Wer zahlt Versandkosten bei Garantiefall, wenn Händler in DE und Werkstatt in Österreich?
Mein Verstärker ist nach 3 Monaten kaputt gegangen, wodurch ich natürlich den Händler in Deutschland verständigt habe. Dieser hat mich als näheste Adresse an einen Reparaturservice in Wien verwiesen. Auf die Frage wer die Versandkosten von knapp 30€ für ein 20Kg Paket übernimmt schreibt der Händler sie können nur Versandkosten zu ihnen übernehmen, von dort würde ein Service das Gerät abholen.
Ist das so üblich?
7 Antworten
dein Händler ist in der Pflicht, der hat sich zu kümmern, er hat die Nacherfüllungspflicht; das ist dein Ansprechpartner; Garantie gibt der Hersteller.
Ist das so üblich?
Das hätten viele Händler zumindest gerne.
Deine Gewährleistungsrechte laut BGB sind etwas umfangreicher. Grundsätzlich hast Du als Käufer ein Wahlrecht, ob Du eine Reparatur oder ein Ersatzgerät willst (§ 439 BGB).
Spielt doch keine Rolle dann schickst du es eben zum Händler hat er halt zwei mal Versandkosten. Wenn es es so will...
ja durchaus, warum behagt dir diese Vorgehensweise nicht ?
du schreibst doch selbst :..schreibt der Händler sie können nur Versandkosten zu ihnen übernehmen,... wo musst du da Kosten übernehmen ? Und weiter : ... von dort würde ein Service das Gerät abholen.... Wo entstehen dir da Kosten ?
Der Händler möchte, dass ich das Gerät an eine österreichische Firma direkt versende, wodurch das Gerät bei ihnen nie ankommt, sondern direkt an die nächstgelegene Werkstatt geht. Natürlich würde es micht freuen wenn der Versand keine 3 Tage sondern nur einen dauern würde, wodurch ich die nahe Werkstatt auch bevorzugen würde, aber ich sehe nicht ein für einen Defekt am Gerät noch Geld zu zahlen, obwohl es in der Gewährleistung liegt.
ich denke mal das der Händler dein Anprechpartner ist , und der will seine Kosten niedrig halten , daher ...
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Quelle: Klicken: § 439 BGB Nacherfüllung
Mir entstehen Kosten die ich selber erbringen muss, obwohl das Gerät innerhalb der Gewährleistung liegt?!