Sollte Menschen in Deutschland nur bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung die Freiheit entzogen werden dürfen?
Gemäß § 1831 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) können Menschen in Deutschland dauerhaft in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden, auch wenn nur eine Untersuchung des Gesundheitszustandes befürwortet bzw. veranlasst wird.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1831.html
Das ist eigentlich kein triftiger Grund, und so kann Leuten sehr leicht die Freiheit entzogen werden.
Ich habe Erfahrungen damit. Konkret in meinem Fall liegen/lagen Gallensteine vor. Das kann zu einer akuten Pankreatitis führen, was wiederum zum Tod führen kann. Ich habe eben Angst vor Ärzten, aber suche im Notfall dann doch einen Arzt auf! Das ist ja kein Grund, jemanden einfach wegzusperren!
Wie seht ihr das? Sollten Eurer Meinung nach Menschen nur in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden dürfen, sofern eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt?
Ich meine das anders. Die Frage richtet sich lediglich auf zivilrechtliche Angelegenheiten. Strafrecht ist was anderes!
11 Stimmen
4 Antworten
Das Betreuungsgericht muss dem laut deinem zitierten Paragraphen zustimmen. Das halte ich für eine solide Absicherung des Grundrechts.
Sollte Menschen in Deutschland nur bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung die Freiheit entzogen werden dürfen?
Die Frage ist falsch und stimmt nicht mit deinem Text überein.
Den diese Überschrift würde bedeuten das man auch niemanden ins gefängnis werfen darf wenn gemordet wurde und es keinen Verdacht darauf gibt das es weitere Opfer geben wird.
Das ist eigentlich kein triftiger Grund, und so kann Leuten sehr leicht die Freiheit entzogen werden.
Es ist nicht leicht wem die Freiheit zu entziehen.
Das ist ja kein Grund, jemanden einfach wegzusperren!
Und du wurdest auch nicht weggesperrt richtig ?
Du hast das komplette Strafrecht übersehen und/oder nicht verstanden, wie es funktioniert: durch Abschreckung. Wenn ein Straftäter eingesperrt wird dient das nicht dem Zweck, dass er solange niemanden gefährdet, und es dient auch nicht der Rache oder Sühne, sondern es dient dem Zweck dass sich herumspricht wie schlecht es einem hinter Gittern geht und dass man demzufolge sich selber schadet wenn man Straftaten begeht und deswegen eingesperrt wird.
Es ist nicht unser Job zu raten, was Du gemeint haben könntest. Du bist selber dafür verantwortlich, dass man Deine Fragen wörtlich nehmen kann. Die Frage steht in Deiner Überschrift und beschränkt sich nicht auf den §1831 BGB.
auch wenn nur eine Untersuchung des Gesundheitszustandes befürwortet bzw. veranlasst wird.
Es geht darum, dass eine Untersuchung oder eine Behandlung zwingend notwendig ist und die Maßnahme ohne eine FeM nicht möglich ist z.B., weil die betroffene Person die Notwendigkeit nicht erkennt oder sich der notwendigen Behandlung verweigert.
Das ist eigentlich kein triftiger Grund, und so kann Leuten sehr leicht die Freiheit entzogen werden.
Nein. Ein Freiheitsentzug ist nicht so einfach möglich! Informiere dich einfach mal darüber, wie die Prozedur für die Genehmigung einer FeM ist. Ich habe als Mitarbeiterin in der Eingliederungshilfe regelmäßig damit zu tun und da ist eine Menge Bürokratie notwendig!
Konkret in meinem Fall liegen/lagen Gallensteine vor. Das kann zu einer akuten Pankreatitis führen, was wiederum zum Tod führen kann.
Das ist aber noch lange keine Indikation für die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung! Da muss also noch was anderes hinterstecken, was du uns hier verschweigst.
Sollten Eurer Meinung nach Menschen nur in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden dürfen, sofern eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt?
Das ist aktuell geltendes Recht.
Eine Freiheitsentziehung ist ganz einfch möglich, siehe Fall Mollat.