Greift private Haftpflichtversicherung bei Schäden durch Haustier?
Im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes in dem von mir bewohnten Mehrfam.miethaus musste die Katze des Mieters, der einen Whg.brand hatte, gerettet werden. Die Katze sprang bei dem Feuerwehreinsatz in Panik aus dem Fenster im 4. Stock der Brandwohnung direkt auf mein Außenfensterbrett im 2. Stock u. blieb da unverletzt sitzen. Sie musste dann durch den Tierbesitzer von dort eingefangen werden, um sie wieder in Sicherheit zu bringen. Beim Fluchtversuch der völlig verängstigten Katze raste diese durch mein Schlafzimmer, sprang auf das Kopfteil meines neuen(!) Polsterbettes (Kunstleder) und hinterließ dort mit ihren Krallen mehrere Beschädigungen (Kratzspuren, Löcher) an dem Kunstlederbezug.
Das Bett ist gerade mal 5 Wochen alt. Ich muss nun das Kopfteil wegen dieser optischen Beschädigungen austauschen. Andere Teile des Bettes sind nicht betroffen. Ich bin gerade dabei, beim Möbelhändler ein neues Kopfteil zu ordern u. warte nun auf die Antwort des Händlers, ob der Hersteller des Bettes überhaupt dieses Einzelteil als „Ersatzteil“ liefern würde. Normalerweise kommt so etwas von Seiten des Herstellers gar nicht in Betracht, sondern im Gegenteil – Hersteller liefert an den Möbelhändler nur ein komplett neues Bett, das ich kaufen müsste (Preis ca. 900,- €). Es kommt nun auf die Kulanz des Herstellers an, ob er „nur“ ein Kopfteil liefern würde (Preis unbekannt, da es normalerweise nicht separat verkauft wird).
Natürlich habe ich jetzt einen mat. Schaden erlitten, der zu ersetzen ist – aber von wem? Greift hier die priv. Haftpflichtversicherung des Tierbesitzers? Oder könnte diese Versicherung die Regulierung ablehnen mit Verweis auf eine Tierhaftpflichtversicherung? Ob der Tierhalter aber überhaupt eine Versicherung hat (welche auch immer), ist noch nicht mal geklärt (er weiß es nach eigener Aussage selbst nicht). Sollte er weder eine priv. Haftpflichtversich. noch eine Tierhaftpflichtvers. haben, muss ich ihn logischerweise persönlich für den mir entstandenen mat. Schaden in Anspruch nehmen.
Sollte der Schädiger eine priv. Haftpflichtvers. haben, könnte diese die Regulierung ablehnen? Hat hier jemand Erfahrung mit einem ähnlich gelagerten Fall?
3 Antworten
Katzen seither haben selten eine tierhaftpflichtversicherung.
ob das in seiner privaten Haftpflicht mit eingeschlossen ist, kommt auf den Vertrag an
wenn allerdings nur ein Teil kaputt ist, wirst du vermutlich nicht die volle Summe bekommen
Wahrscheinlich hat er weder die eine noch die andere Versicherung. Er hat mir bisher nur die Auskunft geben können, dass er eine Hausratversicherung hat. Bei dieser Vers.gesellschaft habe ich bereits schriftl. nachgefragt, doch man darf mir keine Auskunft geben, da ich nicht der VN bin, das müsste er also schon selbst tun. Das wird sich also noch klären die Tage.
Du meinst, ich werde vermutlich nicht die volle Summe bekommen? Die volle Summe (Kaufpreis des Bettes) wäre tatsächlich eine Katastrophe für den Schädiger! Das Möbelhaus konnte mir gestern (eine Woche nach dem Vorfall) immer noch keine konkrete Auskunft geben, ob ich ein Kopfteil geliefert bekommen kann. Auch das wird sich erst nächste Woche klären. Jedenfalls wäre ich ja nicht schadlos gestellt, wenn der Schädiger oder seine Versicherung (sofern er denn eine hat) mit einem geringen Betrag XY hier eine Regulierung anbieten würde, wenn doch das Kopfteil gar nicht als Ersatzteil geliefert werden kann. In diesem Falle müsste ich ein komplett neues Bett kaufen (was ich doch überhaupt nicht will). Ich kann hier nur auf die KULANZ des Herstellers hoffen. Selbst das Möbelhaus könnte hier nichts für mich tun, wenn der Hersteller es nun mal ablehnt, ein Kopfteil zu liefern. Die wollen was verkaufen, ist doch klar, und am liebsten natürlich das komplette Bett u. nicht nur ein Teil davon. Sollte dies wirklich so kommen, dann würde ich allerdings anwaltliche Hilfe einschalten
Das Problem sehe ich in der Beweislast über die Schadenhöhe.
Denn nur den angerichteten Schaden hat der Eigentümer zu wuppen.
Viel Glück.
Es geht beim Schaden um die Schaden-Summe, die der Anspruchstelle zu beweisen hat.
Wenn ein Mieter meinen Fußbodenbelag zerbröselt, bekomme ich ja auch keinen neuen.
Hallo Fallon,
ja, ist in seiner Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.
Beweis der Beschädigungen ist doch erbracht anhand der Fotos des "zerlederten" Kopfteils des Bettes. Die Schadenhöhe ist derzeit noch nicht bezifferbar, da ich, wie gesagt, erst die Antwort des Herstellers abwarten muss, ob ich nun ein sparates Kopfteil nachgeliefert bekomme (was preislich sicher kein Vermögen wäre, jedoch absolut unüblich wäre) oder ein komplett neues Bett kaufen muss (das ich nicht brauche). "NUR" den angerichteten Schaden ist gut... Das nagelneue(!!) Bett hat jetzt diese zerkratzte u. eingerissene Oberfläche am Kopfteil, und NUR dieses Teil will ich nachkaufen. Ich habe keinen Einfluss darauf, ob der Hersteller da mitspielt...