Gewährleistung als Zwischenhändler?
Hallo, bin nebengewerblich im An- & Verkauf von Apple Geräten tätig.
Alles von zuhause aus.
Die Geräte sind immer Neu & Versiegelt
Gebrauchte Geräte verkaufe ich nicht.
Meine Kunden haben immer automatisch 1 Jahr Herstellergarantie direkt bei Apple, beginnend ab der 1. Aktivierung des Geräts, automatisch über die Seriennummer.
Was ist mit der Gewährleistung?
Muss ich als nebengewerblicher Zwischenhändler 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung anbieten? Kann die verkürzt werden auf zb 1 Jahr? Falls ja dann benötigt mein Kunde es nicht, da er sowieso 1 Jahr Garantie bei Apple hat.
Würd mich gern interessieren.
Bitte nur fachgerechte Antworten und keinr Halbwahrheiten, vielen Dank!
3 Antworten
Du bist gewerblicher Verkäufer und daher ist für deine Verkäufe die gesetzliche Sachmängelhaftung nach BGB § 434 ... bindend. Diese zwei Jahre kannst du bei neuen Geräten beim Endverbraucher (Privatperson) auch nicht vertraglich verkürzen.
Auch wenn innerhalb des ersten Jahres ein Haftungsfall eintritt, dann bist du der vertragliche Ansprechpartner deines Kunden, dieser muss nicht von der Werksgarantie gebrauch machen.
Was auch immer ein "Nebengewerbe" sein mag, entbindet den Händler nicht von den Vorschriften der gesetzlichen Sachmängelhaftung gem. §§ 434 ff.BGB (Käufer ist Verbraucher; bei gewerblichen Käufern gelten andere Rechtsvorschriften).
Irgendwelche Herstellergarantie haben mit der Sachmängelhaftung rein gar nichts zu tun.
Du bist Händler. Punkt.
Ob Du das von daheim oder sonstwo machst.