Vertrag zugunsten Dritter, Vormerkung, Aufhebungsvertrag
A und B vereinbarten zugunsten des C notariell die Übertragung eines Miteigentumsanteils am Eigentum des B, falls B das Eigentum veräußert oder verstirbt. Durch diese Vereinbarung soll C unmittelbar das Recht erwerben, den Anspruch auf Übertragung bei Eintritt einer der Bedingungen zu fordern. A und B behielten sich aber vor, diese Vereinbarung bis zum Ableben des A jederzeit ohne Mitwirkung des C wieder aufzuheben oder zu ändern. Der bedingte Anspruch des C wurde durch Vormerkung, welche von B bewilligt wurde, gesichert. Weiter wurde vereinbart, dass B einen Anspruch auf Löschung nur dann hat, wenn ein anteilige Kaufpreis an C sichergestellt ist.
Nun heben A und B den Vertrag notariell wieder auf. Das Grundbuchamt verlangt zur Löschung der Vormerkung jedoch die Bewilligung des C.
Ist C zur Abgabe der Löschungsbewilligung verpflichtet?