Darf ich dieses Fahrzeug dann fahren?

1 Antwort

Du machst ja bei BF17 eigentlich eine normale Fahrerlaubnisklasse B. Nur halt mit der Sonderregelung, dass du fahren darfst, obwohl du das Mindestalter eigentlich noch nicht erfüllst, und dafür halt eine eingetragene Begleitperson bei dir sein muss. Das steht auch in der BF17-Bescheinigung so drin: Klasse B nur mit Begleitperson.

Aber: Mit Fahrerlaubnisklasse B kommt man halt auch die Fahrerlaubnisklassen L und AM dazu. Und für die hast du kein begleitetes Fahren, weil du das Mindestalter für diese Fahrerlaubnisklassen längst erfüllst. Sprich, du kannst ganz normal Klasse L und AM fahren.

Die einzige Einschränkung ist, dass die BF17-Bescheinigung im Ausland nicht anerkannt wird (nur in Österreich). Sprich, wenn du mit dem Mofa oder dem Mofaauto ins Ausland fahren wolltest, müsstest du dir für die Zeit bis zum 18. Geburtstag, wenn du den Kartenführerschein Klasse B abholen kannst, noch extra einen Kartenführerschein der Klasse AM ausstellen lassen.