Hallo,

nach Entziehung meiner Fahrerlaubnis wurde mir der Führerschein wiedererteilt, ich hab jetzt noch 2 Jahre Probezeit. Weiß jemand genau: Wird mein alter A-Verstoß (vor Entzug) in die neue Probezeit übernommen? Also starte ich schon mit einem A-Verstoß oder beginnt das wieder bei Null?