Hallo,

eine Sperrfristverkürzung ist grundsätzlich möglich, aber sie wird immer vom Gericht entschieden, nicht von einem Anbieter.

Damit eine Verkürzung in Betracht kommt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: zum Beispiel ehrliche Reue, positive Verhaltensänderung, ggf. Nachweise über Abstinenz oder Beratungsgespräche. Wichtig ist auch, dass der Antrag gut begründet wird - idealerweise mit Unterstützung eines Anwalts.

Im Internet findest du viele seriöse Quellen und Gerichtsurteile zu dem Thema. Es lohnt sich, sich da gründlich einzulesen, um zu verstehen, wann und wie eine Verkürzung realistisch ist.

Fazit: Ja, eine Verkürzung ist möglich, aber es braucht gute Vorbereitung und die richtigen Nachweise.

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Probezeit und 2 A-Verstöße kann der Anwalt im Nachhinein noch was machen?

Ich versuche mich mal kurz zu fassen und alles mit reinzuschreiben.

im Jahr 2021 wurde ich im abstand von 6 Monaten 2 mal kontrolliert. Ich war zweimal positiv auf Cannabis jedoch konnte man bei mir laut der Akte keine Ausfallerscheinungen nachweisen. Daraufhin wurde mir beim ersten Mal der Führerschein entzogen für einen Monat + Geldstrafe und das selbe Spiel dann beim zweiten Mal auch jedoch dort mit der endgültigen Entziehung

Schriftlich wurde ich nie über die Probezeitverlängerung informiert und dazu wurde auch nie ein aufbauseminar angeordnet (war in der Probezeit).
Für mich war das damals schon komisch da ich über nichts informiert wurde und man normal nach dem zweiten vergehen eine "Warnung" bekommt wo einem zeigt bis hier her und nicht weiter (kenne ich so von Menschen in meinem Umfeld) und beim ersten Mal halt das aufbauseminar was bis heute nicht gefordert wird.

Auf Rat meines Anwalt habe ich damals den Führerschein abgegeben und somit auf die Fahrerlaubnis verzichtet.

meine Frage ist jetzt, kann ich gerichtlich dagegen vorgehen da bei mir die Schritte nicht richtig befolgt wurden und man das ja auch in der Akte der Führerscheinstelle sehen kann.

Im schreiben der Führerscheinstelle bezüglich der mpu stützen sie sich darauf das zwei Vergehen ausreichend sind um eine mpu anzuordnen was aber selbst laut Bußgeldkatalog so nicht vorgesehen ist.

ich danke euch schon einmal für die Antworten

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Hallo :),

ja, in deinem Fall ist die MPU leider rechtlich korrekt - und im Nachhinein kann man da kaum noch etwas machen.

Zwei Fahrten unter Cannabiseinfluss reichen laut § 14 FeV aus, um deine Fahreignung anzuzweifeln, auch ohne Ausfallerscheinungen. Die Führerscheinstelle darf deshalb eine MPU anordnen. Dass kein Aufbauseminar angeordnet wurde, ist ein Fehler in Bezug auf die Probezeit, ändert aber nichts an der MPU-Pflicht.

Da du damals freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet hast, ist ein gerichtliches Vorgehen im Nachhinein kaum noch erfolgversprechend. Ein Anwalt kann das prüfen, aber realistisch gesehen wirst du die MPU machen müssen, wenn du den Führerschein zurück willst.

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In der Probezeit gilt Null-Toleranz. Auch wenn nur Abbauprodukte (THC-COOH) im Blut sind und kein aktives THC, kann das als A-Verstoß gewertet werden.

THC-COOH ist fettlöslich und lagert sich im Körper ein – deshalb kann es je nach Konsumverhalten 3 bis über 30 Tage nachweisbar bleiben:

  • bei einmaligem Konsum meist 2–5 Tage
  • bei regelmäßigem Konsum 1–3 Wochen
  • bei täglichem Konsum oft deutlich länger

Fährst du in dieser Zeit Auto, drohen Probezeitverlängerung, Aufbauseminar – und bei weiteren Auffälligkeiten auch eine MPU.

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Hey 🙂

das, was du beschreibst, passiert tatsächlich vielen – und es ist vollkommen normal, dass man nach dem MPU-Gespräch erstmal total verunsichert ist.

Die meisten Gutachter geben am Ende keine direkte Einschätzung, ob es „gut war“ oder ob man „bestanden hat“. Viele sind sogar extra neutral und sachlich, um keine falschen Erwartungen zu wecken – selbst wenn sie innerlich schon eine Entscheidung getroffen haben.

Dass du ehrlich warst, reflektiert, abstinent und strukturiert – das sind genau die Punkte, auf die es ankommt.

Und dass du unsicher warst, heißt nicht, dass du es schlecht gemacht hast. Viele unterschätzen sich im Nachhinein, weil die Situation so belastend ist.

Das Wichtigste: Du hast nicht beschönigt und warst authentisch – das kommt bei seriösen Gutachtern oft besser an als auswendig gelernte Antworten.

Jetzt heißt es leider: Geduld haben.

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Hey 🙂

erstmal Respekt, dass du das offen ansprichst – Rückfälle gehören bei vielen dazu, und es ist gut, dass du ehrlich damit umgehst.

Zu deiner Frage:

Ein Urintest zeigt an, ob du konsumiert hast, aber nicht exakt, wann.

Vor allem bei THC ist das tricky, weil:

  • THC-COOH (Abbauprodukt) im Urin sehr lange nachweisbar ist – teils mehrere Tage bis Wochen
  • man nicht unterscheiden kann, ob der Konsum gestern oder heute war

Wenn du gestern und heute konsumiert hast, wird der Test am Montag (also zwei Tage später) sehr wahrscheinlich noch positiv sein – besonders, wenn du regelmäßig konsumiert hast oder dein Stoffwechsel eher langsam ist.

Einmaliger Konsum kann bei schlanken Menschen nach 2–3 Tagen aus dem Urin sein – aber bei mehrfacher Nutzung wie in deinem Fall ist das eher unwahrscheinlich.

Also: Ja, man wird am Montag im Urin noch sehen, dass du kürzlich gekifft hast – aber nicht, dass es genau heute war.

Wenn du willst, kann ich dir auch erklären, wie du künftig mit solchen Rückfällen in der MPU oder Klinik besser umgehen kannst. Du bist auf dem richtigen Weg 😊

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Hey 🙂

Wenn dir schon eine MPU empfohlen wurde, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Führerscheinstelle sie jetzt verbindlich anordnet – wegen wiederholtem Regelverstoß (Eignungszweifel).

Falls das passiert: Keine Panik – bei einer MPU wegen Verkehrsauffälligkeit geht es nur um dein Verhalten, nicht um Drogen oder Alkohol.

Falls du Fragen zur MPU hast, sag gern Bescheid 🙂

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Hey 🙂

auch wenn der neue Grenzwert für THC bei 3,5 ng/ml liegt – für dich gilt der nicht, weil du unter 21 bist.

In deinem Alter gilt: null Toleranzjede messbare THC-Menge im Blut kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Da du mit dem E-Roller unterwegs warst (der zählt als Kraftfahrzeug) und noch THC im Blut hattest, kann das richtig Ärger geben. Wenn zusätzlich noch Hinweise auf regelmäßigen Konsum auftauchen, ist eine MPU sehr wahrscheinlich.

Was du tun solltest:

  • Warte den Bescheid ab, aber bereite dich innerlich schon mal auf eine MPU vor – das spart Zeit
  • Und: Nicht verharmlosen oder spontan Aussagen machen, falls du noch was schriftlich abgeben musst

Wenn du willst, kann ich dir sagen, worauf’s bei der MPU dann wirklich ankommt 😊

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Hey 🙂

Zu deiner Frage: Du musst nur einmal am Aufbauseminar (ASF-Kurs) teilnehmen, auch wenn du in der Probezeit zwei sogenannte A-Verstöße begangen hast.

Was aber wichtig ist:

  • Der erste Verstoß (über 21 km/h zu schnell) hat die ASF-Pflicht + Probezeitverlängerung auf 4 Jahre ausgelöst.
  • Der zweite Verstoß (ebenfalls über 21 km/h) wird als „zweiter A-Verstoß“ gewertet, auch wenn der ASF-Kurs schon läuft.

Das bedeutet:

  • Du bekommst nach dem zweiten Verstoß eine schriftliche Verwarnung von der Behörde
  • Und oft auch die Ankündigung, dass beim nächsten Verstoß (dritter A-Verstoß) die Fahrerlaubnis entzogen wird

Also: Ein Kurs reicht – aber jetzt heißt es wirklich aufpassen.

Der nächste größere Fehler kann leider richtig Konsequenzen haben 😕

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Hey du 😊

erstmal danke, dass du so offen schreibst – und vor allem, dass du einsiehst, dass es ein Fehler war. Das zeigt, dass du’s ernst meinst und daraus lernen willst. Ehrlich: Das passiert wirklich vielen – gerade in der Probezeit, wenn man unsicher ist, was jetzt auf einen zukommt.

Also: Wenn du in der 30er-Zone mit ca. 47 km/h geblitzt wurdest, wird normalerweise eine Toleranz von 3 km/h abgezogen. Damit liegst du bei 44 km/h – also 14 km/h zu schnell.

Das bedeutet:

  • 50 € Verwarnungsgeld
  • Kein Punkt
  • Keine Probezeitverlängerung, kein Aufbauseminar, keine weiteren Folgen 🙂

Du bist also nochmal mit einem blauen Auge davongekommen – und wie du schon selbst sagst: Jetzt weißt du’s besser.  :)

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Hey :),

die Haarlänge muss tatsächlich zu 100 % passen, wenn du einen bestimmten Zeitraum nachweisen willst.

Für einen sechsmonatigen Abstinenznachweis brauchst du auch mindestens 6 cm Kopfhaar – gemessen wird direkt ab der Kopfhaut. Mit 5,5 cm kannst du also nur etwa 5,5 Monate belegen, und das reicht den meisten Begutachtungsstellen nicht aus, wenn explizit 6 Monate gefordert sind.

Die Labore schneiden das Haar meist exakt auf die geforderte Länge, sodass da auch kein Spielraum bleibt.

Im Zweifel würde ich lieber noch ein paar Wochen warten, bis du die volle Länge erreicht hast.

Alles Gute für die Vorbereitung.

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