Ist das überhaupt möglich?
Und was sonst muss man über den ersten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht wissen, wenn man beispielsweise Kündigungsschutzklage erhoben hat?
Wie läuft das ungefähr ab, zumal wenn der klagende Arbeitnehmer ohne Rechtsanwalt kommt?
Trägt der Richter dann kurz wie ein Moderator den Sachverhalt vor und dann kann sich aber auch jeder frei äußern?
Oder wird man unterbrochen und darf zum Thema nichts sagen, wenn es mit dem Klageinhalt nicht direkt etwas zu tun hat?
Weil, bei mir geht es darum, dass die Kündigung rechtsunwirksam ist. Ich will aber im ersten Gütetermin auch schildern was konkret ich an der Arbeit erlebt habe. Z.b. konkretes Fehlverhalten von Vorgesetzten benennen. Ginge das?
Und wie ist es mit Zeugen und Beweismaterial?
Ich z.b. möchte dem Arbeitsrichter (belegt!) zeigen, dass meine Aussagen zu den Zuständen in der Firma wahr sind.
Das heißt: Ich möchte von Arbeitskollegen und ehem. Kollegen schriftliche Aussagen vorlegen, wo jedoch die Namen zensiert sind, weil mir die Leute alle klar gesagt haben, dass die es nicht wollen, dass das der Arbeitgeber erfährt, dass die eine Aussage gegen ihn machen. Das heißt, die wären nicht bereit vor Gericht auszusagen. Die würden aber sämtliche Tatsachen dem Richter gegenüber vortragen. Dazu wäre man bereit.
Wie geht man mit sowas um?
Hat der Arbeitnehmer in dem Falle einfach Pech gehabt und muss alleine kämpfen?
Oder kann man so anonymisierte Zeugenaussagen durchaus zu den Gerichtsterminen mitnehmen und dem Arbeitsrichter vorlegen?