Darf ich dieses Fahrzeug dann fahren?

2 Antworten

Du machst ja bei BF17 eigentlich eine normale Fahrerlaubnisklasse B. Nur halt mit der Sonderregelung, dass du fahren darfst, obwohl du das Mindestalter eigentlich noch nicht erfüllst, und dafür halt eine eingetragene Begleitperson bei dir sein muss. Das steht auch in der BF17-Bescheinigung so drin: Klasse B nur mit Begleitperson.

Aber: Mit Fahrerlaubnisklasse B kommt man halt auch die Fahrerlaubnisklassen L und AM dazu. Und für die hast du kein begleitetes Fahren, weil du das Mindestalter für diese Fahrerlaubnisklassen längst erfüllst. Sprich, du kannst ganz normal Klasse L und AM fahren.

Die einzige Einschränkung ist, dass die BF17-Bescheinigung im Ausland nicht anerkannt wird (nur in Österreich). Sprich, wenn du mit dem Mofa oder dem Mofaauto ins Ausland fahren wolltest, müsstest du dir für die Zeit bis zum 18. Geburtstag, wenn du den Kartenführerschein Klasse B abholen kannst, noch extra einen Kartenführerschein der Klasse AM ausstellen lassen.

Wenn du in einen Jahr den B führerschein Spendiert bekommst würde ich davon abraten deine Eltern mit 2500-3000Euro AM Kosten zu belasten,

falls du glaubst das der AM wie google sagt nur 500-1300 Euro kostet dann irrst du dich , das sind die reinen Anmeldegebühren für die Fahrschule, der Führerscheinstelle und der Praktischen Prüfung hinzu kommt noch 300 Euro Motorradkleidung denn ohne gibts keine Prüfung bzw einen Sofortigen abbruch,erste hilfe ,sehtest ,passbilder sowie jede Doppelstunde 110 euro , im schnitt kannst du mit 10-20 Doppelstunden rechnen wenn du im Verkehr überleben magst und nicht durch jede Praktische Prüfung Rasseln willst bis du einen Prüfer erwischst der dir beim Fahren garnicht zuschaut.

By the way wenn du den AM machst und deine Eltern das loch in der Kasse bemerken kann es sich auch automatisch erledigen mit dem B ;-)