Kniffelige Situation:
Mieter und Mieterin trennen sich, aber jeder von ihnen will die Wohnung für sich behalten. Was tun, wenn keine gemeinsame Kündigung zustandekommt?
Mieterin ist aus der gemeinsamen Wohnung erstmal vorübergehend ihrem neuen Freund gegangen, in der Absicht, allein die Wohnung zu übernehmen, sobald der Ex-Partner ausgezogen ist.
Der Ex-Partner hatte zuvor mehrfach bestätigt, er wolle ins Ausland/auf Tour mit einer Band/eine Aufgabe weiter weg übernehmen. Das war Stand der Planung bis vor einer Woche! Inzwischen will er aber absolut in der Wohnung bleiben, besteht darauf und es gab Drohgebärden. Nun ist guter Rat teuer.
Der gemeinsame Mietvertrag sieht beide als gleichberechtigte Mieter mit je einer Unterschrift. Wenn es um Kündigung geht, muss lt. §22 Konsens zwischen beiden Mietern herrschen. Leider trifft das nicht zu.
Mit Ablauf der Kündigungsfrist für einen Mieter könnte man sonst sagen: auch der zweite Mieter zieht aus und das Mietverhältnis wird somit beendet.
Bei einer Neuvermietung entscheidet sich alles neu.
So aber - und das ist meine Hauptfrage - ja, was könnte passieren? Muss ich dem Mieter ungeachtet seiner wirtschaftlichen Situation (m.W. ohne Einkommen und Perspektive) das Recht einräumen, drinzubleiben?? Selbst wenn ich vertraglich dazu gezwungen würde, wie könnte ich vorgehen, um den absehbaren Verlauf (Mietrückstand etc.) abzuwenden?
Ich würde die Mieterin gern behalten und sie bliebe auch gern hier.
Ich habe ihr nun geraten, ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen, wann, wie oft und wie konkret sich ihr Ex-Partner geäußert hat, dass er die Wohnung freigeben wolle. Rechtlich ist mMn der mehrfach geäußerte Auszugswunsch des Mieters eine bindende Zusage innerhalb dieses Vertragsverhältnisses. Die Mieterin hatte sich darauf verlassen, da er in der gemeinsamen Zeit immer JA und NEIN genauso gemeint und respektiert hatte.
Wenn er jetzt seine Position wechselt und doch nicht ausziehen will, wirkt das ziemlich kindlich-unzuverlässig. Damit könnte er bei einer Schlichtung schlechte Karten haben.
Zudem versuchte er lt. ihrer Aussage, ihr mit Drohgebärden den Einblick in den Mietvertrag zu verwehren (es war IHR Exemplar, jeder hatte eins bekommen), in dem sie etwas nachlesen wollte. Dann lenkte er allerdings ein.
Sieht nach einer internen Auseinandersetzung zwischen beiden aus, die aber zuerst abgewartet werden muss, bevor einer von beiden eine Kündigung ausspricht.
Da die ges. Kündigungsfristen lt. höchstrichterlicher Entscheidung offenbar neuerdings asymmetrisch sind (3 Mon. f. Vermieter, 1 Mon. für Mieter), könnte zum Schluss alles recht schnell gehen.
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Für rechtlich bewanderte Antworten mit wachem Blick auch auf bisher noch übersehene Details bin ich sehr dankbar.
Unkenrufe brauche ich nicht weiter - mir dreht sich so schon der Kopf, da diese Sache von einem Tag auf den anderen akut wurde. Danke!