Führerschein – die neusten Beiträge

Polizei behauptet zu schnell gefahren zu sein?

Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen hatte ich eine sehr merkwürdige Begegnung mit der Polizei und bin jetzt verunsichert, was auf mich zukommen könnte.

Ich bin mit meinem Mini Cooper JCW ganz normal gefahren – ca. 2 Minuten bis nach Hause. Als ich schon vor meinem Haus ausgestiegen war, hielten plötzlich zwei Polizisten an und fragten direkt: „Wer ist gerade gefahren?“ Ich war total überrascht. Auf meine Rückfrage, was los sei, meinten sie, ich sei zu schnell gefahren – basierend nur auf dem Klang meines Autos. Sie hätten an einer anderen Ampel gestanden und hätten mich „gehört“, seien mir angeblich hinterhergefahren, aber ich habe davon gar nichts bemerkt.

Ich sagte sofort, dass ich nicht zu schnell gefahren bin. Darauf meinte einer der Polizisten nur: „Das kannst du auch noch 20-mal sagen.“ Es gab weder eine Messung noch Videoaufnahmen oder ähnliches – nur deren subjektive Einschätzung. Ich habe niemanden im Rückspiegel gesehen und bin auch nicht Auffällig gefahren.

Vor etwa einem Monat hatte ich leider schon einen zweiten A-Verstoß (Handy am Steuer – 1 Punkt + Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung), und jetzt habe ich große Angst, dass dieser neue Vorfall als dritter A-Verstoß gewertet werden könnte – was ja den Führerschein gefährden würde. Aber kann sowas überhaupt durchgehen, wenn es keinerlei Beweise gibt?

Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation oder weiß, wie das rechtlich aussieht?

Ich bin wirklich über jeden hilfreichen Rat dankbar.

Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein

Kann ich die zweite Theorieprüfung ohne vorhandenen Prüfungszettel von der ersten Prüfung machen?

Ich habe ein kleines Problem und zwar geht es um meine zweite Theorieprüfung vom Führerschein der Klasse B. Die ist nächsten Montag am 12.05.2025, aber ich habe den Prüfungszettel von der ersten Theorieprüfung nicht mehr. Die meinten man soll diesen Zettel bei der nächsten Theorieprüfung von der Fahrschule unterschrieben mitbringen und vorzeigen. Ich habe den Zettel per Post an meine Fahrschule verschickt, aber die meinten, dass er nie dort angekommen ist. Mein Fahrlehrer meinte, dass es alles digital auf einer Website hinterlegt und einsehbar ist. Die Website heißt TÜV Rheinland-Pfalz StartDrive Portal. Aber dort steht, dass es ein technisches Problem gibt und man diesen Zettel nicht ansehen kann. Was soll ich jetzt machen? Ich kann ja nicht einfach so am Montag dort beim TÜV auftauchen und sagen, dass ich den Zettel nicht mehr habe und es in diesem Portal auch nicht laden will. Meinen Führerschein habe ich am 14.05.2024 beantragt und meine Theoriestunden habe ich Ende Mai Anfang Juni gemacht. Ich will meinen Führerschein nicht neu beantragen und vorallem nicht nochmal die Theoriestunden machen, die über 500 Euro kosten. Soll ich denen am Montag das dann trotzdem so sagen und hoffen, dass ich trotzdem die Theorieprüfung machen kann? Was meint ihr? Ich brauche dringend eure Hilfe!!!

Führerschein, Fahrschule, Führerscheinprüfung, Theorieprüfung, Führerscheinklasse B

Blitzt ein Ampelblitzer auch bei Gelb?

Hello allerseits,

ich war heute mit dem Auto unterwegs.

Ich muss noch dazu sagen, dass es ein Ampelblitzer mit 2 Induktionsschleifen war. Das war so eine „Blitzerkiste“ nenne ich es jetzt einfach mal. Die war allerdings ohne Rotfilter.

Als ich über die Ampel gefahren bin, ist diese von grün auf gelb umgesprungen. Ich habe das nur aus dem Augenwinkel gesehen. Ich habe es gesehen, als ich zufällig in den Innenspiegel geschaut habe. Allerdings war ich

Ich weiß, wahrscheinlich bräuchte ich mir keine Sorgen zu machen. Weil ein anderer Autofahrer ist noch mitgezogen. Aber man muss ja immer damit rechnen, dass sich andere Autofahrer doof verhalten.

Ich habe diese Kiste einmal sogar noch angeschaut. Da habe ich mir noch so gedacht: „ oh bitte hoffentlich nicht.“. Ich konnte da jetzt nicht sehen, dass sie mich erwischt hat.

Das war original dieser Blitzer.

Meine Ängste diesbezüglich sind jetzt folgende:

  1. Ich bin über die erste Induktionsschleife rübergefahren, wo die Ampel noch gelb war. Aber bei der 2. Induktionsschleife war die Ampel sicherlich schon rot.
  2. Ich habe jetzt Angst, dass ich den Ärger bekomme, weil der andere Autofahrer, der hinter mir war, ist ja mitgezogen. Er hat mir auch ziemlich dicht auf der Stoßstange gehangen. Dummerweise habe ich mir das Kennzeichen nicht gemerkt. Ich weiß nur, dass es ein weißer VW Up war. Habe natürlich auch keine Dashcam drin gehabt. Wie denn? Es war ein Leihwagen.
  3. Achso und ich bin noch in der Probezeit. Heißt natürlich extra Ticket für ein Aufbauseminar, was ich innerhalb von 8 Wochen absolvieren müsste.

Kennt sich vielleicht jemand mit solch speziellen Situationen aus? Ich danke euch im Voraus.

Samba22

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Auto, Verkehr, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Ampel, Blitzer, Probezeit, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Ampelblitzer

Wiedererteilung mit neuer Probezeit?

Guten Tag zusammen,

Ich habe schon al eine Frage bezüglich einer Wiedererteilung gestellet allerdings sind neu Fragen auf gekommen. Kurz zum alten Thema.

Mit wurde der Führerschein vor über 15 Jahren entzogen wegen Trunkenheit musste eine Aufbausiminar machen weil ich unter 1,6 lage habe denn Führerschein dann nach 12 Monaten wieder bekommen und ca 6 Monate später hatte ich 1 Geschwindigkeitsvergehen über 21kmh. Dann wurde direkt eine MPU angehordnet dieses habe ich ausgessen. Un Letzt jahr waren die 15 Jahre Tilgunsfrist rum und konnte die Wiedererteilung der Fahrlaubnis ohne Problem stellen und es wurde auch genehmigt ich habe jetzt seit november 2024 wieder einen Führerschein. Aber jetzt zur meiner Eigendlichen frage.

Wie werde ich als Wiedererteile behandelt sprich bei A und B Verstößen wie ein Person die eine Ersterteilung des Führerscheins hat mit denn 3 Phasen (Aufbauseminar / Verwarnung / Entzug)

Oder gelten andere Regeln?

Bei der letzten Frage sagen alle man bekommt direkt eine MPU beim 1a oder 2b Verstößen.

Und die Restprobezeit läuft weiter.

Wenn man aber jetzt mal etwas im Interent Recherchiert kommt man auf folgende aussage:

Nach einer Wiedererteilung beginnt eine neue Probezeit (§ 2a StVG). Du stehst also wieder unter „Beobachtung“. Trotzdem gelten die normalen Regeln:

  • Erst bei einem A-Verstoß (z. B. über 21 km/h, Rotlicht, Handy, Drogen) oder
  • zwei B-Verstößen (z. B. Parken auf Autobahn, abgefahrene Reifen)

wird die Führerscheinstelle aktiv: Sie kann ein Aufbauseminar anordnen und die Probezeit auf 4 Jahre verlängern.

Es ist alles etwas verwirrend daher hoffe ich das jemand die Richtige antwort kennt

Danke für die Hilfe

Verkehr, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Blitzer, Fahrerlaubnis, Probezeit, Straßenverkehr, Führerscheinstelle

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