Fahren ohne Fahrerlaubnis?

4 Antworten

Hi, nein das ist nicht sicher, aber wahrscheinlich.

Du musst zudem damit rechnen, dass Dich die Fahrerlaubnisbehörde keine Prüfung machen lässt, bis das Strafverfahren durch ist.

Eine Sperrfrist würde vom Gericht angeordnet werden. Bei jugendlichen Ersttätern kann das Verfahren vom Staatsanwalt gegen Auflagen eingestellt werden, ohne dass es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Auch wenn eine erfolgen würde, müsste sie nicht zwangsläufig in einer Sperrfrist resultieren.

Du wirst dennoch längere Zeit Zwngspause haben, denn sobald die Fahrerlaubnisbehörde die Mitteilung über das laufende Verfahren erhält, zieht sie den Prüfauftrag zurück und wird erst nach vollständigem Abschluss des Verfahrens (inkl evtl erteilter Auflagen wie Sozialstunden) einen neuen erteilen. Das kann sich durchaus bis nächstes Jahr hinziehen.

Hallo,

bei Fahren ohne Fahrerlaubnis droht dir tatsächlich ziemlich sicher eine Sperrfrist nach § 69a StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__69a.html), d. h. das Gericht kann festlegen, ab wann du überhaupt erst eine Fahrerlaubnis machen darfst. Das kommt bei solchen Fällen ziemlich häufig vor, auch wenn es „nur“ ein 50er-Roller war.

Solange das Verfahren läuft, kannst du meistens trotzdem erstmal weiter zur Fahrschule gehen und die Theorie machen, aber die Führerscheinstelle wird am Ende prüfen, ob du überhaupt zur Prüfung zugelassen wirst. Mit einer Sperre darfst du den Führerschein dann erst nach Ablauf dieser Frist machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ich bin kurz davor die theoretische Prüfung zu machen bzw. werde bald für diese Prüfung von meinem Fahrlehrer angemeldet

Nein, bist du nicht. Der Prüfauftrag wurde vorläufig storniert.

ist es sicher das ich eine Sperre bekomme?

Nein, aber wenn, dann ist auch dein Antrag hinfällig. Die Behörde würde ihn dann versagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig