Getriebeschaden während der Gewährleistung

4 Antworten

Dann wende Dich an eine andere Werkstatt oder einen Sachverständigen.. Viele Erfolgschanchen sehe ich allerdings nicht denn diese Nachweise zu erbringen ist sehr schwierig und teuer. Da lohnt ein Getriebetausch vom Autoverwerter , das Getriebe kostet im Schnitt um die 100-150 Euros beim Verwerter und für den einbau ist nochmal das gleiche fällig. wenn das gemacht wird sollte die kupplumng jedoch auch gleich geprüft und ggf erneuert werden weil sich das längerfristig rechnet.. das ist sicher die günstigere alternative wenns um die kosten geht.. einen Rechtsstreit zu beginnen macht wegen der anfallenden Kosten eher wenig Sinn.. Joachim

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 40 Jahren als Schrauber unterwegs . Meisterbrief
Olfri 
Fragesteller
 14.08.2012, 21:40

Vielen Dank, war auf deinen Rat hin noch mal bei einer anderen Werkstatt, Ford-Vertragswerkstatt, die meinen, dass es nicht das Getriebe ist....Tauschen jetzt ein Lager der Antriebswelle, ich hoffe mal, dass es das war...Thx!

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Ein Getriebe zählt klar nicht zu den sogenannten Verschleißteilen.. Könnte ein Ölmangel aufgrund undichter simmerringe sein. Also erst mal Öl nachfüllen / prüfen lassen. um weitere Folgeschäden zu minnimieren.. dann könnte es sogar reichen und weg sein.. aber eben reklamieren lassen und dies auch wegen der garantie Dokumentieren lassen das es beanstandet wurde innerhalb der gewährleistungszeit.. Alles beim Händeler machen lassen oder dessen Werkstatt den sonst kann er weitere Gewährleistungen abkehnen.. Beanstanden und das Fahrzeug hinstellen damit de er den Mangel beseitigen kann. Ist Deine verpflichtung ... und Du hast keinen Anspruch auf kostenfreies Ersatzfahrzeug .. Joachim

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 40 Jahren als Schrauber unterwegs . Meisterbrief
Olfri 
Fragesteller
 14.08.2012, 12:40

Getriebeölstand passt, die Werkstatt hat keinen Ölverlust festgestellt. Laut Rechtsauskunft ist es aber doch an mir, den Beweis zu erbringen, dass der Schaden bereits beim Kauf angelegt war, oder?

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Der Satz "Nach dem Kauf neu auftretende Mängel und Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung" ist nicht gültig. damit gibt es ja gar keine gewährleistung... er muss es reparieren.

der satz mit neu auftretenden mängeln usw nach kauf is nich gültig..der sagt ja im prinzip aus, dass gar keine gewährleistung gegeben wird nach kauf und das geht nich... verschleißteile sind sowas wie bremsen, reifen.. halt sowas, was in regelmäßigen abständen gewechselt werden muss... ihr habt das auto noch kein jahr..ergo habt ihr natürlich nen gewährleistungsanspruch wenn das getriebe defekt is... aufpassen musste nur bzgl. der vertragsinhalte, ob da irgendwo steht, wo die wartungen usw durchgeführt werden dürfen/müssen, damit n anspruch besteht... hatte neulich im bekanntenkreis erst son fall...auto gebraucht im autohaus gekauft, wartungen/inspektionen immer in ner anderen werkstatt machen lassen, getriebe ging kaputt und das autohaus übernahm als verkäufer keine gewährleistung, da die wartungen/inspektionen nich wie im vertrag stehend im autohaus gemacht wurden, sondern in fremdwerkstätten...der durfte den schaden dann aus eigener tasche zahlen