf deinem Kto. haben, musst du bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts einen entsprechenden Antrag stellen (die Freigabe des Kto. beantragen) unter Beifügung von Nachweisunterlagen (den aktuellen Hartz IV-Bewilligungsbescheid). Das Gericht entscheidet dann binnen kürzester Zeit (nur Stunden oder 1-2 Tage) durch Beschluss, dass dein Kto. ab sofort wieder freigegeben ist. Der Beschluss wird dem Gläubiger u. dem Schuldner zugestellt (dem Drittschuldner, also der Bank, wohl auch). Damit ist die Pfändung dann unwirksam u. dein Kto. wieder freigegeben.

Du solltest vorsorglich (für etwaig zukünftig noch zu erwartenden Kontopfändungen) das sog. neue P-Konto bei deiner Bank beantragen! Das können alle Bankkunden, die verschuldet sind, aber nur Sozialleistungen beziehen, um nicht ständig erneut (!) den Antrag auf Vollstreckungsschutz beim Gericht stellen müssen, wenn sie mit einer Kto.pfändung überzogen werden. Musst mal googeln, was du zu dem Thema findest.

Falls es dir wichtig sein sollte, irgendwann wieder aus deinen Schulden rauszukommen, solltest du dennoch (trotz der EV) beim Gläubiger Ratenzahlung beantragen (auch wenn es nur 10,- € mtl. sind). Der Gläubiger wird nichts anderes machen können, als dem zuzustimmen, da man einem "nackten Mann nicht in die Tasche fassen kann"! Ich weiß ja nicht, wie hoch deine Schulden sind u. ob es mehrere Gläubiger als nur einen gibt. Falls die Forderung überschaubar ist, dann macht Ratenzahlung einen Sinn. Falls du aber sehr hoch verschuldet sein solltest (mehrere tausend Euro), dann wird es dir vermutlich egal sein, ob du das je tilgen kannst (was auch verständlich ist).

PS: Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte u. habe täglich mit Vollstreckungen zu tun. Falls du noch Fragen haben solltest - helfe gern.

gubbi86 
Fragesteller
 19.02.2011, 22:13

super danke wenn ich fragen habe melde ich mich nochmal nein ich habe einfach nochmal beim RA angerufen und habe ihm gesagt das 50 euro zuviel sind und nur 20 euro gehen.... und ich hoffe das er darauf eingeht den es sind ja auch nur poplige 700 euro und auch wenn man das oft hört es war nicht einmal mein verschulden dummer weise ein vertrag für jemanden gemacht und wenn ich sie hätte würde ich sie sofort komplett zahlen

Die EV schützt nicht vor Pfändungen. Im Gegenteil dient sie der Informationsgewinnung, um effektiver zu pfänden. Genau deshalb beantragt man eben die Abgabe einer EV.

Das heisst nicht, dass man sich gegen die Pfändung nicht wehren kann.

Es ist kein Problem trotz Kontopfändung, bzw. P-Konto Onlinebanking zu machen. Zumindest bei der Volksbank.

Ich habe das in einem Beratungsfall ebenfalls so mit dem Betreffenden gemacht.

Das einzige was sich nach Änderung eines "normalen" Girokontos in ein "P-Konto" ändert ist das alle Beträge bis 985,- € nicht pfänbar sind. Auf darüber hinausgehende Beträge kann die Pfändung angewandt werden.

M. f. G. Michael

Wenn auf deinem Konto nicht mehr ist, als du zum leben brauchst, wird es nicht gepfändet. Kontopfändungen erfolgen auch nur auf Anrodnund durch Justiz, der Gläubiger kann da nen Samba tanzen. Wenn du eine EV abgegeben hast, auf deinem Konto sind aber 20000€, wird das gepfändet und du wegen Meineides strafrechtlich verfolgt.