Gewährleistung – die besten Beiträge

Gewährleistung: Darf der Verkäufer beim Defekt eines kleinen Bauteils die Rücksendung des ganzen Geräts verlangen?

Hypothetischer Fall, wir sind ja alle ganz brav:

Der Käufer K bestellt beim Versandhändler V einen gebrauchten Komplett-PC. Als dieser geliefert wird, stellt K mit einem handelsüblichen Testprogramm fest, daß eins der beiden verbauten RAM-Module (Wert: ca. 9 Euro) fehlerhaft ist. Er kann den Fehler klar auf dieses Modul eingrenzen; er tritt auf, egal in welchem Slot dieses verbaut ist, auch nach Zurücksetzen der BIOS-Einstellungen auf die Standardwerte, und tritt nicht auf, wenn es nicht im PC steckt.

Noch am gleichen Tag sendet der K deshalb eine E-Mail mit einer Fehlerbeschreibung, einer Beschreibung seiner Fehlersuche und einem Screenshot der Fehlermeldungen des Testprogramms an den V und erhält eine automatische Antwort, die ankündigt, daß aufgrund von Personalknappheit eine Reaktion bis zu 10 Tagen dauern könnte, und darum bittet, von Nachfragen abzusehen, da diese zusätzlichen Aufwand bedeuten und damit den Ablauf weiter verzögern würden.

Nachdem er 14 Tage lang nichts weiter gehört hat, kauft K anderweitig ein weiteres RAM-Modul und nimmt den PC in Betrieb, wobei keine weiteren Fehler auftreten.

Einen Monat nach seiner Mail erhält K dann von V eine Antwort mit einem Rücksendelabel und der Bitte, das defekte Gerät zurückzusenden. Daraufhin schickt er das defekte RAM-Modul unverzüglich ein.

Nach zwei weiteren Wochen meldet sich der V und fordert den K auf, den kompletten PC einzusenden, damit dieser überprüft und weitere Schäden ausgeschlossen werden können.

K weigert sich mit der Begründung, daß er das Gerät benötige und bei einer Rücksendung zunächst seine Daten löschen müsse und eine weitere monatelange Wartezeit befürchte, er keine weiteren Probleme festgestellt habe und V den Defekt des RAM-Moduls ja durch einen eigenen Test leicht feststellen könne; ebenso durch Vergleich der Seriennummern, daß das zurückgeschickte Modul tatsächlich aus dem gelieferten PC stamme.

Daraufhin verweigert V die Nacherfüllung oder Minderung.

  1. Zurecht?
  2. Wenn nicht: Welche Möglichkeiten hat K?
Kaufrecht, Gesetz, BGB, Gewährleistung, Versandhandel, Zivilrecht

Frage zum möglichen Sachmangel beim Gebrauchtwagenkauf – Zahnriemen und Reifen?

Hallo,

ich stelle meine Frage hier, weil ich trotz intensiver Recherche noch unsicher bin man liest einfach sehr viele widersprüchliche Meinungen.

Ich habe vor Kurzem einen Gebrauchtwagen (Ford Focus Mk2) für 4.499 € gekauft. Der Wagen wurde mit einem Jahr gesetzlicher Gewährleistung verkauft, und ich befinde mich aktuell noch innerhalb der ersten sechs Monate das bedeutet, der Händler müsste nachweisen, dass ein eventueller Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war.

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf Motor und Getriebe.

Jetzt habe ich nach etwa 2½ Monaten festgestellt, dass im Serviceheft obwohl der Wagen als "scheckheftgepflegt" angeboten wurde – kein einziger Zahnriemenwechsel seit Erstzulassung vor 18 Jahren eingetragen ist.

Ich habe mir den Zahnriemen selbst angesehen: Er weist kleine Risse auf, ist spröde, und die Zähne sind ausgefranst also alles Anzeichen dafür, dass der Riemen tatsächlich noch der originale von vor 18 Jahren sein könnte.

Das Auto wurde beim Verkauf als in „gutem Zustand“ bezeichnet, im Verkaufsgespräch sogar als „Top-Zustand“ ohne dass ich auf den möglicherweise überfälligen Zahnriemen oder den Wartungsstand hingewiesen wurde.

Ich habe gelesen, dass laut § 434 BGB in einem solchen Fall ein Sachmangel vorliegen könnte oder liege ich da falsch?

Auch die montierten Reifen waren mit einem Herstellungsjahr von 2013 bereits 12 Jahre alt. Diese habe ich auf eigene Kosten tauschen lassen. Meines Wissens nach kann auch das ein Sachmangel sein, zumindest dann, wenn solche alten Reifen beim Verkauf nicht erwähnt wurden.

Ich habe gelesen, dass selbst bei Verschleißteilen ein Sachmangel vorliegen kann, wenn ein Wartungsversäumnis derart groß ist

wie eben beim Zahnriemen in meinem Fall.

Kann mir hierzu jemand rechtlich fundiert weiterhelfen?

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