A-Verstoß nach Wiedererteilung?
Hallo,
nach Entziehung meiner Fahrerlaubnis wurde mir der Führerschein wiedererteilt, ich hab jetzt noch 2 Jahre Probezeit. Weiß jemand genau: Wird mein alter A-Verstoß (vor Entzug) in die neue Probezeit übernommen? Also starte ich schon mit einem A-Verstoß oder beginnt das wieder bei Null?
Verkehr,
Verkehrsrecht,
Führerschein,
Fahrerlaubnis,
Probezeit,
Straßenverkehr,
Straßenverkehrsordnung,
Verkehrsregeln,
a-verstoß,
Führerscheinstelle