Wie viele Autos darf ich im Jahr verkaufen?

Hallo, bei mir ist es so ich habe sehr viel spaß daran immer mal ein Anderes Auto zu fahren, ich habe auch immer 3 Autos angemdelt und je nach dem ob es mir gefällt oder nicht gebe ich den wagen mal schneller wieder ab oder behalte ihn auch für immer je nach dem.

Ich denke das ich schon so auf 6 bis 12 Autos im Jahr komme die ich kaufe / verkaufe, es handelt sich in der Regel um Autos mit einem wert von 500,- bis 2500,- Euro, natürlich mach ich mal nen paar 100,- Euro gewinn bei nem Wagen aber auch natürlich auch mal verlust, im großen und ganzen gibt sichdas die wage würde ich sagen. Aber darum geht es mir bei der Aktion ja gar nicht ich habe spaß daran immer mal wieder was anderes zu fahren, bin auch selber schrauber und kann daher das eine oder andere selber machen.

Für mich ist das kein gewärblicher Handel, ich habe halt spaß daran und bastel gern hab auch immer so 5 bis 6 Autos hier aufm hof stehen mit den ich mal fahre mal nicht, die die hier stehen will ich größtenteiels behalten und nicht mehr verkaufen.

Jetzt ist es so das sich jemand bei mir beschwert hat der ein Fahrzeug bei mir gekauft hat und mich Anzeigen will weil ich seiner meinung nach ein Händler bin weil ich hier 6 Autos stehen hatte und daher gewährleistung geben muss, das diese 6 Autos aber nicht zum verkauf waren hab ich ihm gesagt das hat ihn nicht interessiert.

Meine Frage wie viele Autos darf ich denn so verkaufen weil ich mache damit eigentlich nicht wirklich gewinn im großen und ganzen bekomm ich oft nach 3 monaten gefahren das eylbe wieder wie ich den Wagen gekauft habe, ich sehe mich auch nicht als händler weil das für mich ein Hobby ist was mir spaß macht, das Geld ist nebensache und wird ja eh oft direkt wieder in ein anderen wagen investiert.

Autohändler, Autoverkäufer, Autoverkauf, Finanzamt, Gewährleistung, Privatverkauf, Gewaehrleistungspflicht, gewerblicher Verkäufer, Auto und Motorrad
Riss im zylinderkopf?

Hallo,

Ich habe vor 4 Monaten ein Ford focus St gekauft. Habe nach kurzer Zeit festgestellt das was mit dem Motor nicht stimmt. Nach 3 Wochen hatte ich eine Fehlermeldung.

Bin dann zur Werkstatt gefahren, und hab den Fehler auslesen lassen. Es war ein Zylinder der wohl kaputt ist.

Ich habe dann das Autohaus darüber informiert und habe keine Antwort erhalten. Dann habe ich angerufen und man hat mir gesagt das man schauen muss ob der Fehler wieder auftaucht, also bin ich weiter gefahren. Nach 2 Wochen erscheinen wieder die Fehlermeldung. Also habe ich das Autohaus wieder darüber informiert.

Fuhr dann dahin dann wurde mir erklärt das es völlig normal sei das mein Auto Wasser verbraucht. Die haben den Fehler gelöscht und ich durfte wieder fahren.

Nach 2 Wochen erscheinte dann wieder der Fehler. Ich habe denen vom Autohaus gesagt das Ich Die Schnauze voll hab. Und die sollen da genau schauen.

Jetzt auf einmal habe ich einen riss um zylinderkopf. Und der Stress fängt nun richtig an.

Meine garantie versicherung die ich zusätzlich mit abgeschlossen habe, zahlt meinen Schaden nicht. Nun haben die mir einen Vorschlag gemacht einen gebrauchten rein zu setzen für 1350 Euro.

Ich habe denen erklärt das ich den Fehler wohl schon mit gekauft habe, so richtig verneint hat das Autohaus dies nicht. Und trotzdem soll ich den Schaden alleine zahlen.

Jetzt nerven die und wollen eine Antwort haben. Ich habe denen erklärt das ich nicht einsehe alleine das ganze zu übernehmen und die sollen mir eine vernünftige Lösung anbieten. Und nun warte ich auf Antwort.

Ich bräuchte ein paar Vorschläge bezüglich wie ich mich verhalten soll.

Schonmal vielen dank

Mit freundlichem Gruß

Marcel

KFZ, Recht, Motor, Garantie, Gewährleistung, Auto und Motorrad
Qualität einer Lackierung und Gewährleistung auf diese?

Guten Tag,

ich habe in den vergangenen Wochen meine Motorradverkleidung lackieren lassen. Leider habe ich es aus beruflichen Gründen nicht geschafft die Teile selber abzuholen und somit direkt vor Ort einmal drüber zu gucken.

Zuallererst ist bei der Lackierung ein kleines Plastikverkleidungsteil abhanden gekommen, von dem der Lackierer behauptet es nie gesehen zu haben. Laut ihm hätte ich das Teil nie bei ihm abgegeben. Ich denke in diesem Fall würde es Aussage gegen Aussage stehen, sodass ich mich mit der Tatsache, dass ich dieses Teil wohl oder übel neu kaufen muss schon abgefunden habe.

An vielen Teilen sind die Kanten nicht richtig lackiert, sodass das weiße Teil an diesen Stellen eher grau als wirklich schwarz ist. Diese Teile habe ich dem Lackierer zur Nachbesserung zurückgegeben, der diese Fehler nicht abstreiten konnte und auf seine Angestellten schob, es jetzt jedoch ein zweites Mal probiert.

Zuhause ist mir dann leider eins der Plastikteile vom Sofa aufs Laminat gerutscht und sofort ist der Lack aufgeplatzt, und würde sich problemlos rückstandslos abpiddeln lassen. Ob Lack so anfällig sein sollte wage ich stark zu bezweifeln und ich befürchte, dass ich beim montieren und festziehen der Schrauben den Lack an manchen Stellen einreißen werde, sodass dieser mit und mit einfach von den Teilen abblättert.

Ist das normal, dass Lack so wenig haftet und so leicht zu beschädigen ist ? Und wi sieht es mit Gewährleistung auf  die Lackierung aus , wenn mir beim montieren der gesamte Lack abplatzt oder einreißt?

Ich finde das Ergebnis  ganz schön Schade, da ich immerhin für meine 8 schwarz zu lackierenden Teile  knapp 500€ bezahlt habe und darüber hinaus nur 7 Teile zurückbekommen habe.

Danke für eure Hilfe im Voraus.

Auto, Recht, Garantie, Gewährleistung, Lack, Lackierung, Auto und Motorrad
Handwerker stellt Reparatur von Materialfehler in Rechnung?

Hallo zusammen,

die Kurz-Version meiner Frage: Haftet bei (angeblichem) Materialfehler der Auftraggeber oder der Handwerker, falls das Material vom Handwerker gestellt wird?

Hintergrund der Frage - falls benötigt:

vor einiger Zeit habe ich eine Sanitär-Firma neue Wasserleitungen für eine neue Küche verlegen lassen. Dabei wurden die neuen Abwasserrohre über ein neues Y-Verbindungsstück mit der bestehenden Abwasserleitung verbunden.

Nun ist mir - vor Ablauf der Gewährleistung - aufgefallen dass dieses Y-Stück in der Mitte gerissen ist. Dies habe ich dann auch reklamiert und um eine Mängelbeseitigung gebeten. Die Firma hat dann auch einen Monteur vorbeigeschickt der das Y-Stückdurch ein neues ersetzt hat.

Obwohl ich darauf gedrängt habe das dies eine kostenlose Mängelbeseitigung ist, hatte der Mitarbeiter sich geweigert Reklamation auf dem Auftrag anzukreuzen (die haben einen Vordruck auf dem die durchgeführten Arbeiten etc. nochmal notiert und vom Auftraggeber quittiert werden) mit dem Vermerk das es sich hierbei wohl um einen Materialfehler handelt. Er sagte mir dann dass sich das Büro bald bei mir melden würde.

Kurz darauf kam dann eine Rechnung. Ich natürlich angerufen, mündlich widersprochen und um Rückruf gebeten da die zuständigen Mitarbeiter nie verfügbar waren. Das habe ich einige Wochen gemacht, wurde jedoch nie zurückgerufen und habe dann die Rechnung einfach ignoriert.

Mittlerweile schickt mir die Firma jedoch Mahnungen und ich sehe es nicht ein zu bezahlen. Besonders weil das neu verbaute Y-Stück eine Woche nach Einbau wieder an der gleichen Stelle gerissen ist (was ich denen am Telefon auch mitgeteilt habe) und sie dies noch nicht wieder repariert haben.

Für mich als Laien sah es so aus als hat die Firma etwas gepfuscht und das Y-Stück so verbaut, dass zuviel Spannung / Druck(?) darauf ist und dieses dementsprechen in der Mitte auseinander reißt.

Kennt hier jemand die rechtliche Situation? Selbst wenn es ein Materialfehler wäre - was meiner Meinung nach ziemlich unwahrscheinlich ist, wenn 2 Stücke an genau der gleichen Stelle reißen - muss ich wirklich die Reparatur bezahlen obwohl die Firma das Material gestellt hat?

Edit: Rechtsschutz habe ich leider aktuell nicht, müsste das also selbst versuchen zu klären.

Recht, Garantie, Gewährleistung
Media Markt verweigert Gewährleistung und Seriennummer bereits zuvor verkauft?

Hallo zusammen,

ich habe mir Mitte Dezember ein Samsung Tablet bei Media Markt gekauft. Leider hat dieses Mitte Mai einen Fehler im Display aufgewiesen. Das Gerät ist mir weder runtergefallen noch wurde es sonst in einer Art und Weise unsachgemäß gehandhabt. Im Gegenteil, ich habe es stets sorgfältig behandelt (absolut kratzerfreies Display und Gehäuse, war immer in einer Schutztasche und mit einer Folie bedeckt).

Ich habe dieses direkt zum Service gebracht. Diese verweigern mir auch nach mehreren schreiben mit der Geschäftsführung die kostenlose Reparatur/Austausch und behaupten es sei Eigenverschulden ohne dies in irgendeiner Art beweisen zu können wie sie es laut BGB ja müssten. Nicht nur das, Ich konnte das Gerät erst vor 2 Tagen (also nach mehr als 5 Wochen) unrepariert abholen, obwohl ich die Reparatur auf meine Kosten direkt abgelehnt habe und auf meine Gewährleistungsrechte verwiesen habe, welche allerdings ignoriert wurden.

Als ich es nun zurückbekommen habe ist mir auf dem Kaufbeleg mit Seriennummer und Art der Zahlung aufgefallen, dass die Serienummer mit der auf der OV und dem Gerät übereinstimmt allerdings die Karte mit der bezahlt wurde definitiv nicht meine Geldkarte ist und nicht mal meine Bank. Dazu muss erwähnt werden, dass die Servicekraft, bei Abgabe des Gerätes zum Einschicken, zu dieser Seriennummer Einträge von August und Januar gefunden hat und mich fragte, ob das Gerät bereits schon einmal eingeschickt wurde von mir, was nicht der Fall ist... Ich habe da schon die Vermutung gehabt, dass das Gerät schon einmal verkauft wurde und die falsche Geldkartennummer erhärtet diese Vermutung. Media Markt stellt sich in jeglicher hinsicht quer.

Jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hat Ratschläge?

Handy, Smartphone, Recht, Gewährleistung, Media Markt, Seriennummer
Kühlwasserverlust ein Jahr nach Autokauf - Gewährleistung?

Hallo zusammen!

Ich habe am 06.03.17 einen gebrauchten BMW mit einer Erstzulassung August 2013 beim BMW Händler gekauft (damalige Laufleistung 40.000km).
Ca ein halbes Jahr später zeigte mir der Bordcomputer einen Kühlwasserverlust an, so stark, dass direkt ein ganzer Liter aufgefüllt werden musste (Laufleistung zu dem Zeitpunkt ca 50.000km). Da ich inzwischen vom ursprünglichen Händler rund 80km weggezogen war, ging ich damit zur örtlichen BMW Niederlassung und fragte nach was das sein könnte. Der Kollege vermutete sofort den Anschlussstutzen am Motorblock und sagte, dass dies innerhalb des ersten Jahres nach Kauf des Autos der Händler übernehmen müsse, ich solle aber erst noch beobachten ob vielleicht doch nur zu wenig Wasser drin war.
Ich ging aber auf Nummer sicher und rief meinen ursprünglichen BMW Händler in der Heimat an und berichtete davon, der sagte auch, ich solle mir im Fall des Falles keine Sorgen machen, das würde sich im Rahmen der Gewährleistung bewegen, ich solle noch beobachten und im Notfall wieder kommen.
Das ging ca. ein weiteres halbes Jahr gut, bis ich mein Fahrzeug dann am 27.02.18 zum ursprünglichen Händler in meiner Heimat zur Überprüfung brachte, denn ich bekam die selbe Meldung vom Bordcomputer erneut (Laufleistung 58.270 km). Tatsächlich wurde der Anschlussstutzen inkl. Dichtung getauscht.
Ich war blind davon ausgegangen, da es im ersten Jahr nach Autokauf liegt, dass es ein Mangel ist der mit der Gewährleistung abgedeckt ist. Nun bekam ich gestern allerdings die erste Mahnung und soll knapp 600€ bezahlen. Angeblich war das kein Gewährleistungsfall. Ich habe schon überlegt damit zur Verbraucherzentrale zu gehen, denn m.M.n handelt es sich bei dem Alter und der Laufleistung des Wagens bei einer Dichtung am Motorblock und 2 Liter Kühlwasserverlust doch nicht um ein übliches Verschleißteil? Wo kämen wir denn dann dahin? Immerhin habe ich für den Wagen knapp 19.000€ bezahlt, da erwarte ich aber viele Jahre länger ein dichtes Kühlsystem... könnt ihr was dazu sagen, wer in dem Fall im Recht ist?
Vorab vielen Dank und freundliche Grüße!

Recht, BMW, Gewährleistung, Kühlwasserverlust, Auto und Motorrad
Ebay Kleinanzeigen Käufer meldet meine Ware als defekt?

Habe am Donnerstag eine Spülmaschine bei eBay Kleinanzeigen verkauft. Die Maschine stand 5 Jahre unbenutzt in der Küche. Hatte sie nie angeschlossen aber als stauraum verwendet. Habe sie als neu verkauft.

Hatte sie am Donnerstag zum ersten mal am Strom um zu prüfen ob sie angeht.

Der Käufer kam zu mir in meine Wohnung und hatte sie ebenfalls am Strom. Hat sie sich angesehen, bar bezahlt und 2 Std mit dem Auto nach Hause transportiert.

Nun schreibt er mir die Maschine hätte einen programmfehler und dass ich ihn betrogen hätte. So einen Fehler habe ich nie getestet da sie nur kurz am Strom war.

Der Käufer beruht nun darauf dass ich sie als neu gekennzeichnet habe und in meiner Anzeige nicht erwähnt habe, dass ich keine Gewähr übernehme.

Ich machte ihn das Angebot die Reparatur zu bezahlen aber das Gerät möchte ich nicht zurück nehmen da es bei ihm kaputt gegangen sein kann. Das Angebot lehnt er ab; Geld zurück oder Montag Anwalt.

Wie ist die Rechtslage ich kann nicht beweisen dass sie intakt war und er kann nicht beweisen dass er sie kaputt gekauft hat. Er hatte die Chance dazu sie bei mir genauestens zu testen doch der stromanschluss hat ihm gereicht.

Bin ich nun echt am Ar... weil ich sie als neu verkauft hab und die Gewährleistung nicht erwähnt habe?

Ich danke euch für eure Hilfe *

EDIT: habe die Maschine soeben zurück erhalten und getestet. Sie funktioniert einwandfrei aber er hat mir eine Delle in die Front gemacht.... bin ich nun ganz am ar...?

verkaufen, Recht, Kleinanzeigen, Gewährleistung, Defektes Gerät

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