Frage zu Gewährleistung bei Amazon Marketplace?
Ich habe am 20. September 2016 ein Samsung Galaxy S7 Edge Smartphone gekauft (bei einem Amazon Händler). Jetzt möchte ich es wegen eines Kamerafehlers zurückschicken (auf Garantie). Ich habe es ihnen geschrieben und darauf bekam ich diese Antwort:
Gemäß unserer Gewährleistungsverpflichtung kommen wir bis 24 Monate nach Kauf gern für Defekte und Schäden auf, die nachweislich bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlagen.
Anhand Ihrer Fehlerbeschreibung gehe ich jedoch davon aus, dass dies in Ihrem Fall auszuschließen ist.
Gern können Sie Ihr Gerät zur weiteren Überprüfung einsenden.
Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Beweislast, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, bei Ihnen liegt. Sollten Sie diese nicht erfüllen, können wir die Kosten für die Rücksendung und Reparatur leider nicht übernehmen.
Warum soll ich einen Nachweiß bringen, wenn ich noch 4 Monate Garantie habe?
5 Antworten
Die Gewährleistung gilt 2 Jahre (kann runtergehandelt werden) und in den ersten 6 Monaten zugunsten des Käufers
Nach den 6 Monaten musst du Nachweisen, dass der Schaden entweder schon von Anfang an da war oder er durch Herstellerfehler entstanden ist!
Das ist dein Problem!
Bzw. du kannst es Einsenden, und die prüfen das dann für dich.
Steht auch im Text oben!
Nein, indem du das Gerät zum Händler zur reparaturanfrage schickst. Dort wird dann festgestellt, ob es ein Gewährleistungsfall ist oder eben nicht.
Okay, ich schicke es ein, dann sehen sie, dass die Kamera bei aufnahmen nicht richtig funktioniert, dann schrauben sie es auf und alles sieht wie neu aus. Nichts desto trotz funktioniert die Kamera aber immer noch nicht. Dann erstatten sie mir das Geld oder tauschen irgendwas aus. Richtig?
Nope.. sie werden das aufmachen, reingucken und prüfen, ob es ein Herstellerfehler ist.
Wenn es einer ist (was meist nicht Nachweisbar ist), wird es ausgetauscht bzw. versucht zu reparieren, Geld gibt es in den aller wenigsten Fällen und dann auch nur der Restwert!
Ist es keiner, geht das Gerät zu dir zurück und das wars.
Das macht natürlich Sinn den Kunden mit einer defekten Kamera zu verlassen.
Klar, denn es kann nicht festgestellt werden, dass der Defekt vom Hersteller kommt. Und nur dann Haftet er!
Wenn du es selber kaputt gemacht hast oder durch normale Nutzung es kaputt gegangen ist.. Warum sollte das der Hersteller zahlen?
Wie du schon sagst, durch normale Nutzung kaputt gegangen. Dafür zahlt der Käufer, das genau das nicht passiert (in den zwei Jahren).
Wenn es kein Herstellerfehler ist und eine gute Firma, bekommt man einen Kostenvoranschlag für die Reparatur und kann dann entscheiden, ob man reparieren lässt oder nicht.
Ich glaube es war klar, dass ich meinte, dass das nicht kostenlos passieren wird!
Schicke das Gerät an Samsung, aber Achtung! Das ist ein RIESEN Aufwand und das Porto bekommst Du auch nicht zurück. Wir haben es bei einem Samsung- Gerät echt durchgefochten. aber Aufwand ohne Ende!!!!. Bekamen dann ein neues Ersatzgerät und waren beeindruckt, wie gut das funktionierende Gerät dann war.
Wir hatten schon gleich nach dem Kauf gedacht: "was für ein Schrottgerät" , aber wir wußten ehrlich! nicht, daß das alles andere als normal war.- Dann gab das Gerät nach ca 18 Monaten den Geist völlig auf. Zig Telefonate , Fotos.... echt nur was für Leute mit Zeit oder dem unbeugsamen! Willen, eine Gewährleistung auch durchzusetzen.
Samsung hat uns dann echt ein neues Gerät als Ersatz geschickt. Und dieses Gerät ist gut, hat die ganzen Macken des Erstgerätes nicht, ist mittlerweile schon deutlich über 2 Jahre alt und wir sind zufrieden. Aber der Akt, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen (waren echt Stunden Arbeit), hat mich nicht gerade für Samsung begeistert. Aber sie haben mich auch nicht betrogen, der Fehler bestand schon vorher. Das 1. Gerät war echt schon beim Kauf fehlerhaft gewesen- das WUSSTEN wir aber erst nach Lieferung des Ersatzgerätes.
Nach 6 Monaten kehrt sich sie Beweislast der gesetzlichen Gewährleistung um. Das heißt, ab dann muss der Kunde beweisen dass der Schaden am Gerät bereits vor dem Kauf existiert hat.
Warum soll ich einen Nachweiß bringen, wenn ich noch 4 Monate Garantie habe?
Weil du nicht kapiert hast, dass Garantie und Gewährleistung zwei paar Schuhe sind.
Übrigens: Nachweiß ist ein Begriff aus dem Malerhandwerk. Beweisen schreibt sich mit einem "s".
Die Aussage des Händlers bezüglich der Gewährleistung ist korrekt. 6 Monate nach Kauf kehrt sich die Beweislast um und du musst darlegen, dass der Mangel schon bei Kauf bestand.
Garantie wird in der Regel vom Hersteller gegeben (Samsung), nicht vom Händler. Diese ist aber freiwillig, ergo auch deren Inhalt und ich kenne die Garantiebedingungen von Samsung nicht auswendig.
Weil sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt. Bis zum 6. Monat muss der Verkäufer nachweisen, das der Fehler nicht schon ab Verkauf vorlag. Ab dem 6. Monat musst du nachweisen, das es kein Fehler aufgrund von unsachgemässer Behandlung ist, sondern ein Werksfehler.
Wenn dir also nach 1,5 Jahren auffällt, das die Kamera kaput ist, ist erstmal davon auszugehen, das du sie kaputt gemacht hast.
Du kannst sie einschicken, dann wird das Geprüft.
Gewährleistung und Garantie sind 2 paar Schuhe.
Der Händler muss die gesetzliche Gewährleistung erbringen.
Hier tritt allerdings nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in Kraft, das heisst Du musst beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war oder jetzt erst aufgetreten ist weil von Anfang an etwas defekt war. Wenn Du das nicht kannst, dann hast Du auch keine Gewährleistungsansprüche.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, dafür ist also der Händler nicht zuständig. Was genau unter die Garantie fällt und wie die Bedinungen sind legt der Hersteller selbst fest.
Wie soll man einen Herstellerfehler Beweisen ohne das man das Gerät aufschraubt?