Neues Namensrecht sb 01.05.2025?
Ab morgen wird sich das Namensrecht ändern.
Ich habe gelesen, dass man rückwirkend, auch wenn man schon viele Jahre verheiratet ist, seinen einst gewählten Ehename (in unserem Fall Familienname des Mannes) widerrufen kann.
Verstehe ich das richtig, dass man/frau dann wieder den Name erhält den sie/er vor der Ehe getragen hat?
Würde nämlich gerne wieder zu meinem Geburtsnamen zurückkehren, was bisher nicht möglich war, da mir der Name meines Mannes nur Schwierigkeiten bereitet u. a. In der Schreibweise....
Weiß da jemand was genaueres, ob das von nun an möglich ist? Oder habe ich das falsch verstsnden?