Garantie bei Gebrauchsartikeln?
Hallo zusammen .Ich habe vor einem Jahr einen geflochtenen Einkaufskorb gekauft ,nun ist der Tragebügel soweit ramponiert sprich die einzelnen Weiden abgebrochen das man den Korb nicht mehr vollmachen kann ,ohne das der Griff abreißt .Der Verkäufer sagt nun schade pech gehabt, der Kauf ist zu lange her .Was ist den nun mit Garantiezeit ??Weis das jemand genauer ?
3 Antworten
Garantie ist eine freiwillige schriftliche Zusage des Herstellers oder Verkäufers. Ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Du das nicht bekommen hast, dann gibt es keine Garantie.
Gewährleistung ist etwas anderes. Die hast Du immer gegenüber dem Verkäufer, weil gesetzlich vorgeschrieben. Sie gilt 2 Jahre betrifft den Zustand zum Zeitpunkt des Verkaufs. Und da war der Korb ja in Ordnung. Und wie Dir schon geschrieben wurde, gehört normaler Verschleiß nicht zum Zustand zum Zeitpunkt des Verkaufs.
Garantie gab's auf einen wohl eher Korb nicht - ausser der Hersteller oder Verkäufer haben Dir etwas garantiert. Haben sie das?
Du meinst die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten - bei der nach 6 Monaten allerdings die Beweislastumkehr eintritt.
Erstmal meinst du die Gewährleistung und nicht die Garantie und dann, richtig: Pech gehabt.
Die Gewährleistung umfasst nicht den normalen Verschleiß einer Sache.