Gewährleistung als Zwischenhändler?

3 Antworten

Du bist gewerblicher Verkäufer und daher ist für deine Verkäufe die gesetzliche Sachmängelhaftung nach BGB § 434 ... bindend. Diese zwei Jahre kannst du bei neuen Geräten beim Endverbraucher (Privatperson) auch nicht vertraglich verkürzen.

Auch wenn innerhalb des ersten Jahres ein Haftungsfall eintritt, dann bist du der vertragliche Ansprechpartner deines Kunden, dieser muss nicht von der Werksgarantie gebrauch machen.

Was auch immer ein "Nebengewerbe" sein mag, entbindet den Händler nicht von den Vorschriften der gesetzlichen Sachmängelhaftung gem. §§ 434 ff.BGB (Käufer ist Verbraucher; bei gewerblichen Käufern gelten andere Rechtsvorschriften).

Irgendwelche Herstellergarantie haben mit der Sachmängelhaftung rein gar nichts zu tun.