Gewährleistung nach Displaytausch am Handy?
Hallo, ich mal wieder:
Habe im September 2015 bei einem SONY Xpiria Z3 das Display tauschen lassen. Das ganze passierte in einem offiziellen "Handyreparaturladen" unserer kleinen fernöstlichen Mitbewohner, die vorzugsweise auch Nagelstudios betreiben. Mit Quittung über 125€ , auf der allerdings nur eine 4-wöchige Garantie vermerkt ist. Jetzt, nach über einem Jahr, löst sich das Display vom Gehäuse ab. Gilt hier nicht auch eine 2-jährige Gewährleistung?
MfG Micha
2 Antworten
Die "Gewährleistung" bedingt deinen Beweis, dass der Schaden schon beim Kauf des Gerätes vorlag. Somit also in der Praxis nicht Nutzbar. Ausserdem hat der Displayaustausch in einer nicht fertifizierten (Vertragswerkstatt) stattgefunden, somit erlischt auch die Garantie des Gerätes.
Das mit der Garantie stimmt soweit - die kann jeder Verkäufer selbst festlegen.
Was allerdings gelten sollte ist das EU Recht auf 2 jährige Gewährleistung. Wenn du also nachweisen kannst, dass der Fehler durch den Verkäufer, und nicht durch deine Nutzung entstanden ist, sollte er es nachbessern.