Führerschein – die neusten Beiträge

Köderbrief vom Landkreis?

Moin Moin, wurde vor kurzem unglücklich geblitzt. War in einer 50er Zone und wurde mit über 70 geblitzt hatte daher bange das ich unter umständen (bin in der Probezeit) meinen Führerschein für 1 Monat verlieren, ein Aufbauseminar, Nachschulung etc etc abbekommen könnte zumal die meine Probezeit auch verlängern würden. Nun habe ich heute einen Brief vom Landkreis bekommen in welchem ich scheinbar exakt 70 kmh gefahren bin. Da denk ich mir natürlich Super! Nochmal richtig glück gehabt. Doch komischerweise stand nirgendswo das ich jetzt so und soviel da und da hinschicken soll sondern nur das ich mich auf einer dort angegebenen Website einloggen und meine Identität bestätigen soll. Also ich wurde früher schon einmal geblitzt doch da musste ich nur 50 Euro strafe zahlen und fertig (stand auch alles so drauf auf dem Brief damals). Dann wurde ich Stutzig und dah sich in Deutschland ja schnell Rechte und Befugnisse ändern habe ich mir folgendes gedacht. Was ist wenn der Landkreis die Befugniss hat mir im Falle dessen das mich zusätzliche Maßnahmen als Fahranfänger betreffen, einen ich nenne es mal Köderbrief zuschicken indem ich komischerweise noch grade so an der schwelle war damit ich denen meine Identität bestätige statt z.b jemand anderen außerhalb der Probezeit anzugeben und fein raus zu sein. Hätten die also theoretisch dir befugniss mir nachdem ich meine Identität bestätigt habe zu sagen das ich schneller war und meinen Führerschein abgeben muss ?

Ich weiß das alles hört sich maximalst aus der Luft gegriffen an aber ich bin auf meinen Führerschein angewiesen und schiebe daher ziemlich Paranoia.

Ja ich weiß zu schnell fahren sollte man nicht ist mir bewusst.

Danke für die Antworten 🫡

Führerschein, Blitzer, Probezeit

Deutschland hat das Autofahren verlernt

Im Lexikon der Psychologie gilt der Initiationsritus als Probe des Erwachsenenstatus – etwa durch Selbstbeherrschung bis an die Grenze zur Körperverletzung. In Äthiopien springen Hamar-Jungen nackt über Bullen, auf der Baffininsel überleben Inuit-Kinder allein in der Wildnis. Wer das vorschnell als archaisch abtut, sollte einen Blick auf deutsche Rituale werfen: Die Führerscheinprüfung zählt hierzulande zu den wichtigsten – und wirkt auf Außenstehende kaum weniger urtümlich.

Formal berechtigt sie zwar lediglich zur Führung eines Kraftfahrzeugs im deutschen Straßenverkehr, doch die symbolische Bedeutung ist viel größer.

Ganz besonders auf dem Land: Wer dort die Fahrprüfung im Alter von 18 oder 19 Jahren besteht, macht sich unabhängig vom (oft nicht existenten) Nahverkehr sowie vom elterlichen Taxidienst. Der muss auch nicht rot anlaufen vor Scham, wenn die eigene Peer-Group auf dem Parkplatz vor McDonald's ihre Motorisierungen vergleicht wie kurz zuvor noch die Panini-Sticker auf dem Grundschulpausenhof. Der gehört nun vollberechtigt zur deutschen Straßenverkehrsordnung dazu, und nirgends ist Deutschland deutscher als dort, wo es heißt: "Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Selbst Immanuel Kant hätte das nicht schöner formulieren können.

Umso mehr muss es Deutschland beunruhigen, dass, wie jüngst bekannt wurde, immer mehr Prüflinge durch die Fahrprüfung rasseln. Fast jeder Zweite scheiterte 2024 an der theoretischen, mehr als jeder Dritte an der praktischen Fahrprüfung.

Sind die Prüflinge heute schlapper oder die Prüfer härter als früher? Oder ist womöglich der Straßenverkehr so rau und unbarmherzig geworden, dass immer weniger angehende Autofahrer seinen Regeln genügen können? Umso wichtiger wäre da die Fahrprüfung. Doch eine Prüfung, die von keinem mehr bestanden wird, verliert die gesellschaftliche Akzeptanz und damit den Sinn. Und das wäre schade. Schließlich geht es konkret nicht nur um die leidige Voraussetzung zur Führung eines (klimapolitisch hochproblematischen) Kraftfahrzeugs

Denn eine Fahrprüfung ist auch eine Lebensprüfung.

Und das nicht obwohl, sondern weil so viele Fahranfänger wohl lieber viermal nackt über einen wilden Bullen springen würden, als ein mittleres Vermögen dafür auszugeben, über Wochen mit einem zum Fahrlehrer umgeschulten Bundeswehr-Feldwebel in ein Auto gesperrt, gegängelt, gedemütigt und – vielleicht – zur Prüfung zugelassen zu werden. Denn das vergisst man leicht: Vor der Prüfung kommt der Unterricht, der gehört zum Ritual dazu. Und der Unterricht ist eine größere Tortur, als eine Autobahnfahrt mit Prüfer auf der Rückbank je sein könnte.

Die fahrende Erniedrigungsmühle

Als Fahranfänger fährt man, weil der Fahrlehrer einen anbrüllt, dass man fahren soll. Man versucht, alles richtig zu machen, und macht genau deshalb alles falsch. Bis irgendwann der Moment kommt, ab dem einem alles egal ist. Man wünscht den beifahrenden Feldwebel gedanklich in eine Wehrsportübung nach Timbuktu und fährt plötzlich nicht mehr wegen, sondern trotz ihm. Man verinnerlicht mit jeder Überlandfahrt nicht nur die Regeln der Straßenverkehrsordnung, sondern gewinnt innerlich Distanz zu ihren Wächtern und fragt sich selbst: Was für ein Fahrer will ich sein? Der Drängler und Schimpfer, für den jede Unzulänglichkeit der anderen bestraft gehört? Oder der Fahrer, der nur fährt, weil er muss und mit allen mitfühlt, denen es genauso geht. Denn das bedeutet Fahrtüchtigkeit wirklich. Der Führerschein ist nur die Beglaubigung der erlangten inneren Reife vor der Welt. Und die Möglichkeit des Durchfallens erhöht den Status derer, die der Erniedrigungsmühle bereits zuvor entkommen sind.

Letztlich befindet nicht der Fahrprüfer, sondern man selbst darüber, wann der befreiende Moment der Wurschtigkeit gekommen ist. In der Prüfung will der Prüfer nur einen Haken hinter Rückwärts-Einparken und Am-Stoppschild-Anhalten setzen und dann möglichst zeitig Mittag machen. Viel wichtiger als er ist der Feldwebel, der bei der Prüfung mit im Auto sitzt. Meiner brachte mich in der letzten Stunde vor der Prüfung noch mal so richtig auf die Palme. Gott, was haben wir geschrien! Als dann der Prüfer zustieg, bemerkte ich das unscheinbare Männchen kaum. So groß war mein Wunsch, mich zu rächen und regelkonform wie selbstbestimmt zu fahren. Irgendwann saß das Männchen still auf der Rückbank und wollte nur noch raus. Zum Mittagessen. Dem habe ich es gegeben: Noch mal um den Block und dann Anfahren am Berg. Mit Handbremse! Nimm das Führerschein-Deutschland!

Was denkt ihr darüber? Werden wir ein deutsches Kulturgut verlieren? Soll etwas dagegen getan werden?
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Polizei behauptet zu schnell gefahren zu sein?

Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen hatte ich eine sehr merkwürdige Begegnung mit der Polizei und bin jetzt verunsichert, was auf mich zukommen könnte.

Ich bin mit meinem Mini Cooper JCW ganz normal gefahren – ca. 2 Minuten bis nach Hause. Als ich schon vor meinem Haus ausgestiegen war, hielten plötzlich zwei Polizisten an und fragten direkt: „Wer ist gerade gefahren?“ Ich war total überrascht. Auf meine Rückfrage, was los sei, meinten sie, ich sei zu schnell gefahren – basierend nur auf dem Klang meines Autos. Sie hätten an einer anderen Ampel gestanden und hätten mich „gehört“, seien mir angeblich hinterhergefahren, aber ich habe davon gar nichts bemerkt.

Ich sagte sofort, dass ich nicht zu schnell gefahren bin. Darauf meinte einer der Polizisten nur: „Das kannst du auch noch 20-mal sagen.“ Es gab weder eine Messung noch Videoaufnahmen oder ähnliches – nur deren subjektive Einschätzung. Ich habe niemanden im Rückspiegel gesehen und bin auch nicht Auffällig gefahren.

Vor etwa einem Monat hatte ich leider schon einen zweiten A-Verstoß (Handy am Steuer – 1 Punkt + Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung), und jetzt habe ich große Angst, dass dieser neue Vorfall als dritter A-Verstoß gewertet werden könnte – was ja den Führerschein gefährden würde. Aber kann sowas überhaupt durchgehen, wenn es keinerlei Beweise gibt?

Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation oder weiß, wie das rechtlich aussieht?

Ich bin wirklich über jeden hilfreichen Rat dankbar.

Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein

Kann ich die zweite Theorieprüfung ohne vorhandenen Prüfungszettel von der ersten Prüfung machen?

Ich habe ein kleines Problem und zwar geht es um meine zweite Theorieprüfung vom Führerschein der Klasse B. Die ist nächsten Montag am 12.05.2025, aber ich habe den Prüfungszettel von der ersten Theorieprüfung nicht mehr. Die meinten man soll diesen Zettel bei der nächsten Theorieprüfung von der Fahrschule unterschrieben mitbringen und vorzeigen. Ich habe den Zettel per Post an meine Fahrschule verschickt, aber die meinten, dass er nie dort angekommen ist. Mein Fahrlehrer meinte, dass es alles digital auf einer Website hinterlegt und einsehbar ist. Die Website heißt TÜV Rheinland-Pfalz StartDrive Portal. Aber dort steht, dass es ein technisches Problem gibt und man diesen Zettel nicht ansehen kann. Was soll ich jetzt machen? Ich kann ja nicht einfach so am Montag dort beim TÜV auftauchen und sagen, dass ich den Zettel nicht mehr habe und es in diesem Portal auch nicht laden will. Meinen Führerschein habe ich am 14.05.2024 beantragt und meine Theoriestunden habe ich Ende Mai Anfang Juni gemacht. Ich will meinen Führerschein nicht neu beantragen und vorallem nicht nochmal die Theoriestunden machen, die über 500 Euro kosten. Soll ich denen am Montag das dann trotzdem so sagen und hoffen, dass ich trotzdem die Theorieprüfung machen kann? Was meint ihr? Ich brauche dringend eure Hilfe!!!

Führerschein, Fahrschule, Führerscheinprüfung, Theorieprüfung, Führerscheinklasse B

Blitzt ein Ampelblitzer auch bei Gelb?

Hello allerseits,

ich war heute mit dem Auto unterwegs.

Ich muss noch dazu sagen, dass es ein Ampelblitzer mit 2 Induktionsschleifen war. Das war so eine „Blitzerkiste“ nenne ich es jetzt einfach mal. Die war allerdings ohne Rotfilter.

Als ich über die Ampel gefahren bin, ist diese von grün auf gelb umgesprungen. Ich habe das nur aus dem Augenwinkel gesehen. Ich habe es gesehen, als ich zufällig in den Innenspiegel geschaut habe. Allerdings war ich

Ich weiß, wahrscheinlich bräuchte ich mir keine Sorgen zu machen. Weil ein anderer Autofahrer ist noch mitgezogen. Aber man muss ja immer damit rechnen, dass sich andere Autofahrer doof verhalten.

Ich habe diese Kiste einmal sogar noch angeschaut. Da habe ich mir noch so gedacht: „ oh bitte hoffentlich nicht.“. Ich konnte da jetzt nicht sehen, dass sie mich erwischt hat.

Das war original dieser Blitzer.

Meine Ängste diesbezüglich sind jetzt folgende:

  1. Ich bin über die erste Induktionsschleife rübergefahren, wo die Ampel noch gelb war. Aber bei der 2. Induktionsschleife war die Ampel sicherlich schon rot.
  2. Ich habe jetzt Angst, dass ich den Ärger bekomme, weil der andere Autofahrer, der hinter mir war, ist ja mitgezogen. Er hat mir auch ziemlich dicht auf der Stoßstange gehangen. Dummerweise habe ich mir das Kennzeichen nicht gemerkt. Ich weiß nur, dass es ein weißer VW Up war. Habe natürlich auch keine Dashcam drin gehabt. Wie denn? Es war ein Leihwagen.
  3. Achso und ich bin noch in der Probezeit. Heißt natürlich extra Ticket für ein Aufbauseminar, was ich innerhalb von 8 Wochen absolvieren müsste.

Kennt sich vielleicht jemand mit solch speziellen Situationen aus? Ich danke euch im Voraus.

Samba22

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Wiedererteilung mit neuer Probezeit?

Guten Tag zusammen,

Ich habe schon al eine Frage bezüglich einer Wiedererteilung gestellet allerdings sind neu Fragen auf gekommen. Kurz zum alten Thema.

Mit wurde der Führerschein vor über 15 Jahren entzogen wegen Trunkenheit musste eine Aufbausiminar machen weil ich unter 1,6 lage habe denn Führerschein dann nach 12 Monaten wieder bekommen und ca 6 Monate später hatte ich 1 Geschwindigkeitsvergehen über 21kmh. Dann wurde direkt eine MPU angehordnet dieses habe ich ausgessen. Un Letzt jahr waren die 15 Jahre Tilgunsfrist rum und konnte die Wiedererteilung der Fahrlaubnis ohne Problem stellen und es wurde auch genehmigt ich habe jetzt seit november 2024 wieder einen Führerschein. Aber jetzt zur meiner Eigendlichen frage.

Wie werde ich als Wiedererteile behandelt sprich bei A und B Verstößen wie ein Person die eine Ersterteilung des Führerscheins hat mit denn 3 Phasen (Aufbauseminar / Verwarnung / Entzug)

Oder gelten andere Regeln?

Bei der letzten Frage sagen alle man bekommt direkt eine MPU beim 1a oder 2b Verstößen.

Und die Restprobezeit läuft weiter.

Wenn man aber jetzt mal etwas im Interent Recherchiert kommt man auf folgende aussage:

Nach einer Wiedererteilung beginnt eine neue Probezeit (§ 2a StVG). Du stehst also wieder unter „Beobachtung“. Trotzdem gelten die normalen Regeln:

  • Erst bei einem A-Verstoß (z. B. über 21 km/h, Rotlicht, Handy, Drogen) oder
  • zwei B-Verstößen (z. B. Parken auf Autobahn, abgefahrene Reifen)

wird die Führerscheinstelle aktiv: Sie kann ein Aufbauseminar anordnen und die Probezeit auf 4 Jahre verlängern.

Es ist alles etwas verwirrend daher hoffe ich das jemand die Richtige antwort kennt

Danke für die Hilfe

Verkehr, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Blitzer, Fahrerlaubnis, Probezeit, Straßenverkehr, Führerscheinstelle

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