Seriennummer einer GPU auf Kassenbeleg anders als auf der GPU selbst (Media Markt)?
Hallo,
ich verkaufe momentan eine GPU, die ich vor einigen Monaten im Media Markt gekauft habe. Nun wollte ich eine Abtrittserklärung für den Nachbesitzer schreiben, die laut dem Support des Herstellers benötigt wird, damit die verbleibende Garantiezeit so zu sagen auf diesen übergeht. Die Bestellung selbst wurde über den Onlineshop von Media Markt abgewickelt, die Bezahlung allerdings in einer Media Markt Filiale in meiner Nähe. Nun habe ich allerdings folgendes festgestellt: Auf dem in der Filiale erhaltenen Kassenbeleg steht eine andere Seriennummer der GPU, als auf der GPU und der Originalverpackung selbst. Auch die Artikelbezeichnung des Kassenbeleges stimmt nicht mit der Rechnung des Onlineshops überein.
Was schreibe ich da nun in die Garantie-Abtrittserklärung? Die Seriennummer & Artikelbezeichnung des Kassenbeleges oder die Seriennummer, die auf der Grafikkarte und der OVP steht und die Artikelbezeichnung, die auf der Rechnung vom Onlineshop steht? Laut Hersteller-Support muss beides auf jeden Fall mit rein.
Bei Media Markt direkt anfragen wäre wohl sinnlos, da ich bis heute noch auf Antworten für zwei Anfragen warte, die ich vor Monaten gestellt habe...
1 Antwort
Ausführliche Informationen findest du hier:
https://www.mediamarkt.de/de/shop/service.html
Wie funktioniert die Abholung im Markt?Beachten Sie bitte, dass bei der Bestellung mit Abholung im Markt immer der jeweilige MediaMarkt Ihr Vertragspartner ist.
Nähere Informationen finden Sie hierzu in den AGBs unter § 2 Vertragspartner.
Alles rund um „Abholung im Media Markt" finden Sie hier.
Du schreibst:
- Was schreibe ich da nun in die Garantie-Abtrittserklärung?
- Laut Hersteller-Support muss beides auf jeden Fall mit rein.
Gut zu wissen:
Der Kaufvertrag ist über den Online-Shop zustande gekommen.
Vertragspartner ist jedoch der MediaMarkt, in dem du das Gerät abgeholt hast.
Das heißt: Dein Käufer muss seine Gewährleistungsansprüche ggf. auch gegenüber diesem MediaMarkt geltend machen.
Mein Tipp:
Bevor du das Gerät verkaufst, solltest du dir von Rechnungen, Kassenbelegen usw. eine Kopie machen.
Das gleiche gilt für Serien- bzw. Artikelnummen, die auf dem Gerät.angebracht sind.
Du solltest den Kundenservice fragen, weshalb die Angaben unterschiedlich sind und woraus ersichtlich ist, dass es sich trotz unterschiedlicher Seriennummern um ein und das selbe Gerät handelt?
Auf diese Weise kannst du z.B. nachvollziehbar auf Fragen des Käufers antworten, falls dieser dich diesbezüglich befragt.
Rechte sind übertragbarAusführliche Informationen zum Thema findest du hier:
https://www.n-tv.de/ratgeber/Gibt-es-eine-Rest-Garantie--article13695921.html
Mein Tipp:
- Klare und deutliche Vereinbarungen treffen!
- Das funktioniert am besten durch einen ordentlichen Kaufvertrag!
Ein kostenlosen - Allgemeinen Kaufvertrag für gebrauchte Sachen" findest du hier:
https://bilder.markt.de/cmsfiles/marktplatz/kaufvertrag.pdf
Mein Tipp:
- In diesem Kaufvertrag wird die gesetzliche Sachmängelhaftung bereits ausgeschlossen.
- Daran solltest du auch nichts ändern!
- Die Abtrittserklärung ist rechtlich etwas ganz anderes, als die Übernahme einer Gewährleistung.
NOCH FRAGEN? - EINFACH FRAGEN!

Vielen Dank für diese sehr ausführliche Antwort! Ich werde mich bald mal mit dieser Media Markt Filiale in Verbindung setzen, ansonsten könnte es ja eventuell bei späteren Garantie- / Gewährleistungsfällen denke ich zu Problemen kommen und der Käufer könnte mir dann vermutlich auch unterstellen, ich hätte ihm eine andere Grafikkarte geschickt. Irgendeinen Nachweis oder ähnliches, dass es sich tatsächlich um diese Grafikkarte handelt, bräuchte ich ja schon...