Wer bekommt Tierarztrechnung?
Wenn jemandem eine Katze vermeintlich(!) zugelaufen ist, derjenige sich fast 1 Jahr lang liebevoll um sie kümmert (Katze kam mehrmals täglich zum Fressen vorbei, durfte auch in die Wohnung, hat über Winter drinnen in einem Körbchen geschlafen usw.)
Eines Tages ging es der Katze schlecht und sie wurde von dieser Person zum Tierarzt gebracht, der TA stellte fest, dass sie gechipt ist und konnte den Besitzer ermitteln. Katze ist leider verstorben, dennoch sind Tierarztkosten angefallen.
Wer bekommt nun die Rechnung? Der (rechtmäßige?) Besitzer oder derjenige, bei dem sie zuletzt mehr oder weniger gewohnt bzw. sich viel Zeit aufgehalten hat, als "Auftraggeber"?
7 Antworten
Zum einen darfst du eine Katze die dir zugelaufen ist nicht einfach behalten, sondern musst gleich vom Tierarzt prüfen lassen ob die gechipt ist und Polizei und Tierheime informieren.
Derjenige der die Katze zum Tierarzt gebracht hat zahlt auch die Rechnung, da derjenige der Auftraggeber ist.
Der letzte wo sie gelebt hat. Dem Besitzer steht es frei ob er zum Tierarzt geht oder nicht. Mal angenommen dem wäre seine Katze egal weil die Kosten so hoch sind und mir tut das Tier leid und ich mache das dann, dann muss ich auch bezahlen.
Derjenige, der die Katze zum Arzt bringt, muss selbstverständlich auch dafür bezahlen.
Ich verstehe aber nicht, warum man nicht direkt versucht, einen Besitzer ausfindig zu machen, sobald einem die Katze zuläuft. Einfach behalten geht gar nicht...
Du zahlst die Rechnung, da du sie gebracht und die Behandlung in Auftrag gegeben hast.
Der, der die Katze über ein Jahr einfach behalten hat, hat die Katze eigentlich gestohlen und das fliegt jetzt auf! Die Rechnung sollte sein geringstes Problem sein!