Hat der Kunde in dem Fall ein Rückgaberecht?

4 Antworten

Gefällt dem Kunden das von dir geschossene Foto nicht oder gefällt ihm dessen Druck auf Leinwand nicht?

Für beides gilt: Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen die Ware wie vereinbart, also frei von Mängeln, zu übergeben.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen bei jedem Kaufvertrag, den Verbraucher eingehen. Bei einer Garantie dagegen handelt es sich immer um eine Zusatzleistung von Herstellern oder Händlern.

Ist die Ware, das Produkt (hier: der Druck), die Dienstleistung (hier: das Fotografieren) in Ordnung, also verabredungsgemäß und branchenüblich,

hat der Kunde keinerlei Rückgaberecht nach einem Vertrag vor Ort (außer an der Haustür ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Es kommt einfach drauf an, was du dem Kunden im seinem Vertrag bzw. in deinen AGB angibst. Wenn dort drin steht: Kein Rückgaberecht bei Nichtgefallen, dann gibts nix.

Um vor solchen Fällen vorzubeugen wäre es dienlich, den Kunden vorher selbst vor Ort eine Auswahl treffen zu lassen, welche Fotos ihm gefallen. Dann kann er auch nicht später ankommen und sagen das gefällt mir jetzt aber nicht. (Obwohl es auch dumme Kunden gibt wie eine von mir, die eine Woche später meinte, sie hätte jetzt mal drüber geschlafen und ihr würde das Foto nicht gefallen und sie will ihr Geld zurück. Denn die Brennweite würde sie zu dick machen.)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fotografiere in Hobby und Beruf seit 2003
GerdausBerlin  20.01.2022, 19:58

"was du dem Kunden im seinem Vertrag bzw. in deinen AGB angibst. Wenn dort drin steht: Kein Rückgaberecht bei Nichtgefallen, dann gibts nix."

Das muss man nicht angeben. Bei "normalen" Verkäufen gibt es ohnehin kein Rückgaberecht - nur bei speziellen, wie an der Haustür oder über das Internet.

Außer, wenn die Ware nicht wie vereinbart ist: also nicht rund oder nicht PS5-kompatibel. Und auch branchenübliche Gepflogenheiten können erwartet werden vom Kunden.

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Sollte als Dienstleistung geltend und somit aus dem wiederrufsrecht draußen sein. War es ein Fernabsatz?

DD00mm11nn11KK 
Fragesteller
 19.01.2022, 22:57

Gehört alles zu einem Thema sprich der Kunde Kauft ein Foto auf Leinwand bei mir worauf er Abgelichtet ist, ob in dem Fall er ein Rückgaberecht bzw Gewährleistung auf das Foto hat, danke

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Ein Widerrufsrecht gibt es in dem Fall nicht. Aber die gesetzliche, zweijährige Gewährleistung kannst du nicht ausschließen.

DD00mm11nn11KK 
Fragesteller
 19.01.2022, 23:09

Okay, kann ich die Gewährleistung einschränken? Bzw wenn Kratzer entstehen oder wenn z.B. die Leinwand ausblasst, was mache ich dann? Bzw wenn der Kunde das Produkt falsch benutzt. Weil soweit wie ich weiß sind Garantie und Gewährleistung unterschiedlich oder?

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