Umschreibung US-Führerschein nach B17 – zu früh ausgestellt?
Hallo zusammen,
ich habe während meines Auslandsjahres in Idaho (USA) mit 16 Jahren einen vollwertigen Führerschein gemacht.
Dieser wurde 36 Tage vor meinem 17. Geburtstag ausgestellt.
Jetzt, zurück in Deutschland, möchte ich ihn in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B17 umschreiben lassen. Die Führerscheinstelle lehnt das jedoch ab mit der Begründung, dass der Führerschein 6 Tage „zu früh“ ausgestellt worden sei – mit Verweis auf die deutsche Regelung, wonach die praktische Prüfung frühestens 30 Tage vor dem 17. Geburtstag erlaubt ist.
Meine Fragen:
- Gilt diese 30-Tage-Regel tatsächlich auch bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis, obwohl diese im Ausstellerstaat regulär und rechtmäßig erworben wurde?
- Gibt es eine rechtliche Grundlage in der FeV oder einem anderen Gesetz, die eine Umschreibung bei früherem Ausstellungsdatum ausschließt?
Ich bin für jede fundierte Antwort – idealerweise mit Quellenangabe – sehr dankbar. Mein Ziel ist es, herauszufinden, ob diese Ablehnung rechtlich haltbar ist oder ob es sich um eine Auslegungssache der Behörde handelt.
Danke im Voraus!
1 Antwort
Ich finde ehrlich gesagt so eine Vorschrift auch nicht, andererseits auch keine, dass man Umschreibung und Begleitetes Fahren miteinander kombinieren kann, obwohl wir in Berlin das so machen.
Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:
- Du stellst den Antrag, der wird versagt, dann aber mit Begründung und Nennung der entsprechenden Rechtsgrundlagen, wogegen du dann rechtlich vorgehen kannst, oder
- Du fliegst noch einmal nach Idaho, holst dir einen neuen und schreibst ihn hier um. Dafür brauchst du aber auch den bisherigen, damit die Behörde sieht, dass es sich nicht um einen Ferienführerschein handelt.