Die MPU verjährt nicht direkt, sondern die Einträge in Ihrer Fahrerlaubnisakte werden nach bestimmten Fristen gelöscht. Bleiben Sie 5 Jahre ohne neue Verstöße, beginnt eine Tilgungsfrist von 10 Jahren. Nach insgesamt 15 Jahren ist der alte Eintrag verschwunden, und die Behörde darf keine MPU mehr verlangen. Vor Ablauf dieser Frist führt kein Weg an einer MPU vorbei - eine rechtliche Umgehung gibt es nicht. Führerschein zurück also nur durch bestandene MPU oder nach 15 Jahren Aktenlöschung.

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Die Verzögerung bei der Führerscheinstelle ist leider nicht ungewöhnlich, aber Sie sollten schriftlich mit Fristsetzung eine Entscheidung einfordern und notfalls eine Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) prüfen. Um Ihre Abstinenz nicht zu gefährden, klären Sie mit Ihrer MPU-Beratungsstelle eine Übergangslösung

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Kreatin-Supplemente haben keinen Einfluss auf eine Haaranalyse, da dort ausschließlich langfristige Rückstände von Drogen oder Alkoholabbauprodukten nachgewiesen werden. Die Hinweise im Internet beziehen sich auf Urinproben, bei denen ein stark verdünnter Urin durch Kreatinwerte auffallen kann. Beim MPU-Gespräch wird meist nur Blut zur allgemeinen Kontrolle (z. B. Leberwerte) abgenommen, nicht zur Drogenanalyse. Kreatin stellt hier also kein Problem dar.

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Du hattest ja gestern schon zu deinem Fall gepostet, aber da hast du nicht erwähnt, dass du dich in der Probezeit befindest. Das ist ein entscheidender Punkt, denn in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze - völlig unabhängig davon, ob es 0,5, 1,1 oder 1,6 Promille sind.

Mit 1,1 Promille liegst du nicht nur weit über der absoluten Fahruntüchtigkeit für Fahranfänger, sondern auch deutlich über dem Wert, den eine einzelne Dose Jacky-Cola realistischerweise verursachen könnte. In der Probezeit hat so ein Verstoß immer gravierende Konsequenzen: Bußgeld, Punkte, Probezeitverlängerung und Aufbauseminar.

Ob zusätzlich eine MPU angeordnet wird, ist in deinem Fall ein Grenzfall und hängt letztlich von der Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde ab.

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Wenn die Strafanzeige wegen Körperverletzung nicht im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen oder einem Verkehrsdelikt steht, wird sie in der Regel nicht automatisch an die Führerscheinstelle oder den MPU-Gutachter gemeldet und hat normalerweise keinen direkten Einfluss auf die MPU, solange kein Bezug zur Fahreignung besteht; allerdings kann es je nach Schwere des Falls oder bei einer Eintragung ins Führungszeugnis trotzdem relevant werden, wenn die Führerscheinstelle davon erfährt.

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Da du Ersttäter bist in diesem Falle keine MPU :).

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Für eine MPU wegen Alkohol ist eine Haarprobe keine zwingende Methode. Normalerweise wird die Abstinenz von Alkohol durch Urin- oder Blutproben überprüft. Eine Haarprobe ist eher gängig bei Drogen-MPUs, da Drogenkonsum über einen längeren Zeitraum nachweisbar ist. Bei Alkohol wird in der Regel auf etg-Tests (Ethylglucuronid) im Urin zurückgegriffen, die den Alkoholkonsum der letzten 2-3 Tage belegen. Eine Haarprobe kann aber angeordnet werden, wenn es im Einzelfall besondere Zweifel an der Abstinenz gibt oder um eine Abstinenz über einen längeren Zeitraum (mehrere Monate) nachzuweisen. Deinem Freund sollte vorab genau mitgeteilt werden, welche Nachweise er für seine MPU erbringen muss, also ob er an einem Abstinenzprogramm teilnehmen muss und welche Proben (Urin, Blut, oder eben auch Haare) dabei zu erwarten sind. Es ist am besten, wenn er sich direkt bei einem Verkehrspsychologen erkundigt, um genaue Informationen für seinen spezifischen Fall zu erhalten.

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Für Cannabispatienten mit ärztlichem Rezept gilt im Straßenverkehr keine starre THC-Grenze wie bei Freizeitkonsumenten, entscheidend ist jedoch, dass keine akute Rauschwirkung vorliegt und die Fahrtüchtigkeit gegeben ist. Damit das im Ernstfall anerkannt wird, sollte das Rezept von einem fachlich passenden Arzt, etwa einem Schmerztherapeuten, stammen und nicht von einer fachfremden Stelle, die Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit wecken könnte. Empfehlenswert ist zudem, immer eine Kopie des Arztberichts oder der Therapieempfehlung mitzuführen, um gegenüber Polizei oder Gericht die Legitimität der Einnahme und die medizinische Indikation belegen zu können.

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Wenn dein Abstinenzprogramm nur auf Alkohol und klassische Drogen (Cannabis, Kokain, Amphetamine usw.) testet, wird Testosteron dort normalerweise nicht erfasst.

Anabole Steroide wie Testosteron tauchen in den üblichen Urinscreenings nach CTU-Standard nicht auf, weil dafür spezielle Analysen nötig wären, die bei MPU-Abstinenznachweisen nicht durchgeführt werden.

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Solange der „Urlaub“ im Rahmen des Kontrollprogramms ordnungsgemäß angemeldet und dokumentiert wurde, ist das grundsätzlich unproblematisch und wird bei der MPU nicht negativ bewertet - vorausgesetzt, die übrigen Screenings sind alle negativ und lückenlos. Wichtig ist, dass die Abstinenz durch ein zertifiziertes Programm nach CTU-Kriterien nachgewiesen wird und keine Verdachtsmomente auf Lücken oder Manipulation bestehen. Ob und wie viele Urlaubstage genutzt wurden, wird im Regelfall zwar dokumentiert, aber nicht negativ ausgelegt.

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Bei der MPU ist Offenheit entscheidend - gerade bei ADHS und verschreibungspflichtigen Medikamenten wie Elvanse oder Ritalin. Wenn eine fachärztlich gesicherte Diagnose vorliegt und die Einnahme medizinisch indiziert sowie dauerhaft dokumentiert ist, kann dies gut erklärt und im MPU-Gutachten berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass kein Missbrauchsverdacht besteht und eine regelmäßige ärztliche Begleitung nachgewiesen wird. Verschweigen wäre riskant.

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Keine Sorge - deine Haaranalyse wird durch passiven Kontakt, etwa wenn du neben deiner Freundin sitzt oder sie dir nach dem Konsum durch die Haare streicht, nicht positiv ausfallen. Dafür müssten über längere Zeit hinweg deutlich höhere THC-Mengen direkt und wiederholt auf deine Haare einwirken. Wenn du selbst komplett abstinent bist und der Rauchkontakt gering bleibt, musst du dir keine Sorgen machen.

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Ich würde es einem MPU-Vorbereiter auf jeden Fall empfehlen. Allerdings sollte so eine Person ganz genau wissen, wie er sich im Straßenverkehr zu benehmen hat.

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THC wird im Körperfett gespeichert und nicht gleichmäßig ausgeschieden. Das bedeutet:

  • Du kannst an einem Tag negativ testen und am nächsten wieder leicht positiv.
  • Faktoren wie Flüssigkeitszufuhr, Bewegung, Stoffwechsel und Testzeitpunkt beeinflussen das Ergebnis stark.
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Leider nein - Der Dschungel an Anbietern ist jedoch riesengroß.

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Das kann vorkommen, weil viele Drogentests sehr empfindlich auf bestimmte Substanzen reagieren und gelegentlich minimale Spuren anzeigen, die gar nicht auf echten Konsum hindeuten. Solche geringen Werte können zum Beispiel durch Kreuzreaktionen mit legalen Medikamenten, bestimmten Lebensmitteln wie Mohn oder durch Umwelteinflüsse entstehen. Auch eine leichte Verunreinigung bei der Probenentnahme oder im Labor ist nicht auszuschließen.

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Wenn dein Wert unter 3,5 ng/ml liegt und du nicht in der Probezeit bist oder unter 21 Jahre alt bist, liegt keine Ordnungswidrigkeit vor. Das bedeutet, es gibt in der Regel kein Bußgeld, keine Punkte und kein Fahrverbot aufgrund des THC-Wertes.

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Hallo,

das klingt erstmal sehr gut – wenn sowohl das Gespräch mit der Ärztin als auch mit dem Psychologen gut gelaufen sind und der Gutachter sogar gesagt hat, dass es für ihn positiv aussieht, ist das ein gutes Zeichen.

Dass er sich noch mit der Ärztin abstimmen will, ist normal – gerade bei Cannabis-MPUs wird am Ende nochmal geschaut, ob alle Unterlagen (Abstinenz, ärztliche Einschätzung, psychologisches Gespräch) zusammen ein stimmiges Bild ergeben.

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Hallo,

was den Führerschein betrifft: Die Fahrerlaubnisbehörde darf dir den Führerschein entziehen, wenn Zweifel an deiner Fahreignung bestehen, auch ohne konkretes Fahren unter Alkoholeinfluss. Das ist z. B. der Fall bei bekannten Alkoholproblemen, stationären Behandlungen oder richterlich angeordneten Entzügen, wenn sie davon erfahren (z. B. durch Meldung von einem Gericht oder der Klinik).

Du bekommst ihn nur zurück, wenn du nachweist, dass du wieder fahrtauglich bist – und das läuft in der Regel über eine MPU, vor allem bei Alkoholabhängigkeit oder längerem Missbrauch.

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