A-Verstoß nach Wiedererteilung?


17.07.2025, 13:44

ich hatte in meiner ersten Probezeit einen A-Verstoß (z. B. THC im Straßenverkehr) und mir wurde daraufhin der Führerschein entzogen. Nach der Wiedererteilung (nach einem Aufbauseminar) bin ich jetzt noch für 3 Jahre in der Probezeit.

Meine Frage: Wird dieser alte A-Verstoß mit in die neue Probezeit übernommen? Also starte ich praktisch schon mit einem A-Verstoß nach der Wiedererteilung, sodass bei einem neuen A-Verstoß sofort die nächste Stufe (z. B. Verwarnung oder Entzug) kommt?

Oder beginnt man nach Wiedererteilung verkehrstechnisch wieder bei Null, ohne dass der alte A-Verstoß angerechnet wird?

3 Antworten

§ 2a Abs. 5 Sätze 4, 5 StVG:

Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Die ursprünglichen drei Stufen der Probezeitmaßnahmen (Absatz 2) gelten für dich also nicht mehr.


Alexander880 
Beitragsersteller
 18.07.2025, 18:34

Gilt diese Regelung nur für Verstöße unter Alkohol- oder Drogeneinfluss im Straßenverkehr oder allgemein für alle A-Verstöße? Wird also unabhängig vom Hintergrund des Verstoßes (Drogen, Alkohol oder sonstige Verkehrsverstöße) bei einem A-Verstoß in der neuen Probezeit direkt eine MPU angeordnet?

AntonAntonsen  19.07.2025, 06:26
@Alexander880

Die Regelung gilt für alle A-Verstöße, egal ob Alkohol, Drogen oder sonstige Verstöße.

Die Formulierung "in der Regel" lässt der Behörde einen gewissen Spielraum, sagt aber gleichzeitig aus, dass nur in Ausnahmefällen davon abgewichen werden soll. Was solche Ausnahmen sein können, weiß ich nicht.

Die Punkte werden tatsächlich mit Wiedererteilung auf 0 gesetzt. Für Probezeitverstöße gilt aber das oben Geschriebene.

Die Probezeit läuft mit Wiedererteilung nur noch so lange, wie sie zum Zeitpubkt der Entziehung noch gedauert hätte.

Übersicht mit KI

Ein neuer A-Verstoß kurz vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann zu erheblichen Problemen führen. Wenn ein A-Verstoß während der Probezeit oder nach einer Verlängerung der Probezeit (z.B. nach einem vorherigen A-Verstoß) begangen wird, führt dies in der Regel zu einer weiteren Verlängerung der Probezeit und der Anordnung eines Aufbauseminars. Sollte es sich um den dritten A-Verstoß innerhalb der Probezeit handeln, wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt. 

Hier ist § 4 (3) StVG maßgeblich. Demnach werden Punkte gelöscht, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Alexander880 
Beitragsersteller
 18.07.2025, 03:36

Danke für die Antwort.

Heißt das also konkret, dass ich durch die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht nur meine Punkte gelöscht bekomme (§ 4 Abs. 3 StVG), sondern im Drei-Stufen-System der Probezeit auch wieder bei null anfange? Also dass ich bei einem ersten rein verkehrstechnischen A-Verstoß (also kein weiterer Verstoß unter Drogen oder Alkohol) nach Wiedererteilung lediglich ein Aufbauseminar besuchen muss, weil ich durch die neue Probezeit auch wieder in Stufe 1 einsteige?

Möchte einfach nur wissen was bei dem nächsten A-Verstoß auf mich zukommt.

Knochi1972  18.07.2025, 03:42
@Alexander880

Ja, du fängst wieder bei 0 an, weil du eine völlig neue Fahrerlaubnis bekommen hat. Du bist so gestellt, als hätte die alte Fahrerlaubnis nie existiert.