Als mein Iphone nicht reagierte, brachte ich es zu einem Spezialisten, der einen Platineschaden feststellte und sagte nachdem ich erzählte, dass ich das Iphone am 22. August letzten Jahres im Internet erworben habe, ich hätte keinen Anspruch mehr auf Garantie da dies nach einem Jahr verfällt, aber ich hätte Anspruch auf Gewährleistung, die 2 Jahre gilt. Meine Recherche ergab , dass bei einem Gewährleistungsanspruch der Fehler schon bei der Kaufübergabe da gewesen hätte sein müssen.
Ich hoffe auf ein paar Experten unter euch, die mir weiterhelfen können.
Falls relevant, komme aus Österreich, es gilt das österreichische Konsumentenschutzgesetz.