Warenrückgabe ohne Kassenbon bei Kaufland?

5 Antworten

Umtausch/Rückgabe im stationären Handel ist eine absolut freiwillige Leistung, deren Spielregeln der Händler frei gestalten kann.

Wenn er ungern Bargeld für Diebesgut auszahlen möchte, darf er natürlich auch um die Vorlage des Kassenbons bitten. Ganz abgesehen davon, dass betriebswirtschaftlich dieser Verkauf wieder ausgebucht werden muss.

da es gerade in jetziger Zeit vermehrt zu Missbrauch kam, also benutzte oder Fremdartikel zurück gegeben werden sollen, die man dann zu entsorgen & umständlich auszubuchen hat, wird in vielen Geschäften genauer geschaut. Stand Mitte Januar hier mal in der Regionalzeitung.

Du musst eindeutig Belegen können, das du es dort gekauft hast. Das geht meist nur mit dem Bon. Ohne Nachweis ist es Kulanz

Ohne Nachweis dessen, dass Du diesen Artikel auch bei Kaufland gekauft hast hast Du ( rechtlich betrachtet ) noch weniger einen Anspruch auf Rücknahme mängelfreier Ware als vorher.

So kenne ich das Prozedere.

Kaufland wirbt doch großartig mit "Umtausch ohne Diskussion" "zufrieden oder Geld zurück" "König Kunde" usw.

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Ohne Diskussion bedeutet nicht "ohne Kaufbeleg". So zumindest unsere Sprache.