Hallo,
eine Sperrfristverkürzung ist grundsätzlich möglich, aber sie wird immer vom Gericht entschieden, nicht von einem Anbieter.
Damit eine Verkürzung in Betracht kommt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: zum Beispiel ehrliche Reue, positive Verhaltensänderung, ggf. Nachweise über Abstinenz oder Beratungsgespräche. Wichtig ist auch, dass der Antrag gut begründet wird - idealerweise mit Unterstützung eines Anwalts.
Im Internet findest du viele seriöse Quellen und Gerichtsurteile zu dem Thema. Es lohnt sich, sich da gründlich einzulesen, um zu verstehen, wann und wie eine Verkürzung realistisch ist.
Fazit: Ja, eine Verkürzung ist möglich, aber es braucht gute Vorbereitung und die richtigen Nachweise.