Muss ich auf eBay Kleinanzeigen Artikel Gewährleistung geben?
Hallo, ich habe vor 3 Monaten einen 10 Jahre alten Autoanhänger mit elektrischem Antrieb verkauft - der Betrag wurde quittiert und auf der Quittung wurde ebenfalls vermerkt, dass er gekauft wurde wie gesehen ohne Gewährleistung. Nun nach 3 Monaten hat mir ein Anwalt geschrieben dass der Elektrische Antrieb defekt ist und ich in einer Frist nachbessern muss ansonsten wird der Kauf rückgängig gemacht. Bin ich hier nicht im Recht, wenn ich dies ablehne ? Beim Kauf hat alles funktioniert und es wurde eindeutig vermittelt, dass es hier keine Gewähr gibt, da es preislich auch ein günstiges Geschäft war, da der Hänger wie gesagt 10 Jahre auf dem Buckel hat ?
4 Antworten
Wenn du nicht ausdrücklich unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft hast (gekauft wie gesehen alleine bedeutet diesbezüglich nichts!) stehst du rein rechtlich dafür gerade.
Ansonsten den Schrieb vom Anwalt ignorieren. In drei Monaten kann viel passiert sein seitens des Käufers und er will seinen Fehler jetzt dir anhängen
Dann kann dir niemand was. Lehn dich zurück und ignorier den Anwalt
Mit genau dieser Aussage bist du frei von jeglichen Verpflichtungen. Kein Gericht der Welt würde hier dem Kläger stattgeben. Einfach den Schrieb ignorieren. :)
Nö und erst aktiv werden, wenn was vom Gericht kommen sollte.
Vermutlich das Schreiben Fake.
Wenn du privat mit Ausschluß der Gewährleistung verkaufst, brauchst du dir da überhaupt keine Gedanken machen. Zumal man bei einem Schaden, der so spät auftritt, nicht davon ausgehen kann, dass du diesen beim Kauf bereits arglistig verschwiegen hast.
Der Käufer hat sich jetzt unnötige Anwaltskosten generiert..
Ja, ich habe in der Quittung noch extra geschrieben ohne jegliche Gewährleistung
Du bist im Recht wenn du dies ablehnst, auf Produkte die man über Kleinanzeigen kauft besteht kiene Gewär wenn dies nicht in der Produktbeschriebung steht.
Das stimmt so nicht. Bitte keine Unwahrheiten verbreiten, hier suchen Leute ernsthaften Rat bei Problemen. Es ist genau umgekehrt. Du musst die Gewährleistung wirksam ausschließen, um sie nicht zu schulden. Wenn man diesbezüglich nichts schreibt, dann schuldet man regelmäßig die vollen gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung.
„Der Gebrauchtverkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“, hab dies aus einer Vorlage im Internet genommen